1304/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.09.2007
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 

 


S91143/113-PMVD/2007                                                                                   5. September 2007

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Fichtenbauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 9. Juli 2007 unter der Nr. 1337/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Eurofighterkosten" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Im Hinblick darauf, dass die diesbezüglichen Bearbeitungen noch nicht abgeschlossen sind, ersuche ich um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Fragen derzeitig nicht möglich ist. Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen in Beantwortung der parlamen­tarischen Anfrage 1101/J.

Zu 3 und 4:

Es wurden die im Vertrag V2 vorgesehenen Positionen – Einsatzausrichtungen für einen Einsatz unter militärischer Bedrohung – um sechs Stück interne „Jammer-Systeme“ sowie sechs Stück „Infrared Search and Tracking (IRST)“-Sätze inklusive der zugehörigen ET/UT vermindert. Ungeachtet dessen werden jedoch alle Flugzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ mit allen Vorbereitungen (Provisions) zum jederzeitigen Einbau von geminderten Einrichtungen ausgeliefert. Damit ist eine Aufwuchsfähigkeit im Sinne der Sicherheitsdoktrin 2001 sichergestellt.

Zu 5:

Diese Kosten sind im seinerzeitigen Vertrag nicht ausgewiesen, da der Vertrag auf Luft­fahrzeuge der Tranche 2, Block 8 ausgelegt war.

Zu 6:

Da Details im Sinne der Fragestellung im Hinblick auf ihre Klassifizierung nicht geeignet sind, im Rahmen einer parlamentarischen Anfrage öffentlich erörtert zu werden, ersuche ich um Verständnis, dass ich gemäß Art. 20 Abs. 3 B-VG in Verbindung mit § 91 Abs. 4 Geschäftsordnungsgesetz 1975 von einer Beantwortung Abstand nehme.

Zu 7:

Die Kosten für die Umrüstung der Luftfahrzeuge der Type Eurofighter „Typhoon“ von Tranche 1 auf Tranche 2 sind im Vertrag nicht dezidiert ausgeführt.

Zu 8 und 9:

Im Vergleich wurde eine Gesamtsumme für die Reduktion vereinbart; Detailkosten für ein Luftfahrzeug wurden nicht ausgeführt. Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1101/J.

Zu 10:

Es handelt sich um Luftfahrzeug der Type Eurofighter „Typhoon“, Tranche 1/Block 5 Standard.

Zu 11 bis 13:

Da diese sechs Luftraumüberwachungsflugzeuge der Tranche 1/Block 5 erst in einem ge­meinsamen Vorgehen zwischen der Eurofighter GmbH, dem Bundesministerium für Landes­verteidigung und dem Bereitsteller der Luftfahrzeuge ausgesucht werden, liegen derzeit keine Angaben über Erstflüge, absolvierte Flugstunden und weitere Informationen vor.

Zu 14:

Die Stückzahl wurde von 18 auf 15 reduziert, die bauliche Ausführung wurde von Tranche 2/Block 8 auf Tranche 1/Block 5 – analog der bereits im alten Vertrag zur Lieferung vorgesehenen ersten sechs Luftfahrzeuge – abgeändert und eine Reduktion um zwei Positionen von jeweils sechs Sätzen Einsatzausrüstung für Eurofighter „Typhoon“ unter militärischer Bedrohung veranlasst.

Zu 15, 19 und 20:

Hiezu verweise ich auf meine Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 1101/J.

Zu 16:

In diesem Zusammenhang ist zunächst festzuhalten, dass das Logistik-Konzept des Vertrages V2 nicht geändert wurde. Es wurde jedoch mit der Eurofighter GmbH eine Vereinbarung getroffen, die das Bundesministerium für Landesverteidigung in die Lage versetzt, eine alternative Planung in Richtung „Power Based Logistik Support“ vorzu­nehmen.

Zu 17:

Die Nachrüstmöglichkeit für Einsatzeinrichtungen (Geräten, SW) unter militärischer Bedrohung wurde vereinbart und vertraglich abgesichert. Die Vorkehrungen dazu (Provisions) sind Bestandteil des Lieferumfanges.

Zu 18:

Das Konzept geht von einem Stand von 23 Piloten in der Endausbaustufe aus. Eine Überarbeitung erfolgt nach Verfügung des neuen operativ/taktischen Konzeptes.

Zu 21:

Eine Beantwortung dieser Frage ist frühestens nach Auswertung der Erfahrungen aus der Einführungsphase möglich.