1186/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.09.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete Dr. Martin Graf und andere Abgeordnete haben am 5. Juli 2007 unter der Nummer 1167/J eine schriftliche Anfrage betreffend „Ausstellung eines Dienstpasses für Mag. Martin Schlaff“ an mich gerichtet.

 

Die Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nein.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Mit Stichtag 15.07.2007, gibt es in Österreich 10.885 gültige Dienstpässe. Eine statistische Unterscheidung nach der Rechtsgrundlage oder den Stellen, die die Gebotenheit erklärt haben, ist nicht vorgesehen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Das (damalige) Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten, hat die Ausstellung eines Dienstpasses für geboten erklärt.

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

Beim Repräsentanten der „Israelischen Polizei in Deutschland“, mit Sitz in Berlin, handelt es sich um den israelischen Verbindungsbeamten für Polizeiangelegenheiten, dessen Zuständigkeit auch Österreich umfasst. Aus diesem Grunde erfolgte die in Frage stehende Auskunft nach § 22b Passgesetz in Verbindung mit § 3 Polizeikooperationsgesetz. Der Repräsentant dient vor allem der Förderung der bilateralen Beziehungen zwischen dem Innenministerium in Österreich und dem Sicherheitsministerium sowie dem Innenministerium in Israel, der Unterstützung bei grenzüberschreitenden Kriminalitätsfällen und dem Informationsaustausch. Er ist Ansprechpartner für österreichische Behörden, insbesondere das BM.I, und hat keinerlei hoheitliche Befugnisse. Seine Tätigkeit dient hauptsächlich dem Informationsaustausch. Die Kosten für diesen trägt Israel und können daher nicht angegeben werden.