147/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.02.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

                                                

 

 

DVR:0000051

 

GZ: BMI-LR2220/0007-III/5/b/2007

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                                                    

                                                                                                                    

 

 

Wien, am         Jänner 2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 4.12.2006 unter der Nr. 149/J an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche Anfrage betreffend „die Unterscheidung von Asyl und Zuwanderung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Status des Asylberechtigten bedeutet das dauernde Einreise- und Aufenthaltsrecht nach den Bestimmungen des Asylgesetzes. Die Zahl der Asylgewährungen seit dem Jahre 1992 stellt sich wie folgt dar:

 

1992

2.289

1993

1.193

1994

684

1995

993

1996

716

1997

639

1998

500

1999

3.393

2000

1.002

2001

1.152

2002

1.073

2003

2.084

2004

5.136

2005

4.528

2006

3.782

 

Zu Frage 2:

Die Einbürgerung von ehemaligen Asylwerbern stellt sich wie folgt dar:

Jahr der Einbürgerung

Anzahl

1992

561

1993

343

1994

311

1995

309

1996

179

1997

207

1998

209

1999

611

2000

775

2001

522

2002

418

2003

758

2004

675

2005

661

 

 

*) 01.01.-31.12.1992

 

Quelle:Statistik Austria

 

 

Die Daten für das Jahr 2006 liegen noch nicht vor.

 

Zu Frage 3:

Eine Aussage zur Frage, in wie vielen Fällen nach dem Wegfall des Asylgrundes eine Rückkehr des Asylberechtigten in seine Heimat erfolgte, ist mangels verknüpfend geführter Statistik nicht möglich.

 

Es kann jedoch mitgeteilt werden, dass im Zeitraum 1998 bis 2006 in 490 Fällen die Aberkennung der Flüchtlingseigenschaft erfolgte.

 

Weiters sind in den Jahren 1999 bis 2006 insgesamt 8.075 Personen im Rahmen des Programms zur freiwilligen Rückkehr zurückgekehrt und in den Jahren 1995 bis 2006 erfolgten insgesamt 101.586 Abschiebungen.

 

 

 

Zu den Fragen 4 und 6:

Integrationsmaßnahmen für Asylwerber werden nicht durchgeführt.

 

Zu Frage 5:

Integrationsmaßnahmen für Asylberechtigte werden vom Österreichischen Integrationsfonds in unterschiedlichen Betreuungsformen durchgeführt. In den Integrationswohnhäusern des Österreichischen Integrationsfonds, in der Nachbetreuung und in der mobilen Integrationsbetreuung befinden sich derzeit 2.251 Asylberechtigte. Darüber hinaus werden 115 Asylberechtigte im Jobcenter des Österreichischen Integrationsfonds bei der Arbeitssuche unterstützt.

 

Weiters bietet der Österreichische Integrationsfonds Asylberechtigten Starthilfe in Form von finanziellen Unterstützungen an. Im Jahre 2005 wurden 3.291 Anträge gestellt, von denen 3040 Anträge positiv erledigt werden konnten. Für das Jahr 2006 liegen noch keine endgültigen Zahlen vor.