1181/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.09.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

 

 

 

GZ: 4013/22/1-II/BVT/1/2007             

         

          Wien, am      . August 2007    

           

 

 

Die Abgeordneten Zinggl, Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 4. Juli 2007 an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „die Teilnahme rechtsextremer Organisationen am sogenannten Ulrichsbergtreffen“ (PA 1131/J) gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich auf Grund der mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 b

Die Veranstaltung wurde entsprechend den Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes, insbesondere auf die Einhaltung des Verbots- und Abzeichengesetzes, überwacht. Teilnehmer der in der Anfrage genannten Organisationen, konnten anlässlich des Ulrichsbergtreffens nicht festgestellt werden, zumal Veranstaltungsteilnehmer, die keinen Anlass zum polizeilichen Einschreiten geben, auch nicht kontrolliert werden.

 

Zu Frage 4:

Nach Kenntnis der Sicherheitsbehörden verfolgt das Treffen an der Heimkehrer- und Europagedenkstätte auf dem Ulrichsberg den Zweck, der  Opfer der beiden Weltkriege und des Kärntner Abwehrkampfes zu gedenken. Die Gedenkstätte dient auch der Erinnerung an jene Opfer, die im Dienste von österreichischen Organisationen ihr Leben lassen mussten.

 

Das Veranstaltungspublikum ist international und setzt sich überwiegend aus Hinterbliebenen und Verwandten von Opfern und zu einem geringen Teil aus  Kriegsveteranen zusammen.

 

Zu den Fragen 4a und 4b:

Die Sicherheitsbehörden haben, in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen der
Ulrichsberggemeinschaft, umfangreiche Erhebungen bezüglich der Urheberschaft einzelner an der Gedenkstätte angebrachter Gedenktafeln getätigt. Trotz intensiver Bemühungen, konnten die damaligen Initiatoren für die Anbringung der Gedenktafeln nicht eruiert werden.

Über den Vorgang der Anbringung bestehen weder bei der Ulrichsberggemeinschaft noch bei den Sicherheitsbehörden schriftliche Aufzeichnungen.

 

Zu Frage 4c:

An der gegenständlichen Gedenkstätte wird nicht nur gefallener Soldaten, sondern auch an Opfer, die im Dienste österreichischer Organisationen ihr Leben lassen mussten, gedacht. Die in Bezug darauf angebrachten Gedenktafeln mit österreichischen Hoheitszeichen lassen keine Verbindung zu den Gedenktafeln der deutschen Wehrmacht erkennen.

 

Zu den Fragen 5 und 5a:

Die alljährliche Gedenkfeier an der Heimkehrer- und Europagedenkstätte auf dem Ulrichsberg wird vom Verein „Ulrichsberggemeinschaft“ organisiert und durchgeführt. Eine Anmeldepflicht seitens des Veranstalters besteht nicht. Die teilnehmenden Organisationen werden daher nicht öffentlich bekannt.

 

Zu Frage 6:

Im Zuge der Abhaltung des Ulrichsbergtreffens 2006, wurden von den Sicherheitsbehörden weder Verstöße nach dem Verbotsgesetz noch nach dem Abzeichengesetz festgestellt.

 

Zu Frage 6a:

Im Jahre 2002 wurde ein Teilnehmer aus Deutschland wegen einer Übertretung nach dem Abzeichengesetz angezeigt.

 

Zu Frage 7:

Die Frage stellt keinen Gegenstand der Vollziehung dar. Von einer Beantwortung wird daher Abstand genommen.