1418/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.11.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-12.500/0008-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

 

 

Wien, 16. November 2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1449/J-NR/2007 betreffend Evaluierung der Forschungspolitik, die die Abgeordneten Sburny, Freundinnen und Freunde am 26. September 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1:

Welches Ministerium bzw. welche Ministerien werden die Evaluierung beauftragen?

 

Antwort:

Auftraggeber sind die beiden Bundesministerien für Verkehr, Innovation und Technologie sowie Wirtschaft und Arbeit. Die administrative Abwicklung erfolgt über das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie.

 

Fragen 2 bis 4:

Was ist die Rolle des BMVIT im Rahmen der Erstellung der Evaluierung?

 

Was ist die Rolle des BMWF im Rahmen der Erstellung der Evaluierung?

 

Was ist die Rolle des BMWA im Rahmen der Erstellung der Evaluierung?

 

Antwort:

Alle drei genannten Ministerien sind gleichberechtigt in der Steuerungsgruppe zur Systemevaluierung vertreten. Die Federführung liegt in meinem Ressort.

 

Frage 5:

Welche Bereiche der Forschungsförderung sollen evaluiert werden (direkte/indirekte Forschungsförderung)?

 

Antwort:

Gegenstand der Evaluierung sollen die direkte und indirekte Förderung, sowie in Teilbereichen die Finanzierung von Institutionen sein. Folgende Instrumententypen kommen dabei in Betracht:

·         indirekte (steuerliche) Förderung

·         direkte Antragsförderung (bottom up)

·         direkte Technologieprogrammförderung (top down)

·         direkte Strukturprogrammförderung (top down)

·         direkte Institutionenfinanzierung

 

Frage 6:

In einer Stellungnahme des BMF zum Bericht des Rechnungshofs über die indirekte Forschungsförderung (Bund 2007/06, S. 39) wird folgendes angemerkt: „Das BMF hielt nur eine über eine Wirkungsanalyse der österreichischen indirekten Forschungsförderung hinausgehende Untersuchung des Gesamtsystems der direkten und indirekten Forschungsförderung für sinnvoll. Damit solle das Gesamtportfolio bewertet und Wechselwirkungen zwischen beiden Förderungsarten besser sichtbar gemacht werden.“

Ist die nun angekündigte Evaluierung als diese „Untersuchung des Gesamtsystems“ zu verstehen?

 

Antwort:

Ich möchte dazu feststellen, dass es hinsichtlich der technischen Umsetzung der Systemevaluierung Einschränkungen bestehen, die berücksichtigt werden müssen. Grundsätzlich ist aber davon auszugehen, dass die geplante Evaluierung als Metaevaluierung durchgeführt werden kann (und aus zeitlichen Gründen auch muss), d.h. dass weitgehend auf bestehende Evaluierungsergebnisse aufgebaut werden kann und umfangreiche Primärerhebungen vermieden werden können. Letzteres wird hinsichtlich der indirekten Forschungsförderung unter Umständen dennoch notwendig sein. Grundsätzlich ist die gegenständliche Evaluierung im Sinn der zitierten BMF-Stellungnahme zu verstehen.

 

Frage 7:

Ist daran gedacht, im Zusammenhang mit der „Systemevaluierung“ auch die Arbeit der Forschungsförderungsgesellschaft FFG oder anderer Förderstellen zu evaluieren?

 

Antwort:

Im Zuge der Systemevaluierung soll auch analysiert werden, inwieweit vorhandene Strukturen eine optimale Umsetzung und Implementierung der Instrumente gewährleisten. Grundsätzlich stehen allerdings Governance-Fragen, die ja bereits Gegenstand der FWF/FFF-Evaluierung waren, nicht als primäre Fragestellung im Vordergrund.

 


Frage 8:

Werden auch die Forschungsförderungen der Länder in die Evaluierung mit einbezogen werden?

 

Antwort:

Aus Gründen der praktischen Umsetzung ist das in dem zur Verfügung stehenden, kurzen Zeitraum leider nicht möglich.

 

Frage 9:

Wie sind die Zielsetzungen der Evaluierung definiert, und von welcher Stelle werden sie definiert?

 

Antwort:

Im Zuge der geplanten Systemevaluierung soll das vorhandene Instrumentarium der Forschungsförderung und –finanzierung einer Neubewertung unterzogen werden.

 

Das Ziel einer „Portfolioevaluierung“ soll die Beurteilung der Problemrelevanz, Effektivität, Effizienz und Zielerreichung folgender Ebenen sein:

 

·         der einzelnen Instrumententypen für sich (einschließlich der indirekten Förderung)

·         der Anzahl verfügbarer Instrumente

·         der Zusammensetzung des Instrumentenportfolios und Verteilung der Instrumente

·         der Abstimmung der Instrumente aufeinander und des Zusammenwirkens der Instrumente

 

Die oben genannten Ziele der Systemevaluierung wurden von der interministeriellen Steuerungsgruppe beschlossen, welche zur Begleitung von Ausschreibung und Abwicklung des Projekts eingerichtet wurde. Diese Steuerungsgruppe besteht aus je einer/m VertreterIn von BMVIT, BMWA, BMWF, BMF und RFT. Darüber hinaus wird ein Beirat, bestehend aus den Mitgliedern der Steuerungsgruppe sowie aus VertreterInnen von AK, ÖGB, WKÖ, IV, FWF, FFG und AWS, eingerichtet. Der Beirat soll die Sichtweisen der stake holder einbringen und die Akzeptanz des Vorhabens sicherstellen.

 

Frage 10:

Welche konkreten Fragestellungen wird die Evaluierung umfassen?

 

Antwort:

Die Evaluierungsfragen, deren Antworten Vorschläge für zukünftige Optionen ergeben sollen, stellen sich auf zwei Ebenen dar:

 

Instrumente einzeln betrachtet:

·         Besteht der mit dem Instrument ursprünglich angesprochene Bedarf noch?

·         Ist das Instrument dafür (noch) relevant?

·         Wird das Instrument effizient eingesetzt?

·         Ist das Instrument effektiv, werden die geplanten Ziele erreicht?

 


Instrumente gemeinsam betrachtet:

·         Ist die Anzahl der vorhandenen Instrumente den angesprochenen Problemfeldern angemessen? Gibt es mehrere gleichartige Instrumente? Sind mehrere Instrumente auf dasselbe Ziel bzw. auf dieselbe Zielgruppe gerichtet?

·         Welche Ziele sind im Verhältnis zu den entsprechenden Instrumenten über- oder unterrepräsentiert? Kommt es zu Über- oder Unterkompensationen?

·         Wie wirken die Instrumente zusammen? Sind die Instrumente aufeinander abgestimmt oder gibt es Substitutionseffekte? Wirken die Anreize der einzelnen Instrumente einander verstärkend oder neutralisierend? Sind die Anreize kompatibel, wenn dieselbe Zielgruppe von mehreren Instrumenten angesprochen wird?

·         Wie verhalten sich die Nutzer gegenüber dem Instrumentenportfolio? Wie verteilen sich Nutzertypen auf Instrumententypen? Kommt es zu Mehrfachförderungen? Wie wirkt sich die Auswahl zwischen mehreren Instrumenten auf das Antragsverhalten aus? Kommt es zu einer Konkurrenz der Instrumente um die Antragsteller?

 

Die genauere Ausformulierung dieser Fragen im Zuge der Ausschreibung des Vorhabens (Terms of Reference) ist gegenwärtig noch nicht abgeschlossen.

 

Fragen 11 und 12:

Wann ist mit einer Beauftragung zu rechnen?

 

Ist eine internationale Ausschreibung zur Erstellung der Evaluierung geplant?

Wenn ja, wann soll diese stattfinden? Wenn nein, weshalb nicht?

 

Antwort:

Die europaweite Ausschreibung im Oberschwellenbereich erfolgt unter Berücksichtigung der vergaberechtlichen Fristen eines zweistufigen Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Bekanntmachung. Die Bekanntmachung soll bis Mitte November 2007 erfolgen.

 

Frage 13:

Wird es ein nachvollziehbares Prozedere (getrennt nach direkter und indirekte Forschungsförderung) für die Evaluierung geben?

 

Antwort:

Die Nachvollziehbarkeit der Vorgangsweise ist eine Anforderung im Zuge des Ausschreibungsverfahrens.

 

Frage 14:

Ist geplant, den Rat für Forschung und Technologieentwicklung in die Erstellung der Evaluierung einzubeziehen?

 

Antwort:

Der RFT ist in den Prozess zur Begleitung und Umsetzung der Systemevaluierung eingebunden.

 


Frage 15:

Wie und durch wen soll die Kooperation zwischen den Ministerien gewährleistet werden?

 

Antwort:

Die Kooperation der Ministerien ist durch die Einrichtung der Steuerungsgruppe und des Beirates gewährleistet.  Weiters möchte ich auf meine Ausführungen zu Fragepunkt 9 verweisen.

 

Frage 16:

Gab es insbesondere bereits Gespräche mit dem BMF bezüglich der Zurverfügungstellung von genauen Daten über die Inanspruchnahme der indirekten Forschungsförderung?

 

Antwort:

Entsprechende Gespräche mit dem BMF haben im Rahmen der Steuerungsgruppe bereits stattgefunden.

 

Frage 17:

Ist geplant, Additionalitätseffekte öffentlicher Förderungen im Rahmen der Evaluierung zu beleuchten? Wenn ja, werden zu diesem Zweck Daten aus den beteiligten Ministerien, insbesondere BMF und BMWA, mit Daten aus den Förderagenturen, insbesondere FFG, gemeinsam aufgearbeitet?

 

Antwort:

Im Rahmen dieser Evaluierung ist keine umfassende systemische Wirkungsanalyse geplant. Insofern schon allein aus beihilfenrechtlichen Gründen die Additionalität ein zentrales Förderkriterium bei jedem Instrument darstellt, werden Additionalitätseffekte bei der Bewertung der Instrumente berücksichtigt werden. Inwieweit dazu die Primärdaten herangezogen werden obliegt den Vorschlägen der Anbieter.

 

Frage 18:

Ist geplant, das Kriterium „volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen“ nach § 4 Abs. 4 Z. 4a EstG im Rahmen der Evaluierung zu beleuchten? Wenn ja, in welcher Form?

 

Antwort:

Im Sinne der Instrumentenevaluierung (indirekte Förderung) grundsätzlich ja.

 

Frage 19:

Ist geplant, die Wirksamkeit von öffentlichen Förderungen auch durch Vergleiche mit einer Kontrollgruppe (vergleichbare, nicht mit öffentlichen Geldern geförderte Projekte oder Betriebe) zu evaluieren?

 

Antwort.:

Die Frage nach der besten zu verwendenden Methodik wird Gegenstand des Verhandlungsverfahrens im Zuge der Ausschreibung sein.

 


Frage 20:

Welche Kosten sind für die Erstellung der Evaluierung projektiert?

 

Antwort:

Die Ausschreibung wird im Oberschwellenbereich durchgeführt.

 

Frage 21:

StS Kranzl stellt lt. Der Standard (24.8.2007, S 20) fest, dass bei den Technologiegesprächen im August 2008 bereits ein „entscheidender Zwischenbericht“ der Evaluierung vorgelegt werden soll. Wie stellte sich nach derzeitigem Stand der geplante Zeitplan der Evaluierung dar?

 

Antwort:

Es soll zum genannten Zeitpunkt einen Zwischenbericht zur Systemevaluierung geben. Nach derzeitigem Planungsstand ist davon auszugehen, dass das Gesamtprojekt nach einer (aufgrund der vergaberechtlichen Vorschriften frühest möglichen) Zuschlagserteilung im Februar 2008 ein Jahr dauert.

 

Fragen 22, 24 und 25:

In welcher Form sollen die Ergebnisse der Evaluierung verwertet werden?

 

Seit längerem kommen Studien und Evaluierungen der österreichischen Forschungspolitik zu dem übereinstimmenden Ergebnis, dass durch das Kompetenz-Wirr-Warr auf Regierungsebene Ineffizienzen geschaffen und prolongiert werden. Prototypisch dafür die OECD³ : „Austria´s STI policyy system lacks strategic focus and needs a centre of gravity and a referee function for supervising the allocation process and imposing a common point of reference for innovators and policy makers“. Wird die Evaluierung einen weiterreichenden Reformprozess einleiten, der auch die Kompetenzen neu ordnet, wenn die zu beauftragende Evaluierung in Bezug auf das Kompetenz-Wirr-Warr zu einem ähnlichen Ergebnis kommt wie die OECD-Studie?

 

Ist die Aussage von BM Faymann, dass man “die Förderungen in ein gemeinsames Bild bringen” (Die Presse, 24.8.2007, S. 32) müsse, so zu interpretieren, dass die Bundesregierung in Folge der Evaluierung auch institutionelle Veränderungen der Forschungsförderlandschaft umzusetzen gedenkt?

 

Antwort:

Durch die Evaluierung identifizierter Veränderungsbedarf wird geprüft und nach Möglichkeit umgesetzt werden.

 

Frage 23:

Ist insbesondere geplant, eine auf den Ergebnissen der Evaluierung aufbauende nationale Forschungsstrategie zu erarbeiten?

 

Antwort:

Die Erarbeitung einer nationalen Forschungsstrategie wird von den Ergebnissen der Systemevaluierung, des Forschungsdialogs und den Empfehlungen des RFT gespeist.

 


Frage 26:

In welcher Form ist geplant, das Parlament in die Evaluierung einzubeziehen?

 

Antwort:

Der Forschungs- und Technologieausschuss des Nationalrates wird über die Umsetzung der Ausschreibung und den weiteren Verlauf des Prozesses informiert werden.

 

Frage 27:

Ist insbesondere vorgesehen, dass Zwischenergebnisse sowie der Endbericht nach dem Vorbild anderer Länder dem Forschungsausschuss zur Diskussion und/oder zum Beschluss vorgelegt werden?

 

Antwort:

Die Ergebnisse, sowie die Zwischenergebnisse der Systemevaluierung werden dem Ausschuss zur Diskussion vorgelegt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann