1232/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.09.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

     

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2200/0363-II/3/2007

 

Wien, am     . August 2007

 

 

Die Abgeordneten Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen haben am 04.Juli 2007 unter der Nr. 1169/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Interventionen für Michail Cherney“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

In meinem Ressort ist kein diesbezüglicher Aktenvorgang evident.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Nein.

 

Zu Frage 8:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich über laufende oder bereits abgeschlossene nationale Verfahren aus datenschutzrechtlichen Gründen bzw. internationale Verfahren infolge der Bestimmungen des Polizeikooperationsgesetzes, wonach Auskünfte nur nach Zustimmung der ausländischen Sicherheitsbehörden erteilt werden dürfen, keine Auskunft geben kann.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Für Österreich als Mitglied des Schengener Verbundes, hat die nach wie vor bestehende Ausschreibung der französischen Sicherheitsbehörden Rechtsgültigkeit. Demnach hat sich jeder Mitgliedsstaat an die Bestimmungen des Artikel 96 des Schengener Durchführungsübereinkommens (SDÜ) zu halten. Es ist daher auch im Fall Cherney nicht notwendig, eine separate Ausschreibung bzw. ein Einreiseverbot zu erlassen, da eine Ausschreibung gemäß Art 96 SDÜ für jeden Schengenstaat gültig ist und einen Visumversagungsgrund darstellt.

 

Zu Frage 12:

Derzeit sind Aufenthaltsverbote für die Schweiz und für Bulgarien bestätigt.