1180/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.09.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Gesundheit, Jugend und Familie

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0107-I/A/3/2007

Wien, am     3 . September 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 1137/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen wie folgt:

 

 

Einleitend weise ich darauf hin, dass die Beantwortung der Fragen 15, 16, 17, 19, 21, 22, 23, 51, 53, 55, 56, 57, 59, 60, 61, 64, 67, 70, 71 nur nach Befassung der Landeshauptleute (§ 24 LMSVG) möglich ist und für die Bundesländer, deren Antworten termingerecht eingelangt sind (Oberösterreich, Vorarlberg, Kärnten, Tirol, Wien, Niederösterreich), erfolgt.

 

Fragen 1 und 14:

Die genaue Auflistung der Wildfleisch-Bearbeitungsbetriebe ist aus den Beilagen 2a und 2b ersichtlich.

 


Frage 2:

Der Veterinärverwaltung in meinem Ressort liegen keine Umsatzzahlen der Betriebe vor; im Übrigen wäre die Weitergabe derartiger Daten mit datenschutzrechtlichen Problemen verbunden.

 

Fragen 3 und 4:

Die Ergebnisse der Wildfleischuntersuchung sind der Beilage 3 zu entnehmen; darüber hinausgehende Daten liegen meinem Ressort nicht vor.

 

Frage 5 und 6:

Die Anzahl der Trichinenuntersuchungen bei Wild und Zuchtwild 2006 ist aus der folgenden Tabelle zu ersehen:

 

Land            Zuchtwild              freil. Wild

B                   -                             267

K                    -                             381

NÖ                 -                          4 966

OÖ                 5                         2 211

S                    -                                8

ST                  -                            212

T                    -                         1 516

V                    -                              20

W                   -                            427

 

Alle Proben waren negativ.

 

Frage 7:

Diese Frage betrifft Handelsstatistiken und kann daher durch mein Ressort nicht beantwortet werden.

 

Frage 8:

Betreffend Einfuhr aus Drittstaaten:

Im Jahr 2006 wurden an den 5 österreichischen Grenzkontrollstellen keine Sendungen von Wildfleisch der grenztierärztlichen Kontrolle gestellt.

Über Einfuhrkontrollen an anderen Veterinärgrenzkontrollstellen der EG von Wildfleischsendungen, die für Österreich bestimmt waren, sind keine Zahlen verfügbar.

 

Frage 9:

Betreffend Einfuhr aus Drittstaaten an den österreichischen Grenzkontrollstellen:

Welche Statistiken liegen in den Bundesländern auf?

Im Jahr 2006 wurden an den österreichischen Grenzkontrollstellen keine Sendungen von Wildfleisch der grenztierärztlichen Kontrolle gestellt, somit sind auch keine Daten zu eventuellen Beanstandungen verfügbar.

 

Frage 10:

Entsprechend den Bestimmungen des Gemeinschaftsrechtes unterliegen Sendungen von Wildfleisch bei der Einfuhr in und der Durchfuhr durch das Gemeinschaftsgebiet der grenztierärztlichen Kontrolle. Diese Vorschriften sind insbesondere durch die Richtlinie 97/78/EG des Rates in Zusammenhang mit den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004, 853/2004, 854/2004 und 882/2004 geregelt. Die Dienstanweisungen der Zollbehörden sehen daher vor, dass die zollrechtliche Behandlung derartiger Sendungen erst nach grenztierärztlicher Freigabe erfolgen darf. Weiters legen die Dienstanweisungen der Zollbehörden fest, dass zollrechtliche Freigaben am Bestimmungsort von Sendungen erst bei Vorliegen einer grenztierärztlichen Freigabe erfolgen dürfen. Diese erfolgt mittels so genanntem GVDE (gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr).

Im Falle von Wild in der Decke ist darüber hinaus ein besonderes Sicherungsverfahren vorgesehen. Solche Sendungen unterliegen auch nach der

Freigabe durch den Grenztierarzt/die Grenztierärztin der Fleischuntersuchung durch den/die zuständige(n) amtliche(n) Tierarzt/ärztin am Bestimmungsort. Zur Sicherung ist entsprechend den Bestimmungen der Richtlinie 97/78/EG des Rates eine besondere Zollsicherung vorgesehen. Grenztierärztliche Abfertigungen werden in solchen Fällen erst dann vorgenommen, wenn ein sogenanntes zollrechtliches T-5-Verfahren vorliegt, das den höchsten Grad an Zollsicherung bedeutet. Solche Sendungen werden nur verplombt zugelassen, weiters wird die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde am Bestimmungsort von der Veterinärgrenzkontrollstelle zusätzlich mit einer sogenannten TRACES-Meldung (elektronisches Veterinärinformationssystem der EU) verständigt.

 

Frage 11:

Betreffend Einfuhr aus Drittstaaten an den österreichischen Grenzkontrollstellen:

Wie bereits zu Frage 8 ausgeführt, wurden im Jahr 2006 an den österreichischen Grenzkontrollstellen keine Sendungen von Wildfleisch der grenztierärztlichen Kontrolle gestellt, somit sind auch keine Daten zu eventuellen Beanstandungen verfügbar.

 

Frage 12:

Die Verordnung (EWG) Nr. 737/90 des Rates vom 22. März 1990 sieht eine Kontrolle von Erzeugnissen aus Drittländern hinsichtlich Einhaltung der festgesetzten Höchstwerte für Radiocäsium durch die Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung des Kontaminationsgrades des Ursprungslandes vor.

 

Die Einfuhr von Wildfleisch aus der Ukraine, aus Weißrussland und aus Russland, also aus jenen drei Ländern, in denen die vom Reaktorunfall von Tschernobyl am stärksten betroffenen Regionen liegen, ist nicht erlaubt. Die Einhaltung dieses Einfuhrverbotes wird an den Außengrenzen der Europäischen Union überwacht.

 

Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1661/1999 der Kommission vom 27. Juli 1999 und der Verordnung (EG) Nr. 1635/2006 der Kommission vom 6. November 2006 werden seit dem Jahr 1999 sämtliche Wildpilzimporte aus Drittstaaten auf ihren Radiocäsium-Gehalt kontrolliert. Bei diesen Importkontrollen werden seit dem Jahr 2000 keine Grentwertüberschreitungen mehr festgestellt.

 

Wildpilze sind ein geeignetes Indikatormedium für die Kontamination von Waldprodukten wie Beeren und Wild. Da bei den oben erwähnten Kontrollen von importierten Wildpilzen keine ungewöhnlich hohen Radiocäsiumwerte und insbesondere auch keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt wurden, sind in der Regel auch keine besonders hohen Radiocäsiumwerte in importiertem Wildfleisch zu erwarten. Daher ist der Umfang der Kontrollen entsprechend gering und beschränkt sich auf die Untersuchung von Stichproben. Die in den letzten Jahren dabei gemessenen Werte bestätigen dies (Ergebnisse siehe Antwort auf Frage 13).

 

Für die Kontrollen nach der Verordnung (EWG) Nr. 737/90 des Rates war im Jahr 2006 das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen zuständig.

Durch die Erweiterung der EU sind hinsichtlich Radioaktivität in Wildfleisch keine Probleme eingetreten.

 

Frage 13:

In der folgenden Tabelle sind die Ergebnisse der in den letzten Jahren an importiertem Wildfleisch durchgeführten Untersuchungen zusammengefasst. Es ist zu ersehen, dass in vier Proben Radiocäsium nachgewiesen wurde, und dass die gemessenen Werte weit unterhalb des gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 737/90 des Rates zulässigen Höchstwertes von 600 Bq/kg für die kumulierte Aktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137 liegen. Die Verordnung (EWG) Nr. 737/90 des Rates betrifft nur Importe aus Drittstaaten, weshalb seit der Erweiterung der EU diese Verordnung auf die neuen Mitgliedstaaten nicht anzuwenden ist.

 

Jahr

Wildart

Land

Cs-134 [Bq/kg]

Cs-137 [Bq/kg]

1998

Hirsch

Neuseeland

n.n.

n.n.

1999

Reh

Ungarn

n.n.

n.n.

1999

Reh

Tschechien

n.n.

13.3

2000

Reh

Ungarn

n.n.

n.n.

2000

Wildschwein

Ungarn

n.n.

1.7

2000

Wildente

Ungarn

n.n.

n.n.

2000

Fasan

Ungarn

n.n.

n.n.

2002

Reh

Ungarn

n.n.

0.4

2002

Wildschwein

Tschechien

n.n.

7.0

2005

Hirsch

Neuseeland

n.n.

n.n.

 

n.n.   nicht nachgewiesen (Nachweisgrenze ca. 1 Bq/kg)

 

Fragen 15 bis 17:

Veterinärbehördliche Kontrollen:

Wildfleischbearbeitungsbetriebe sind gemäß § 54 LMSVG nach einem vom Landeshauptmann/von der Landeshauptfrau zu erstellenden Plan regelmäßig zu kontrollieren, wobei eine Frequenz von mindestens einmal monatlich eingehalten werden muss. Kriterien für die Häufigkeit sind unter anderem der hygienische Zustand des Betriebes und dessen Kapazität, zusätzlich erfolgen Hygienekontrollen im Rahmen der Wilduntersuchung. Genauere Statistiken werden nicht erhoben.

 

Genauere Daten der Kontrollen und Beanstandungen durch amtliche Tierärzte/-ärztinnen liegen bei den jeweiligen Landeshauptleuten auf. Bundesweit werden sie nicht erfasst.

 

LM-Kontrollen:

In NÖ wurden 8 Betriebe überprüft. Im Zuge einer Betriebskontrolle wurden Maßnahmen betreffend baulicher Mängel sowie Mängel im Eigenkontrollsystem festgestellt

OÖ, K, V, T, W: seitens der Lebensmittelaufsicht erfolgten Leermeldungen.

 

Fragen 18, 63, 66, 69:

Zu allen Fragen hinsichtlich der Vergleichszahlen zu anderen EU-Mitgliedstaaten (18, 63, 66, 69) ist zu bemerken, dass meinem Ressort keinerlei derartige Informationen zur Verfügung stehen.

 

Frage 19:

OÖ: in 3 Wildfleisch-Bearbeitungsbetrieben und in 8 Großhandelsbetrieben wurden Wildschwein-, Hirsch-, Reh-, Fasan-, Gams- und Hasenproben nach dem LMSVG gezogen.

K: in Großhandelsbetrieben wurden 15 Proben gezogen ,1 Wildschwein, 4 Hirsch, 2 Reh, 2 Hasen, 1 Wildente, 3 Fasan, 1 Wildtaube und 1 Gams

NÖ: In 3 Betrieben wurden 12 amtliche Proben nach dem LMSVG gezogen

T: Es wurden je 1 Probe in 4 Wildfleisch-Bearbeitungsbetrieben und 8 Proben in einem Großhandelsbetrieb gezogen.

W: Es wurde eine Probe Reh gezogen

V: eine Probenziehung ohne nähere Angaben

Aus dem Tätigkeitsbericht 2006 können folgende, nicht näher aufgeschlüsselte Angaben zu den Bundesländern, von denen keine fristgerechte Stellungnahme eingelangt ist, gemacht werden:

 

 

Anzahl der Proben Wildbret frisch und tiefgekühlt

Anzahl der beanstandeten Proben

Burgenland

 0

0

Salzburg

 1

0

Steiermark

18

6

 

Frage 20:

LUA V:eine Probe aus einem Großhandelsbetrieb ergab keinen Grund zur Beanstandung.

LUA K:

1 Wildschweinð1 nicht sicher für den menschlichen Verzehr ungeeignet

4 Hirsch       ð3 nicht sicher für den menschlichen Verzehr ungeeignet, 1 n.b.

2 Reh          ð1 nicht sicher für den menschlichen Verzehr ungeeignet, 1 n.b.

2 Hasen       ð1 nicht sicher für den menschlichen Verzehr ungeeignet, 1 n.b.

1 Wildente   ð1 n.b.

3 Fasan       ð3 n.b.

1 Wildtaube ð1 n.b.

1 Gams       ð1 n.b.

 

Rechtsgrundlage: LMSVG

 

AGES:

Im Jahre 2006 wurden an den Instituten der AGES 76 Proben aus Wildfleisch-Bearbeitungsbetrieben und 89 Proben aus Großhandelsbetrieben untersucht.

Hinsichtlich der Ergebnisse verweise ich auf Beilage 7.

Rechtsgrundlagen: bis 20.01.2006: LMG und die dazugehörigen Verordnungen, ab 21.01.2006: LMSVG und die dazugehörigen Verordnungen.

 

Frage 21:

OÖ: Es wurden 9 Anzeigen gegen Wildfleisch-Bearbeitungsbetriebe bzw. Großhandelsbetriebe erstattet.

NÖ: 2 Anzeigen wurden wegen beanstandeter Proben erstattet.

T, W: Keine Anzeige.

 

Frage 22:

OÖ, NÖ, T, W: Es wurden 2006 keine Organmandate verhängt.

 

Frage 23:

OÖ: Im Jahr 2006 wurden 13 Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

NÖ, T, K, W: keine.

 

Fragen 24 und 25:

Detaillierte Informationen über Verwaltungsstrafverfahren liegen meinem Ressort nicht vor. Eine diesbezügliche Dokumentation erfolgt in den einzelnen Bundesländern.

 


Fragen 26 und 27:

Die Übermittlung von Entscheidungen der UVS betreffend das LMSVG ist mit dem Jahr 2007 angelaufen.

 

Frage 28:

Detaillierte Informationen zu gerichtlichen Strafverfahren und Verurteilungen liegen meinem Ressort nicht vor. Diesbezügliche Daten können allenfalls beim Bundesministerium für Justiz erhoben werden.

 

Frage 29:

Zahl der Wildsammelstellen, Stichtag 31.12.2006:

 

BGLD               1

KTN               23

NÖ                  9

OÖ              330

SBG              95

STMK            51

T                   27

VBG                0

WIEN               3

Die Daten werden nur einmal pro Jahr mit Stichtag 31.12. erhoben.

 

Frage 30:

Da Wildsammelstellen nur während der Jagdsaison in Betrieb sind und eine sehr unterschiedliche Größe und unterschiedlichen Durchsatz aufweisen sowie teilweise nicht ganzjährig in Betrieb sind, wurde es den Landeshauptleuten gestattet, hier eine risikobasierte Frequenz der Kontrollen festzulegen. Zu bemerken wäre noch, dass derartige Sammelstellen oft an einen lokalen Fleischereibetrieb angeschlossen sind und die Kontrollen im Rahmen der Kontrollen des Fleischereibetriebes erfolgen.

Im Jahre 2006 wurden in den 388 Sammelstellen 239 Kontrollen durchgeführt.

 

Frage 31:

Eine Kontrolle der Bundesländer erfolgt im Rahmen der mittelbaren Bundesverwaltung durch Weisungen und Berichtslegung. Die Länder wurden eingeladen, entsprechend den im Veterinärjahresbericht vorgegebenen Tabellen Bericht zu erstatten. Genauere Daten der Kontrollen und Beanstandungen durch amtliche Tierärzte/-ärztinnen liegen bei den Landeshauptleuten auf. Bundesweit werden sie nicht erfasst.

 

Fragen 32 und 34:

Dazu verweise ich auf die in Beilage 3 enthaltenen Zahlen. Darüber hinausgehende Statistiken stehen nicht zur Verfügung.

 

Frage 33:

Von anderen Mitgliedstaaten liegen meinem Ressort keine Zahlen vor.

 

Frage 35:

Die Untersuchungen durch Hilfskräfte sind in der Beilage 4 einzusehen.

 

Fragen 36 und 37:

Ein starres Mengenverhältnis wurde nicht festgelegt. Es bleibt vielmehr dem Unter­sucher vor Ort überlassen, die für die jeweilige Partie notwendige Zahl an Tieren zu untersuchen, um sich ein sicheres Urteil bilden zu können.

 

Frage 38:

In der nachfolgenden Tabelle sind die im Jahr 2006 auf Radioaktivität untersuchten Wildfleischproben aufgeschlüsselt nach Bundesländern und Wildart zusammengestellt.

 

Bundesland

Wildart

Anzahl

Wert bzw. Wertebereich
Cs-137 [Bq/kg]

Burgenland

Reh

3

n.n – 16

 

Wildschwein

6

n.n. – 4

Kärnten

Damwild

1

7

 

Hirsch

1

1

 

Reh

2

1 – 70

 

Rothirsch

1

365

Niederösterreich

Gamswild

1

n.n.

 

Hirsch

1

n.n.

 

Reh

7

n.n. – 2

 

Rothirsch

5

n.n. – 25

 

Rotwild

3

n.n. – 14

 

Schwarzwild

3

n.n. – 17

 

Wildschwein

4

n.n. – 1

Oberösterreich

Damwild

3

1 – 5

 

Fasan

2

n.n.

 

Hase

4

n.n.

 

Hirsch

9

n.n. – 43

 

Reh

16

n.n. – 88

 

Rotwild

2

13 – 67

 

Wildschwein

10

n.n. – 49

Salzburg

Gamswild

1

53

 

Hirsch

5

n.n. – 103

 

Reh

2

n.n. – 5

 

Wildschwein

3

n.n. – 75

Steiermark

Reh

3

n.n. – 43

 

Rotwild

3

3 – 22

Tirol

Gamswild

2

13 – 103

 

Hirsch

1

17

 

Reh

2

n.n. ‑ 70

 

Rotwild

1

n.n.

Vorarlberg

Reh

3

n.n. ‑ 92

 

n.n.   nicht nachgewiesen (Nachweisgrenze einige Bq/kg); Cs-134 wurde in keiner Probe mehr nachgewiesen.

 

Frage 39:

Im Jahr 2006 wurde bei keiner Wildfleischprobe eine Überschreitung des gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 737/90 des Rates zulässigen Höchstwertes von 600 Bq/kg für die kumulierte Aktivität von Cäsium-134 und Cäsium-137 festgestellt. Den höchsten Wert wies eine Rothirschprobe aus Kärnten mit 365 Bq/kg auf.

 

Frage 40:

Wie aus den Antworten zu den Fragen 38 und 39 hervorgeht, wurden bei den Untersuchungen im Jahr 2006 keine Grenzwertüberschreitungen festgestellt.

 

Bei in den letzten Jahren untersuchten Studienproben, die allesamt aus vom Reaktorunfall von Tschernobyl stark betroffenen Regionen Österreichs stammen und damit nicht repräsentativ für das ganze Land sind, wurden häufig Werte über dem Grenzwert von 600 Bq/kg gemessen, wobei der höchste Wert bei etwa 11.000 Bq/kg lag.

 

Zu Grenzwertüberschreitungen kam es bei Proben aus dem Gebiet rund um den Weinsberger Wald (NÖ, Waldviertel), aus der Region Rottenmann (Obersteiermark) und aus dem Koralpengebiet. Betroffen davon war hauptsächlich Schwarzwild, aber auch Hirsch und Reh.

 

Was die regionale Verteilung der Grenzwertüberschreitungen anlangt, steht diese im Einklang mit der Cäsium-137-Kontamination der österreichischen Böden. Wie aus der „Cäsium-Karte“ für Österreich ersichtlich ist, sind – neben den oben erwähnten Regionen – auch in Teilen des Mühl- und des Hausruckviertels, der Gegend um Linz, der Welser Heide, der Pyhrngegend, dem Salzkammergut, den westlichen Niederen Tauern, den Hohen Tauern bis zu den Zillertaler Alpen und in Teilen Südkärntens Grenzwertüberschreitungen bei Wild im oben erwähnten Ausmaß zu erwarten.

 

Frage 41:

Im Rahmen einer Anfang 2002 von der Europäischen Kommission durchgeführten Erhebung hinsichtlich radioaktiver Kontamination von wildwachsenden Lebensmitteln wie Wildpilzen, Waldbeeren und Wild haben Italien, Deutschland, Finnland und Österreich Daten über Wildfleischuntersuchungen übermittelt.

 

Diesen Daten zufolge wurden in Finnland in den Jahren 1999 bis 2001 352 Elchfleischproben und 16 andere Wildfleischproben untersucht. Von Italien und Deutschland wurden keine genauen Angaben über das Ausmaß der Wilduntersuchungen gemacht.

 

Frage 42:

Siehe Antworten zu den Fragen 12 und 13. Die Radioaktivität in Wildfleisch aus den neuen Mitgliedstaaten stellt, wie die diesbezüglichen Untersuchungen der letzten Jahre zeigen, kein Problem dar.

 

Frage 43:

Die Rückstandskontrolle erfolgt gemäß Richtlinie 96/23/EWG. Dabei ist für Wild aus freier Wildbahn gemäß Anhang II der o.g. Richtlinie ausschließlich die Kontrolle auf chemische Elemente (Schwermetalle) vorgesehen.

 

Ergebnisse 2006:

Untersuchte Schwermetalle: Blei, Cadmium und Quecksilber

Untersuchte Tiere: 169, aufgeteilt in 37 Wildschweine und 85 Stück Rehwild, 32 Stück Rotwild, 13 Stück Gamswild und 2 Stück Muffelwild.

 

Bei drei Wildschweinen und drei Stück Rehwild wurden Richtwertüber-schreitungen von Blei in der Muskulatur festgestellt.

 


Fragen 44 und 45:

Untersuchungen auf Pestizide sind nach der Richtlinie 96/23/EG für Wild aus freier Wildbahn nicht vorgesehen. Im Jahr 2005 wurden keine Untersuchungen auf Pestizidrückstände durchgeführt.

 

Fragen 46 und 50:

Insgesamt wurden im Jahre 2006 von der AGES 46 Proben Wildfleisch auf Radioaktivität untersucht (Tierart und Bundesland siehe Tabelle 7). Eine Zuordnung, ob die Tierkörper tatsächlich von Jägern direkt abgegeben wurden, ist nicht möglich ( s. auch Fragen 61 und 67)

 

Fragen 47 bis 49:

Die Richtlinie 96/23/EG sieht vor, dass die Untersuchungen über das gesamte Bundesgebiet verteilt werden, eine Unterscheidung hinsichtlich der Vermarktung ist nicht vorgesehen. Ergebnisse wurden in den Fragen 43 bis 45 dargelegt.

 

Frage 51:

OÖ, V, K, NÖ, T, W: Es wurden keine Privatproben von Jägern zur Untersuchung auf Schwermetalle, Pestizidzückstände oder/und radioaktive Belastung übergeben.

 

Frage 52:

Es langten diesbezüglich an den Instituten für Lebensmitteluntersuchung der AGES keine Proben ein.

 

Frage 53:

OÖ, V, K, NÖ,T,W: Es wurden keine Privatproben von Konsument/inn/en zur Untersuchung auf Schwermetalle, Pestizidzückstände oder/und radioaktive Belastung übergeben.

 

Frage 54:

Es langten diesbezüglich an den Instituten für Lebensmitteluntersuchung der AGES keine Proben ein.

 

Fragen 55 und 56:

OÖ, V, K, T, W: Von Konsument/inn/en wurden keine Beschwerden über die Qualität von Wildfleisch bekanntgegeben.

NÖ: 1 Beschwerde wurde an die Lebensmittelaufsicht gemeldet. Es erfolgte die Übernahme der Parteienprobe und eine Vergleichsprobenziehung.

AGES: Eine Probe eines Konsumenten langte als Parteienbeschwerde an einem Insitut für Lebensmitteluntersuchung ein. Da der Zeitraum zwischen Kauf des Produktes durch den Konsumenten und dem Einlangen am untersuchenden Institut zu groß war, konnte kein Rückschluss auf den Zustand dieser Ware bei Kauf  gezogen werden.

 

Frage 57:

OÖ, V, K, NÖ, T, W: 2006 wurden keine Privatproben von gewerblichen Letztverkäufern, Betreibern, Einrichtungen der Gemeinschaftsversorgung oder Gastgewerbebetrieben an die Behörde zur Untersuchung auf Schwermetalle, Pestizidrückstände oder/und radioaktiver Belastung übergeben.

AGES: Insgesamt langten 75 Privatproben an den Instituten für Lebensmitteluntersuchung von Lebensmittelgroßhändlern und Wildbretverarbeitern bzw. -händlern ein. Die Untersuchungsparameter zu den jeweiligen Proben sind in der Beilage 7 ersichtlich.

 


Frage 58:

Untersuchungsergebnisse sind in Beilage 7 ersichtlich. Bei einem Teil der Proben wurde das jeweilige Institut nur zur Untersuchung auf bestimmte Analyten beauftragt und aus diesem Grunde erfolgte keine Beurteilung der Ergebniswerte.

 

Fragen 59 und 60:

OÖ, V, K, NÖ, T, W: Von gewerblichen Letztverkäufern, Gemeinschaftsversorgungen oder Gastgewerbebetrieben wurden keine Beschwerden über die Qualität von Wildfleisch bekannt gegeben.

AGES: Es langten diesbezüglich an den Instituten für Lebensmitteluntersuchung der AGES keine Proben ein.

 

Frage 61:

OÖ: Im Detailhandel wurden im Jahr 2006 6 Proben Wildfleisch durch Aufsichtsorgane auf Untersuchung von Schwermetalle, Pestizidrückstände oder/und auf radioaktive Belastung gezogen.

V: Im Detailhandel wurden im Jahr 2006 3 Proben Wildfleisch durch Lebensmittelaufsichtsorgane gezogen.

K: 4 amtliche Proben des Jahres 2006 stammten aus dem Detailhandel. Keine davon wurde auf die genannten Parameter untersucht (Probenziehung erfolgte im Zusammenhang mit dem deutschen Wildfleischskandal).

NÖ (Frage 61, 64, 67): 6 Proben wurden gezogen. Eine Zuteilung auf Frage 61, 64, 67 wurde nicht getroffen. Die Proben wurden von der AGES nicht auf die drei Kriterien hin überprüft.

W: 6 Proben (Untersuchungsumfang nicht bekannt)

T: Im Jahr 2006 wurden von der Lebensmittelaufsicht Tirol 12 Proben in Wildfleisch-Bearbeitungs- bzw. Großhandelsbetrieben gezogen: Hirsch (6), Reh (3), Hase (1), Gämse (1) und Wildschwein (1).

 

AGES:

An den Instituten für Lebensmitteluntersuchung langten 118 amtliche Proben aus folgenden Betriebsarten ein: (näheres siehe auch Anhang)

 

Frage 62:

LUA Vorarlberg:

Die Untersuchung auf   Schwermetalle erfolgte bei einer Probe und ergab keine Beanstandung. 

LUA Kärnten:

Es erfolgte keine Untersuchung auf Kontaminanten (siehe Frage 61).

AGES:

Zum konkreten Untersuchungsumfang und den dazugehörigen Ergebnissen der Untersuchungen verweise ich auf Beilage 7.

 

Frage 64:

OÖ: Auf Märkten wurde im Jahr 2006 eine Probe Wildfleisch durch die Lebensmittelaufsicht auf Untersuchung von Schwermetallen, Pestizidrückständen oder/und auf radioaktive Belastung gezogen.

NÖ (Fragen 61, 64, 67): 6 Proben wurden gezogen. Eine Zuteilung auf Fragen 61, 64, 67 wurde nicht getroffen.

V, K, T, W: es erfolgte keine Probenziehung.

 

Frage 65:

AGES:

Siehe Frage 62.

 

Frage 67:

OÖ: In Fleischbetrieben wurden im Jahr 2006 keine Wildfleischprobe auf Schwermetalle, Pestizidrückstände oder/und auf radioaktive Belastung gezogen.

V: Im Jahre 2006 wurden 3 Proben in Fleischbetrieben gezogen. Davon wurde eine Probe mit negativem Ergebnis auf Blei und Cadmium untersucht

NÖ (Frage 61, 64, 67) 6 Proben wurden gezogen. Eine Zuteilung auf Frage 61, 64, 67 wurde nicht getroffen.

T Es wurden 8 Proben in einem Fleischbetrieb gezogen und durch die AGES untersucht.

K, W es erfolgte keine derartige Probenziehung

AGES:

 An den Instituten für Lebensmitteluntersuchung langten 48 amtliche Proben aus folgenden Betriebsarten ein: (näheres siehe auch Anhang)

 

Frage 68:

LUA Vorarlberg:

eine Probe mit negativem Ergebnis auf Blei und Cadmium untersucht.

LUA Kärnten:

Es erfolgte keine Untersuchung auf Kontaminanten, da keine derartigen Proben gezogen wurden.

AGES:

Zum konkreten Untersuchungsumfang und den dazugehörigen Ergebnissen der Untersuchungen verweise ich auf Beilage 7.

 

Fragen 70 und 71:

OÖ, V, K, NÖ, T,W: Im Jahr 2006 wurden keine hygienerechtlich bedenklichen Missstände beim Verkauf von Wild durch die Aufsichtsorgane im Detailhandel, auf den Märkten oder bei sonstigen Letztverkäufern festgestellt.

 

Frage 72:

Die Erhebung erfolgte zuletzt durch das ÖSTAT im Jahre 1999. Daten anderer Jahre liegen derzeit nicht vor. 

 

Halter von Zuchtwild:

BGLD                      66

KTN           179

NÖ              351

OÖ              622

SBG              64

STMK          421

T                   60

VBG              32

WIEN               2

 

Frage 73:

Welche Tiere in Österreich gehalten werden dürfen, hängt von der jeweiligen Landesgesetzgebung ab. Üblicherweise ist es Damwild, Rotwild und Schwarzwild.

Für die Tierhaltung ist das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zuständig.

 

Fragen 74, 75 und 76:

Die Untersuchung von Farmwild erfolgt nach den Regeln, wie sie auch für die entsprechenden Haustiere in der Rückstandskontrollverordnung, BGBl. II Nr. 110/2006 idF. BGBl. II Nr. 395/2006 in Verbindung mit der Richtlinie 96/23/EG und der Entscheidung der Kommission 97/747/EG gelten. Der Untersuchungsumfang ist der Beilage 5 zu entnehmen.

 

Frage 77:

Von 169 untersuchten Tieren konnte in zwei Proben Rückstände nachgewiesen werden (Ergebnisse 2006: Siehe Beilage 6):

Benzylpenicillin (Damwild) und Metamizol (Damwild).  Schwerpunktmäßig wird Damwild, Rotwild und Schwarzwild untersucht.

 

Zu den folgenden Ausführungen ist festzuhalten, dass im Anfragetext die Numerierung der Fragen 71 bis 78 nochmals aufscheint und daher mit 71/1 bis 78/1 gekennzeichnet wurde.

 

Fragen 78 und 71/1:

Der Inspektionsbesuch der EU im Oktober 2006 ergab hinsichtlich Wildfleisch Beanstandungen in einem besuchten Betrieb bezüglich Hygiene (Warenfluss und Lagerung) und der Durchführung der Fleischuntersuchung. Es wurde anschließend unverzüglich vom Betrieb ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Betriebshygiene vorgelegt und die Fleischuntersuchung wurde von der zuständigen Veterinärbehörde neu organisiert.

 

Frage 72/1:

 

2006

Tierart

Bundesland

Geflügelpest

Wildvögel

NÖ, OÖ, St, V, W

Tollwut

Fuchs

Burgenland

 

Bei einem Fuchs im Burgenland wurde das Impfvirus nachgewiesen. Es handelt sich daher nicht um einen Ausbruch mit Feldvirus, sondern um einen „Impfdurchbruch“.

 

Frage 73/1:

Eine ausführliche Zusammenfassung der Geflügelpest-Situation bei Wildvögeln in Österreich im ersten Halbjahr 2006 ist unter dem Titel „Aviäre Influenza H5N1 – Endbericht; Ein Überblick über die Situation in Österreich zwischen Oktober 2005  und Juni 2006“ auf der homepage des BMGFJ veröffentlicht.

 

Frage 74/1:

 

Tierseuche

Wildtierart

Auftreten

Tollwut

Fuchs, Reh, empfängliche Tierarten

derzeit kein Auftreten

 

Nicht anzeigepflichtige Tierseuche

Wildtierart

Auftreten

Amerikanischer Riesenleberegel

Rothirsch

Donauauen

Fuchsbandwurm

Fuchs

 

 

Tierseuche

Wildtierart

Auftreten

Avian Influenza

div. Vogelspezies

Siehe Endbericht

 

Über anzeigepflichtige Seuchen im Wildtierbestand wird seitens der Veterinärverwaltung jährlich dem Internationalen Tierseuchenamt (OIE) – Bereich Wildtierkrankheiten Bericht erstattet.

 

Frage 75/1:       

Als Bundesbehörde hat die Abteilung für Tierseuchen- und Zoonosenbekämpfung im Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend die Möglichkeit und die Verpflichtung, anzeigepflichtige Tierseuchen zu bekämpfen.

        

Das österreichische Tollwutbekämpfungs- und Überwachungsprogramm (seit 1991 österreichweit) wird fortgesetzt. Impfköder werden jeweils im Frühjahr und im Herbst in ausgewiesenen Impfgebieten ausgelegt. Der Impferfolg wird durch die Untersuchung von Füchsen aus dem Impfgebiet überprüft.

 

Aus fachlichem Interesse wird das Vorkommen anderer Tierkrankheiten beobachtet und im Sinne einer beruflichen Weiterbildung werden von den Fachbeamt/inn/en auch Vorträge und einschlägige Veranstaltungen besucht. Ein Projekt zur Bekämpfung des Amerikanischen Riesenleberegels wird von der Veterinärmedizinischen Universität in Zusammenarbeit mit dem Zentralverband der Landesjagdverbände durchgeführt.

Studien zum Vorkommen des Fuchsbandwurmes wurden in der Steiermark durchgeführt.

 

Ein kontinuierliches Überwachungsprogramm zum Vorkommen der Avian Influenza schliesst auch Untersuchungen im Wildvogelbestand ein.

 

Frage 76/1:

Die Tollwut stellt wohl die gefährlichste Zoonose (von Tieren auf den Menschen übertragbare Krankheit) dar. Bedingt durch das breite Wirtsspektrum und die Tatsache, dass bereits vor Auftreten von klinischen Erscheinungen beim Tier eine Übertragung auf den Menschen stattfinden kann, ist eine Bekämpfung der für Tier und Mensch stets tödlich verlaufenden Krankheit oberste Priorität. Im Verdachtsfall gibt es für Menschen, die durch den Biss eines verdächtigen Tieres angesteckt worden sein könnten, die Möglichkeit einer postexpositionellen Immunisierung.

 

Die größere Gefahr einer Infektion des Menschen mit dem Tollwut-Virus geht allerdings von illegalen Transporten infizierter Tiere nach Österreich bzw. von Reisen in tollwutinfizierte Länder aus. So wurde im Jahr 2004 ein Österreicher, der in Marokko auf Urlaub war, von einem tollwut-positiven Hund verletzt und infiziert.

 

Tuberkulose bei Wildtieren:

Tuberkulose tritt bei Wildtieren in Österreich vereinzelt auf und wird in einem Jahresbericht vom Forschungsinstitut für Wildtierkunde und Ökologie der Veterinärmedizinischen Universität Wien dem Internationalen Tierseuchenamt (OIE) gemeldet.

Aktuelle Zahlen für 2006 liegen derzeit noch nicht vor.

 

Die Maßnahmen, die im Falle des Auftretens von Tuberkulose bei Wildtieren ergriffen werden, sind folgende:

-                 Schulung der Jägerschaft

-                 gezielter Abschuss magerer Tiere und Einsendung zur Untersuchung

-                 Kotuntersuchung

-                 Hygiene im Fütterungsbereich

-                 Monitoring in bekannten Tbc-Gebieten

-                 Tuberkulinisierung von ansteckungsverdächtigen Rinderbeständen          (Weidehaltung).

Während in Großbritannien Dachse ein Reservoir für Mycobacterium bovis (Erreger der Tuberkulose) darstellen, ist in Österreich bis jetzt kein Tbc-Fall bei Dachsen diagnostiziert worden.

 

Highly Pathogenic Avian Influenza (Geflügelpest):

Während aus asiatischen Ländern ein Übergreifen der Infektion auf den Menschen berichtet wurde, ist in Europa eine Infektion von Menschen bisher nicht vorgekommen.

 

Frage 77/1:

Bis zum Stichtag 30. Juni 2007 sind weder Geflügelpest noch Tollwut aufgetreten. Über Fälle von Tuberkulose bei Wildtieren liegen keine aktuellen Zahlen vor.

 

Fragen 78/1 und 79:

Die Tierkörper werden nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften untersucht. Statistiken hierüber liegen noch nicht vor.

 

Frage 80:

Die bei der AGES einlangenden Proben werden nach fachlichen und rechtlichen Gesichtspunkten bestimmten Untersuchungen unterzogen und nach einer Risikobewertung, sowie aufgrund der Bestimmungen des Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetzes (LMSVG) beurteilt.

 

Frage 81:

Laut Probenplan sind für das Jahr 2007 für die gesamten Warengruppen 0101 bis 0110 (rohes Fleisch frisch oder tiefgekühlt; rohes Fleisch zerkleinert, ungewürzt; Fleischzubereitungen; Pökel- und Räucherfleisch; Würste; Fleischkonserven; Suppen mit und aus Fleisch sowie Fleischextrakte und Suppen daraus; Naturdärme; Wildbret frisch oder tiefgekühlt; Wildbreterzeugnisse) insgesamt 4308 Planproben vorgesehen. Es obliegt der Lebensmittelaufsicht zu entscheiden, wie viele Proben zu den einzelnen Warengruppen gezogen werden, sofern nicht Schwerpunktaktionen betroffen sind.

 

Frage 82:

38 Proben sind im Jahr 2007 bisher an den Instituten für Lebensmitteluntersuchung der AGES eingelangt. 32 Proben waren nicht zu beanstanden. Eine Probe verstieß gegen §5 Abs. 5 Z 2 LMSVG.

Zu weiteren Details wird auf Beilage 7 verwiesen.

 

Frage 83:

Die Jagdstatistik 2006/2007 ist in Beilage 1 einzusehen.

 

Frage 84:

In diesem Forschungsprojekt wurden Informationen und Daten von Untersuchungen, die zur quantitativen Bewertung von möglichen gesundheitlichen Risiken, die von Wildtieren für Mensch und Tier ausgehen können, zusammengestellt und ein eventueller Forschungsbedarf eruiert.

Es wurde eine Risikoanalyse nach WHO-Grundsätzen (risk assessment, risk management, risk communication) durchgeführt.

 

In Anlehnung an das HACCP (Hazard Analysis Critical Control Point) Konzept in der Schlachttier- und Fleischuntersuchung wurden die verschiedenen Gefahren- biologische (Bakterien, Viren, Parasiten) - chemische (Schwermetalle, Umweltgifte) - physikalische (Knochensplitter) - zusammengestellt und bewertet.

Auch zwei Pilotstudien, wie die Untersuchung von Fasanen auf Salmonellen, sowie der Nachweis von Listerien auf verschiedenen Produktionsstufen der Wildfleischerzeugung tragen dazu bei, dass das Lebensmittel Wildfleisch für die Konsumentinnen und Konsumenten als sicheres Lebensmittel auf den Markt kommt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin

Beilage

 

 

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.