141/AB XXIII. GP

Eingelangt am 31.01.2007
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BM für Gesundheit und Frauen

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGF-11001/0115-I/3/2006

Wien, am    30. Jänner 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 161/J der Abgeordneten Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:

 

Frage 1:

Die für eine umfassende toxikologische Bewertung von Pflanzenschutzmittel­wirkstoffen vorzulegenden Unterlagen beinhalten auch Untersuchungen, die mögliche Auswirkungen auf den Hormonhaushalt erfassen. Entsprechend den Richtlinien, anhand derer diese Forschungen durchgeführt werden, sind bei Vorliegen von Hinweisen auf derartige Effekte Dosis-Wirkungs-Beziehungen und auch Dosierungen ohne Wirkung festzustellen und werden bei der Festsetzung gesundheitsbezogener Grenzwerte wie z.B. ADI („acceptable daily intake“), ARfD („acute reference dose“) oder AOEL („acceptable operator exposure level“) und der darauf aufbauenden Risikobewertung für den Konsumenten oder den Anwender berücksichtigt. Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels erfolgt nur dann, wenn auch eine „sichere“ Verwendung des Produktes für alle betroffenen Personengruppen (Konsumenten und Anwender) gewährleistet ist.

 

Auswirkungen der genannten Art sind wissenschaftlich nur bei beruflich exponierten Personen (Bauern, Landarbeiter) nachgewiesen. Eine Gefährdung der Allgemeinbevölkerung durch die Aufnahme von Pestizidrückständen in Lebensmitteln, die den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, ist nicht nachgewiesen. Hinsichtlich des Schutzes beruflich exponierter Personen wird auf die diesbezüglichen Vorschriften und Verwendungsbestimmungen verwiesen.

 

Frage 2:

Entsprechende Studien zu diesem Themenbereich werden im Rahmen des nationalen Zulassungsverfahrens aber auch im „europäischen Bewertungsverfahren“ für Pflanzenschutzmittelwirkstoffe im Rahmen der RL 91/414/EWG vorgelegt und einer Bewertung unterzogen. Diese Studien

beinhalten auch Untersuchungen zur Erfassung hormoneller Effekte sowohl nach kurzfristiger als auch langfristiger Exposition; die Ergebnisse fließen sowohl in die Festsetzung gesundheitsbezogener Grenzwerte als auch in die Risikobewertung ein.

 

Es existiert ein umfangreiches wissenschaftliches Schrifttum wie z.B. die „Agricultural Health Study“ in den USA.

 

Frage 3:

Es gibt zahlreiche wissenschaftliche Untersuchungen, die sich mit den Auswirkungen des beruflichen Umganges mit Pestiziden auf Fruchtbarkeit und Schwangerschaft beschäftigen. Die vorliegenden Ergebnisse deuten auf einen Zusammenhang zwischen der Samenqulität bei Männern und einer erhöhten Belastung beim Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln hin.

 

Es liegen aber keine wissenschaftlich gesicherten Erkenntnisse über die Auswirkung von Pestiziden bei Bäuerinnen und Bauern, die häufig damit hantieren, vor.
Prinzipiell ist jedoch festzuhalten, dass im Rahmen des Zulassungsverfahrens von Pflanzenschutzmitteln – basierend auf einem umfangreichen Datenpaket toxikologischer Untersuchungen – detaillierte Anwendungsbestimmungen und auch Schutzmaßnahmen bei der Ausbringung vorgeschrieben werden, die eine sichere Anwendung der Produkte gewährleisten.

 

Fragen 4 und 5:

Statistiken über den Anteil ungewollt kinderloser Paare in Österreich stehen nicht zur Verfügung. Schätzungen belaufen sich auf 5 bis 15%. Statistiken sind nur über die Behandlung von Paaren mit unerfülltem Kinderwunsch verfügbar. Aus den Meldungen der Landeshauptmänner gemäß § 3 FMedV geht hervor, dass im Jahr 2005 mehr als 7.000 Frauen (7.279) zur Erfüllung ihres Kinderwunsches Methoden der medizinisch unterstützten Fortpflanzung in Anspruch genommen haben. Im Jahr 2000 waren dies über 5.000 Frauen (5.237). Mit Unterstützung des im Jahr 2000 geschaffenen IVF-Fonds wurden im Jahr 2000 2.938 Paare, im Jahr 2005 3.998 Paare behandelt, wobei der prozentuelle Anteil der männlichen Behandlungsindikationen in diesem Zeitraum weitgehend gleich geblieben ist.

 

 

 

Frage 6:

Unter den als Pestiziden verwendeten Substanzen gibt es auch solche, die in höheren Dosen zentraltoxisch sind. Wirkungen auf das Zentralnervensystem, Schlafstörungen und psychische Erkrankungen beim Genuss von Lebensmitteln, die in Bezug auf den Pestizidgehalt den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen entsprechen, sind nicht bekannt.

 

Frage 7:

Es gibt Hinweise auf ein erhöhtes Krebsrisiko bei beruflicher Exposition sowie bei unsachgemäßer Verwendung, wie etwa dem unkritischen Einsatz in Haushalten. Dabei wäre zu beachten, dass die Verwendung verschiedener, als krebsgefährdend verdächtiger Stoffe heute bereits obsolet ist.

 

Frage 8:

Die im Rahmen des Zulassungsverfahrens vorzulegenden Untersuchungen beinhalten auch Studien zur Erfassung neurotoxischer Effekte oder sonstiger Schädigungen des Zentralnervensystems, möglicher Auswirkungen auf die Entstehung von Krebserkrankungen und auch von Allergien. Bei Vorliegen derartige Eigenschaften von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen werden anhand der toxikologischen Untersuchungen Dosis-Wirkungsbeziehungen und auch Dosierungen „ohne Wirkung“ festgestellt bzw. abgeleitet. Für die Festsetzung gesundheits­bezogener Grenzwerte (z.B.: ADI, AOEL) und der darauf aufbauenden Risikobewertung gelangen diese Dosierungen ohne Wirkung und zusätzliche Sicherheitsfaktoren zur Anwendung.
Die Vorschreibung und Einhaltung von detaillierten Anwendungsbestimmungen und Schutzmaßnahmen garantieren eine sichere Anwendung der Produkte.

 

Frage 9:

Die Untersuchung von Obst und Gemüse auf Pestizide stellt schon seit Jahren einen Schwerpunkt der amtlichen Lebensmittelkontrolle in Österreich und in der Gemeinschaft dar. So wird neben zahlreichen Schwerpunktaktionen (nationale Programme, EU-koordiniertes Programm) jährlich ein österreichweites Pestizidüberwachungsprogramm durchgeführt. Bei diesem Programm erfolgt die Probenziehung z.B. unter Berücksichtigung der Verzehrmengen, des Belastungsrisikos sowie nach statistischen Vorgaben.

Die AGES bzw. die Lebensmitteluntersuchungsanstalten untersuchen nicht nur im Rahmen dieser Programme, sondern auch Proben, die als amtliche Routineproben von den Organen der Lebensmittelaufsicht entnommen werden.

Dabei ist zu beachten, dass Pflanzenschutzmittel nur zugelassen werden, wenn deren Rückstände auf/in Obst und Gemüse eine täglich zulässige Aufnahmemenge nicht überschreitet. Diesbezüglich erfolgt eine europaweite Harmonisierung unter Beachtung toxikologischer Kennzahlen und der Rückstandshöchstgehalte.

 

Frage 10:

Die übermittelten Zahlen beziehen sich auf Lebensmittelproben Obst, Gemüse und verarbeitete Produkte. Details sind den Monitoringberichten (www.ages.at bzw. www.bmgf.gv.at) zu entnehmen.

 

Jahr

Anzahl

 

 

2000

932

2001

962

2002

1637

2003

1491

2004

1912

2005 / 2006

werden nachgereicht

 

Frage 11:

 

Jahr

Anzahl

 

 

2000

298

2001

362

2002

753

2003

394

2004

556

2005 / 2006

werden nachgereicht

 

Frage 12:

 

Jahr

Anzahl

 

 

2000

133

2001

178

2002

478

2003

189

2004

363

2005 / 2006

werden nachgereicht

 

 

Frage 13:

Es ist festzuhalten, dass auch auf in Österreich nicht zur Anwendung zulässige Wirkstoffe untersucht wird, diese Wirkstoffe aber möglicherweise in anderen Staaten legal angewendet werden dürfen.

 

Frage 14:

Ich verweise auf die Beantwortung zu Frage 9. Der Anstieg ist nicht nur auf eine Verwendung mehrerer Pflanzenschutzmittel zurückzuführen, sondern auch auf die umfassendere Rückstandsanalytik unter Erfassung von mehr Analyten.

 

Frage 15:

Die Zuständigkeit für das Pflanzenschutzmittelgesetz fällt in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umweltschutz und Wasserwirtschaft, die Anwendung von Pestiziden in die Zuständigkeit der Länder.

 

Ein kausaler Zusammenhang zwischen der Steigerung der Anzahl ermittelter Rückstände und den ex lege Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln, die in Deutschland und den Niederlanden zugelassen sind, ist nicht ableitbar. Eine wesentliche Ursache des Anstiegs ermittelter Rückstände dürfte in der umfassenderen Analytik liegen, da sich dieses Ergebnis nicht nur bei österreichischen Produkten zeigt, sondern auch bei aus den EU-Mitgliedstaaten verbrachter Ware und bei Importware.

 

Frage 16:

Im Normalfall erfolgt eine toxikologische Bewertung von Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffen und deren Rückstände auf/in Lebensmittel vor der Zulassung. Diese toxikologische Bewertung erfolgt für den Wirkstoff und dessen Metaboliten. In Einzelfällen werden sehr wohl mögliche additive oder ev. verstärkende Wirkungen mitbewertet.

 

Frage 17:

Die Problematik von Mehrfachrückständen von Pflanzenschutzmitteln ist bekannt und wird auch in internationalen Arbeitsgruppen diskutiert. Die AGES nimmt an diesen Arbeitsgruppen (EFSA, Europäische Kommission) aktiv teil. Eine Beurteilung kann nur von Fall zu Fall erfolgen und hängt von der Qualität der Daten entsprechend toxikologischer Unterlagen ab. Die Gruppe der Pflanzenschutz­mittelwirkstoffe ist hinsichtlich ihres toxischen Wirkprofils sehr heterogen, sodass generelle oder pauschale Aussagen über additive oder potenzierende Wirkungen bei Vorliegen von Mehrfachrückständen nicht möglich sind. Eine gesundheitliche Bewertung von Mehrfachrückständen erfordert daher eine differenziertere Vorgangsweise.

Im Rahmen eines von der EFSA im November 2006 veranstalteteten Kolloquiums wurde von internationalen Experten folgende weitere Vorgangsweise empfohlen:

·               Rückstände von Stoffen mit gleichem toxikologischen Wirkungsmechanismus sollen gemeinsam bewertet werden; ein entsprechendes Konzept für eine wissenschaftlich fundierte Vorgangsweise in der Risikobewertung in solchen Fällen wird vom „wissenschaftlichen Ausschuss“ der EFSA erarbeitet. Für diese Wirkstoffgruppen mit einheitlichem Wirkmechanismus werden in weiterer Folge Äquivalenzfaktoren hinsichtlich ihrer toxischen Wirkung und darauf aufbauend „Summengrenzwerte“ für die Risikobewertung abgeleitet werden.

·               Stoffe mit unterschiedlichen Wirkungsmechanismus wirken unabhängig voneinander und sollten als einzelne Stoffe bewertet werden.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass zurzeit noch keine wissenschaftlich gesicherten bzw. international anerkannten Konzepte für die toxikologische Bewertung von Mehrfachrückständen vorliegen.

 

Frage 18:

Auf nationaler Ebene sind derzeit keine Studien geplant. Die AGES arbeitet jedoch intensiv und aktiv in den EU- und internationalen Gremien, die sich mit solchen Fragen beschäftigen, mit.

So wird vom „wissenschaftlichen Ausschuss“ der EFSA (European Food Safety Authority) ein wissenschaftlich fundiertes  und auch international akzeptiertes Konzept vorbereitet, das dann auch in den Mitgliedsländern zur Anwendung gelangt.

 

Frage 19:

Das Problem von Mehrfachrückständen ist international und wird europaweit diskutiert. Im Rahmen internationaler Colloquien und Kongresse (EFSA, JECFA) sowie den Zulassungsprozessen wird diese Thematik seit längerer Zeit immer wieder auf wissenschaftlicher Ebene bearbeitet. Bis dato wurden bis auf einige wenige Ausnahmen noch keine sicheren wissenschaftlichen Konzepte insbesondere bei Stoffen unterschiedlicher Wirkungsweise gefunden. Die AGES beteiligt sich an diesen Diskussionen intensiv (z.B. Teilnahme am EFSA-Colloquium zu diesem Thema am 28./29.11.2006).

Die Einführung von Summengrenzwerten erfordert einen wissenschaftlich fundierten Hintergrund. Ein Summengrenzwert kann lediglich dann Sinn machen, wenn die toxikologischen Angriffspunkte der betreffenden Wirkstoffe die selben sind (beispielsweise Nephrotoxizität, Einfluss der Cholesterin-Esterase-Aktivität o.ä.). Diese  Vorgangsweise findet bereits Eingang bei der Bewertung von spezifischen Gruppen von Wirkstoffen, wie z.B. bei den Dithiocarbamaten.

Bis dato wurden bis auf einige wenige Ausnahmen noch keine sicheren wissenschaftlichen Konzepte, insbesondere bei Stoffen unterschiedlicher Wirkungsweise, entwickelt. Ohne eine entsprechende Risikoabschätzung im Hinblick auf eine mögliche additive Wirkung hat aber die Einführung eines Summengrenzwertes lediglich die Funktion eines Vorsorgewertes, ohne wissenschaftlich fundiert zu sein.

 

Frage 20:

Seit 1. Jänner 2006 hat gemäß LMSVG die Lebensmittelaufsichtsbehörde bei Verstößen entsprechende Maßnahmen in Sinne des § 39 zu setzen. Parallel dazu erfolgt die Anzeige bei der zuständigen Strafbehörde.

 

Wird eine Probe als „nicht sicher“ bzw. „gesundheitsschädlich“ beurteilt, so hat der Unternehmer gemäß seinen Pflichten im Art. 19 EU (VO) 178/2000 die Rückholung der Ware, die Information der Geschäftspartner bzw. bei Gesundheitsschädlichkeit die Information der Öffentlichkeit zu veranlassen. 

 

Tritt ein Problem verstärkt auf und handelt es sich um keinen Einzelfall (z.B.  Blausäure in bitteren Marillenkernen, Stechapfelsamen in Hirse) so erfolgt in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit eine Information der Öffentlichkeit. (z.B. Homepage der AGES).

 

Das Enthaltensein „chemischer und synthetischer Zusätze“ ist kein Kriterium für die Beurteilung der gesundheitlichen Auswirkungen von Lebensmitteln. Was Schadstoffe betrifft, so dürfen solche nach den einschlägigen Bestimmungen des Lebensmittelgesetzes nur in nicht gesundheitsschädlichen Mengen enthalten sein.

 

Frage 21:

Die wesentliche Grundlage für eine gesunde Ernährung ist eine kalorisch adäquate und die erforderlichen Nährstoffe (Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate, Vitamine und Mineralstoffe) in ausreichendem Maße enthaltende Kost. Der Verzicht auf  "chemisch-synthetische Betriebsmittel“ ist noch kein Garant für eine gesunde Ernährung, da auch viele „natürliche“ Inhaltsstoffe die Gesundheit schädigen können. Maßnahmen, die sich lediglich in undifferenzierter Weise auf das Schlagwort „chemisch-synthetisch“ stützen, sind kein vernünftiger Beitrag zur Etablierung einer gesunden Ernährung.

 

Frage 22:

Für das Jahr 2007 ist gemäß Art 41 ff  der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 erstmals ein „Mehrjähriger Integrierter Kontrollplan“ zu erstellen und der Europäischen Kommission zu übermitteln.

Gemäß § 30 Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz hat die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft und dem Bundesminister für Finanzen unter Berücksichtigung der Risikobewertung durch die Agentur und nach Befassung der Länder den Mehrjährigen Integrierten Kontrollplan zu erstellen.

Durch diesen wird die Zusammenarbeit aller Kontrollbehörden entlang der gesamten Produktionskette intensiviert und somit ein höherer Schutz der Bevölkerung hinsichtlich des Einhaltens der lebensmittelrechtlichen Bestimmungen erreicht.

Folgende wesentliche Maßnahmen in Zusammenhang mit der Gründung der AGES wurden gesetzt:

1)    Steigerung der Effizienz und Effektivität  unter Nutzung von Synergien

2)    Kontrolle der Inverkehrbringung von landwirtschaftlichen Betriebsmitteln, Lebensmittel, Monitoringprogramme

3)    Verstärkte Information z.B. durch Veranstaltungen der AGES Akademie

4)    Intensivierung der Zusammenarbeit mit Behörden anderer Mitgliedstaaten

5)    Durchführung und Mitwirkung bei wissenschaftlichen Problemlösungen und Forschungsprojekten

6)    Weitere flankierende Maßnahmen und Vorsorgemaßnahmen die zur Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln aber auch von Zusatzstoffen in der Lebensmittelerzeugung beitragen wie z.B.

Sortenbewertung und -zulassung

Saat- und Pflanzgutgutbewertung und -anerkennung

Optimierung der Pflanzenernährung

Entwicklung und wissenschaftliche Begleitung von integrierten und nachhaltigen Produktionsmethoden

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin