1182/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.09.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Barbara Rosenkranz und weitere Abgeordnete haben am 4. Juli 2007 an mich unter der Zl. PA-1150/J eine schriftliche Anfrage betreffend „Raubüberfall auf eine McDonalds-Filiale von einem mazedonischen Asylwerber und Komplizen“ gestellt.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Ja, der Vorfall ist bekannt.

 

Zur Frage 2:

Der Antrag auf internationalen Schutz wurde am 17.05.2004 gestellt.

 

Zu den Fragen 3 bis 5:

Die Einreise in das Bundesgebiet erfolgte am 16.05.2004 unter Umgehung der Grenzkontrollen über Serbien, Kroatien, Slowenien und Italien. Entsprechend der damals anzuwendenden Rechtslage, wurde der Asylantrag zum Verfahren zugelassen.

 

Zur Frage 6:

Ja, eine Geburtsurkunde.

 

Zur Frage 7:

Als Asylgründe wurden Verfolgung aufgrund Desertion, angeblicher Partizipation bei UCK während des Krieges 2002 und Probleme der ethnischen Zugehörigkeit in seinem Dorf vorgebracht.

 

Zur Frage 8:

Das Verfahren befindet sich im Berufungsstadium.

 

Zu den Fragen 9 bis 11:

Grundsätzlich stehen Asylwerbern für die Rechtsberatung Flüchtlingsbetreuer (§ 66 AsylG 2005) und im Zulassungsverfahren Rechtsberater (§ 64 AsylG) zur Verfügung. Die Kosten der Rechtsberatung werden teils vom Bund und teils aus Mitteln der Europäischen Union getragen. Die Kostenberechnung erfolgt gesamthaft, sodass eine Bezifferung der Kosten der Rechtsberatung für eine Person nicht möglich ist.

 

Zu den Fragen 12 und 13:

Von einer Beantwortung dieser Fragen wird aus datenschutzrechtlichen Gründen Abstand genommen.

 

Zu den Fragen 14 bis 18:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.