1175/AB XXIII. GP

Eingelangt am 31.08.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Höherer, Kolleginnen und Kollegen haben am 3. Juli 2007 unter der Nr. 1122/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Frauenförderungsmaßnahmen im Ländlichen Raum gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3

Ø      Welche frauenfördernde Maßnahmen im ländlichen Raum haben Sie für diese Legislaturperiode geplant?

Ø      Wie hoch sind die Budgetmittel für frauenfördernde Maßnahmen im ländlichen Raum für die Jahre 2007/08?

Ø      Welcher Prozentsatz an Budgetmitteln - gemessen an Ihrem Gesamtbudget - wird für frauenfördernde Maßnahmen im ländlichen Raum verwendet?

Grundsätzlich darf festgehalten werden, dass alle von mir geplanten und umgesetz­ten frauenfördernden Maßnahmen ebenso wie meine Budgetmittel der Verbesserung der Situation aller österreichischen Frauen und somit auch der Frauen im ländlichen Raum dienen.

Für Frauenprojektförderung stehen gegenüber 2006 um 500.000 erhöhte Mittel von insgesamt 4 Mio. zur Verfügung. Im ländlichen Raum werden in erster Linie Bera­tungs- und Betreuungseinrichtungen unter Bedachtnahme auf den regionalen Bedarf


gefördert, die u.a. auch als Erstanlaufstellen für arbeitsmarktspezifische Problemstel­lungen agieren. Einrichtungen in den Landshauptstädten sprechen auf Grund ihrer Spezialangebote oder aus Anonymitätsgründen ebenfalls Klientinnen aus den umlie­genden Regionen an.

Zu Frage 4

Ø        Welche Frauenprojekte für die ländlichen Regionen gibt es gegenwärtig?

Eine Gesamtzahl von Frauenprojekten für die ländlichen Regionen in ganz Öster­reich liegt meinem Ressort nicht vor, da es auch eine Vielzahl von Frauenprojekten im ländlichen Raum gibt, die von anderen FördergeberInnen unterstützt werden. Für diejenigen Frauen und Vereine, die sich mit dem Ersuchen um Förderung an mich wenden, stehen insgesamt 4 Millionen aus dem Frauenförderbudget zur Verfü­gung. Aus diesen Mitteln werden derzeit rund 150 Projekte gefördert, die insbeson­dere Frauen aus dem ländlichen Raum zu Gute kommen, da erfahrungsgemäß auch Institutionen in den Landeshauptstädten von Frauen aus den umliegenden Regionen frequentiert werden.

Zu Frage 5

Ø        Welche dieser Initiativen gehen direkt von Frauen aus?

Die von der Frauensektion geförderten Projekte werden fast ausnahmslos von Frau­en eingereicht und auch von Frauen für Frauen durchgeführt.

Zu den Fragen 6 bis 13

Ø      Welche Bildungsprogramme für Frauen aus den ländlichen Regionen gibt es ge­genwärtig?

Ø      Welche Bildungsprogramme für Frauen aus den ländlichen Regionen sind ge­genwärtig in Planung?

Ø      Welche der in Frage 6 und 7 angeführten Bildungsprogramme dienen der Er­wachsenenbildung und der Weiterbildung?

Ø      Wie unterstützen Sie die jungen Frauen im ländlichen Raum bei der Suche nach adäquaten Lehrstellen (atypische Berufsauswahl) in erreichbarer Nähe ihres Wohnortes?

Ø      Gibt es einen Unterschied bei der Anzahl an Maturantinnen zwischen Frauen mit städtischem oder ländlichem Lebensmittelpunkt? Wenn ja, wie versuchen sie die­sen Unterschied auszugleichen?

Ø      Wie viel Prozent der Frauen im urbanen Raum absolvieren eine Hochschulausbil­dung?


Ø     Wie viel Prozent der Frauen im ländlichen Raum absolvieren eine Hochschulaus­bildung?

Ø     Welche Maßnahmen treffen Sie um die Akademikerquote bei Frauen im ländli­chen Raum zu erhöhen?

Der Zugang zu Bildung gestaltet sich für Frauen im ländlichen Raum vor allem auf­grund von Mobilitätsproblemen oft schwierig. Hier gilt es, Möglichkeiten zu schaffen, um deren Situation auch was den Bildungszugang betrifft, zu verbessern. Hinsichtlich Weiterbildungs- und Qualifizierungsprogrammen mit niederschwelligem Zugang, die speziell Frauen außerhalb von Ballungszentren ansprechen wollen, führe ich derzeit Gespräche mit dem AMS.

Die oft unzureichende Infrastruktur hat auch Auswirkungen auf die Möglichkeit junger Frauen, eine höhere Schule zu besuchen. Dies schlägt sich auch im Anteil an Frauen mit Hochschulausbildung nieder. Um vermehrt Frauen aus dem ländlichen Raum für höhere Ausbildungen zu begeistern, ist eine Vielfalt von Maßnahmen notwendig, dar­unter neben dem Ausbau von Infrastruktur auch Sensibilisierungsmaßnahmen und das Hinterfragen von Rollenstereotypen.

Zur Frage 14

Ø      Welche Studien bezüglich Frauenförderung im ländlichen Raum sind in Auftrag oder geplant?

Der von der Frauensektion mitfinanzierte Bäuerinnenbericht gibt aufschlussreiche Einblicke in die Situation von Frauen im ländlichen Raum.

Die darin enthaltenen wertvollen Daten sind eine Grundlage für weiterführende Pro­jekte und Studien.

Im für 2010 geplanten Frauenbericht, den ich als Bundesministerin in Auftrag geben werde, wird sich ein Kapitel explizit dem mir wichtigen Thema Frauen im ländlichen Raum widmen.

Zu den Fragen 15 bis 17

Ø     Welche Maßnahmen wollen sie ergreifen, um die Erwerbsbeteiligung von Frauen im ländlichen Raum zu verbessern?

Ø     Wie unterstützen Sie den beruflichen Wiedereinstieg nach der Kinderbetreuungs­zeit für Frauen im ländlichen Raum?

Ø     Die Frauen im ländlichen Raum sind noch immer in den Entscheidungsgremien unterrepräsentiert. Mit welchen Maßnahmen wollen Sie die Frauen im ländlichen Raum in die Entscheidungsprozesse besser einbinden?


Die oft unzureichende Versorgung mit Kinderbetreuungseinrichtungen und deren un­flexible Öffnungszeiten vor allem in ländlichen Regionen stellt ein zentrales Problem für die Erwerbsbeteiligung von Frauen dar.

Da die öffentliche Kinderbetreuung in Landesgesetzen geregelt wird, kommt es zu sehr unterschiedlichen Praktiken in Österreich. Diese Problematik setzt sich im Schulsystem hinsichtlich Unterrichtszeiten und Ferienregelungen fort.

Die Bundesregierung hat in diesem Zusammenhang beschlossen, eine Anstoßfinan­zierung von jährlich 15 Millionen Euro speziell für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren zur Verfügung zu stellen, wobei die Förderhöhe von der Qualität der neu geschaffenen Plätze abhängen wird.

Dadurch und durch die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes sollen bessere Rahmenbedingungen für Frauen geschaffen werden, um die Berufsunterbrechungen möglichst kurz halten zu können und so die negativen Auswirkungen einer langen Karenz auf die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu verhindern.

Die Erhöhung der Frauenerwerbsquote wird nur unter Einbeziehung beider Einfluss­bereiche - Arbeitsmarkt und Familie - verwirklichbar sein. Es braucht daher beson­dere Unterstützung, die familiäre Arbeitsteilung in Richtung einer geschlechteregali­tären Aufteilung zu verändern. Auch hier leistet die Flexibilisierung des Kinderbetreu­ungsgeldes einen wesentlichen Beitrag.

Durch die Regionalpolitik können zwar hoch qualifizierte Arbeitsplätze geschaffen werden. Wenn dabei jedoch nicht darauf hingewirkt wird, dass auch Frauen in diese Arbeitsplätze einsteigen können, kommt diese Förderung fast ausschließlich männli­chen Arbeitnehmern zu Gute.

Daher setze ich mich für hochwertige Qualifizierungs- und Weiterbildungsprogramme für Frauen im ländlichen Raum ein.

Weiters ist ein flächendeckendes Verkehrsnetz Voraussetzung für Frauen, am ge­sellschaftlichen Leben und am Arbeitsmarkt teilnehmen zu können.


Mobilität gestaltet sich für Frauen und Männer unterschiedlich. Männer besitzen häfiger als Frauen ein Privatauto. Frauen nutzen demgegenüber öffentliche Verkehrs­mittel, das Fahrrad und auch Fußwege häufiger.

Dementsprechend müssen die Bedürfnisse von Frauen stärker bei der Planung und Durchführung berücksichtigt werden. Vielfach können Angebote was Aus- oder Fort­bildung betrifft, nicht angenommen werden, da die notwendigen Verkehrsanbindun­gen nicht vorhanden sind. Gendergerechte Verkehrspolitik muss in erhöhtem Aus­maß die Bedürfnisse von Frauen berücksichtigen - dafür setze ich mich ein.

Maßnahmen zu mehr Mobilität und zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie tragen dazu bei, dass Frauen vermehrt am wirtschaftlichen, politischen und sozialen Leben teilhaben können. Hier gilt es, die erforderlichen Schritte zu setzen, um so auch zur einer Erhöhung der Repräsentanz von Frauen in Entscheidungsgremien beizutragen.