1345/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.10.2007
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0104 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 25. OKT. 2007

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier,

            Kolleginnen und Kollegen vom 17. September 2007, Nr. 1366/J,

betreffend Kunstschnee: Wasserzusatzstoffe für Schneekanonen

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 17. September 2007, Nr. 1366/J, betreffend Kunstschnee: Wasserzusatzstoffe für Schneekanonen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

 

Nach Rückfrage in allen Bundesländern darf zusammenfassend mitgeteilt werden, dass in den wasserrechtlichen Bewilligungsbescheiden, welche die Entnahme des Wassers für den Betrieb der Schneekanonen/Beschneiungsanlagen genehmigen, das Verbot, Beschneiungszusätze zu verwenden, als Auflage angeordnet ist. So „dürfen chemische und bakterielle Zusatzmittel zur technischen Schneeproduktion weder in der Beschneiungsanlage verwendet, noch auf die Pistenfläche aufgebracht werden.“

Somit wurden im gesamten Bundesgebiet die bereits bewilligten Wasserentnahmen zum Zwecke der künstlichen Beschneiung durch Schneekanonen/Beschneiungsanlagen ohne die Verwendung von Beschneiungs(zusatz)mitteln, so auch Snomax, in der Skisaison 2006/2007 genehmigt. Dies wird auch in der kommenden Skisaison so gehandhabt werden.

 

Der Bundesminister: