1345/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.10.2007
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0104 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 25. OKT. 2007
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier,
Kolleginnen und Kollegen vom 17. September 2007, Nr. 1366/J,
betreffend Kunstschnee: Wasserzusatzstoffe für Schneekanonen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 17. September 2007, Nr. 1366/J, betreffend Kunstschnee: Wasserzusatzstoffe für Schneekanonen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Nach Rückfrage in allen Bundesländern darf zusammenfassend mitgeteilt werden, dass in den wasserrechtlichen Bewilligungsbescheiden, welche die Entnahme des Wassers für den Betrieb der Schneekanonen/Beschneiungsanlagen genehmigen, das Verbot, Beschneiungszusätze zu verwenden, als Auflage angeordnet ist. So „dürfen chemische und bakterielle Zusatzmittel zur technischen Schneeproduktion weder in der Beschneiungsanlage verwendet, noch auf die Pistenfläche aufgebracht werden.“
Somit wurden im gesamten Bundesgebiet die bereits bewilligten Wasserentnahmen zum Zwecke der künstlichen Beschneiung durch Schneekanonen/Beschneiungsanlagen ohne die Verwendung von Beschneiungs(zusatz)mitteln, so auch Snomax, in der Skisaison 2006/2007 genehmigt. Dies wird auch in der kommenden Skisaison so gehandhabt werden.
Der Bundesminister: