1323/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.09.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Mayerhofer und weiterer Abgeordneter haben am 6. Juli 2007 unter der Nummer 1321/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Aufnahmekriterien bei der Wiener Polizei“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

In dem sehr anspruchsvollen Beruf des Exekutivbeamten, der eine soziale Dienstleistung besonderer Art darstellt, belastet ein weniger geeigneter Beamter seine Kollegen, Vorgesetzten und eventuelle Mitarbeiter, er wird eher Probleme mit den Bürgern haben und nicht zuletzt selbst mehr Stress empfinden als andere. Besonderheiten des Öffentlichen Dienstes, wie die Tatsache, dass eine Entlassung nur in den seltensten Fällen erfolgt und die relativ strikte Einbindung in eine hierarchische Struktur machen es notwendig, dass bereits bei der Personalauslese neben der intellektuellen Eignung auch persönliche Komponenten wie Kontaktfähigkeit, emotionale Belastbarkeit, Durchsetzungsfähigkeit, soziale Einfühlung, Kompromissbereitschaft, Selbstsicherheit und Flexibilität beurteilt werden können.

 

Das Aufnahmegespräch (Exploration) bietet die Möglichkeit, sich einen persönlichen Eindruck zu verschaffen über die äußere Erscheinung, wie Auftreten, Benehmen, Sprache usw. Es lassen sich aufschlussreiche Fakten aus der bisherigen Berufslaufbahn oder Schulausbildung erfassen. Man wird bei diesem Gespräch auch versuchen, mit dem Bewerber über seine Leistungsmotivation zu sprechen bzw. ob er sich von dem angestrebten Beruf überhaupt das richtige Bild macht.

 

Zu Frage 2:

Jede Exploration wird von zwei ausgebildeten Explorationsleitern durchgeführt, von denen mindestens eine/r das gleiche Geschlecht hat wie der/die Befragte. In der Praxis wird die Exploration immer von einem gemischt geschlechtlichen Paar durchgeführt, was sich seit Jahren sehr bewährt hat.

 

Zu Frage 3:

Die vorgeschriebene Zeit für ein Explorationsgespräch beträgt zwischen 45 und 60 Minuten.

 

Zu Frage 4:

Der Fragenkatalog umfasst eine sehr umfassende Vorschlagsliste von Fragen aus den Bereichen Ausbildung, bisherige Berufslaufbahn, Bundesheer (falls absolviert), Freizeit sowie Kenntnisse über die Exekutive. Der letzte Punkt soll gewährleisten, dass Bewerber keine unrealistischen Illusionen über die Tätigkeiten und Belastungen von Exekutivbeamten hegen; hier stehen die Explorationsleiter auch für Fragen der Bewerber zur Verfügung, da sie selbst Exekutivbeamte mit jahrelanger Berufserfahrung sind.

 

Zu Frage 5:

Hier ist der Fragenkatalog sehr restriktiv; außerdem wird in der obligatorischen Ausbildung und jährlichen Follow-up-Veranstaltung eigens darauf hingewiesen, dass Fragen nach Partei-, Kirchen- oder Gewerkschaftszugehörigkeit den finanziellen Verhältnissen, Familienplanung, Abstammung und Herkunft, sowie Familienverhältnissen, soweit sie sich auf Aussagen zu Scheidungen, getrennten Lebensverhältnissen oder außereheliche Lebensgefährten beziehen, zu unterlassen sind. Nach Kindern und Ehepartnern darf gefragt werden. Fragen nach Krankheiten sind nur bei der ärztlichen Untersuchung erlaubt und dürfen bei der Exploration nicht gestellt werden. Fragen nach Vorstrafen sind obsolet, da ohnehin die Sicherheitsüberprüfung stattfindet.

Es werden aber in der Exploration durchaus Fragen nach Interessen, sportlicher Tätigkeit und Hobbys gestellt.

 

 

Zu Frage 6:

Laut Absprache mit dem Bundeskanzleramt entspricht ein Aufnahmegespräch durchaus den Kriterien bzw. der Forderung des Ausschreibungsgesetzes nach Objektivität, wenn die Ausbildung und eine laufende Fortbildung der Explorationsleiter immer von derselben Institution erfolgt. Dies ist im gegenständlichen Fall gegeben, da seit der Einführung des Explorationsgesprächs im Innenressort die einwöchige Ausbildung vom Psychologischen Dienst der Sicherheitsakademie durchgeführt wird.

 

Zu Frage 7:

Bei der Punktevergabe gibt es ein verbindliches striktes Schema, an das sich die Explorationsleiter zu halten haben. Die erwünschten Persönlichkeitsdimensionen müssen zumindest in einem durchschnittlichen Ausmaß gegeben sein und beziehen sich inhaltlich auf die als allgemeingültig angesehen Eigenschaften, die ExekutivbeamtInnen haben sollten wie z.B. Belastbarkeit, Selbstsicherheit oder Flexibilität und soziale Einfühlung.

 

Zu Frage 8:

Die Explorationsleiter werden von den jeweiligen Landespolizeikommanden nominiert und vom Psychologischen Dienst der Sicherheitsakademie ausgebildet. Es handelt sich dabei um ExekutivbeamtInnen der Verwendungsgruppen E1 und E2a (nur in begründeten Ausnahmefällen werden E2b-BeamtInnen herangezogen, wenn sie eine mehrjährige Berufserfahrung und eine gute persönliche Eignung aufweisen).

Die Programmpunkte dieser Ausbildung enthalten: Problematik der Menschenbeurteilung, Wahrnehmung von Personen, Körpersprache, Glaubwürdigkeit von Aussagen, erkennen eigener Werthaltungen, vermeiden von Beurteilungsfehlern, Allgemeine Regeln zur Führung eines Aufnahmegesprächs, Fragetechniken, Beurteilung der in der Exploration beobachteten Eigenschaften, abstimmen der einzelnen Explorationsleiter.

Diese Ausbildung wurde mit dem Bundeskanzleramt abgestimmt und entspricht der von do. für die anderen Ressorts angebotenen Ausbildung.

 

Zu Frage 9:

Keine dieser Explorationsleiter sind Träger von Mandaten im Zentralausschuss oder im Fachausschuss.

Eine Gemeindetätigkeit üben fünf Personen aus und zwei Personen sind Funktionäre in  politischen Parteien.

 

Zu Frage 10:

Die Listen der zu explorierenden Bewerber, werden erst kurz vor dem Termin an die Explorationsleiter ausgehändigt und enthalten selbstverständlich keinerlei Hinweise auf eine etwaige politische Zugehörigkeit. Die Exploration wird von einem 2er-Team vorgenommen, wobei einer der Explorationsleiter dem Geschlecht des Bewerbers angehören muss.

Das Ergebnis (Punktewert) der Exploration wird nach erfolgter Beurteilung iSd der bekannten Kriterien in Abstimmung und somit einvernehmlich festgelegt.

Bei den Explorationsleitern handelt es sich um erfahrene und verlässliche Bedienstete, die unabhängig von der persönlichen politischen Überzeugung erst über Vorschlag der Landespolizeikommanden und nach Einschulung im BM.I - PD für diese Zwecke eingesetzt werden.

Alle Explorationsleiter unterliegen als Beamte den bestehenden Dienstpflichten iSd BDG 1979, BGBl 333 idgF, womit von einem grundsätzlichen Bemühen um Objektivität ausgegangen wird.