1477/AB XXIII. GP
Eingelangt am 23.11.2007
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BM für Gesundheit Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0165-I/A/3/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich erlaube mir die gegenständliche parlamentarische Anfrage der Abg. Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter, Nr. 1627/J, unter Berücksichtigung der dazu vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger eingeholten Stellungnahme wie folgt zu beantworten:
Vorweg halte ich fest, dass die gewünschte Aufschlüsselung nach Staatsbürgerschaft und Wohnsitz nicht vorgelegt werden kann. Die Sozialversicherung führt keine Personenstandsdaten. E-cards werden ausgestellt, wenn Versicherungsschutz vorliegt. Auf die in den Fragen in Klammer angeführten Kriterien kann und darf dabei nach der Rechtslage nicht Wert gelegt werden. Daher werden darüber auch keine Aufzeichnungen geführt, abgesehen davon, dass Veränderungen (z. B. Einbürgerungen) in diesen Daten nicht immer gemeldet werden bzw. gemeldet werden müssen.
Für die gewünschte Auswertung wäre es notwendig, die Datenbestände der Standesämter, des Zentralen Melderegisters und der Sozialversicherungsträger in einem gemeinsamen Auswertelauf miteinander zu verknüpfen. Abgesehen davon, dass hiefür keine Rechtsgrundlage und keine Ressourcen bestehen, wäre das in der vorhandenen Zeit auch nicht durchführbar.
Die nachfolgend angeführten Zahlen beziehen sich auf die jeweils letzt erreichbaren Zahlenwerte September/Oktober 2007.
Frage 1:
Ausgestellte e-cards: 8.317.055
Dass diese Zahl nicht automatisch die Summe der unten genannten Werte ist, hat seinen Grund darin, dass e-cards auch für Angehörige einiger Krankenfürsorgeanstalten der Länder und Gemeinden ausgestellt werden, über die in diesem Zusammenhang keine weiteren Aufzeichnungen geführt werden. Weiters ist die e-card kein Anspruchsnachweis, sondern macht allfällige Ansprüche nur zugänglich. Es kann daher der Fall eintreten, dass eine e-card zwar ausgestellt wurde, ein Krankenversicherungsanspruch aber nicht mehr besteht. Die e-card verbleibt dann physisch bei seinem Besitzer, eine Berechtigung zur Leistungsinanspruchnahme besteht aber nicht mehr.
Frage 2:
Beitragsleistende Personen: 5.960.117
Frage 3:
Anspruchsberechtigte Angehörige: 2.107.605
Frage 4:
Kinder: 1.633.087
Frage 5:
Versorgte Elternteile: 117
Frage 6:
(nicht verwandt, zur Übersicht dennoch:) Ehegatten: 450.869
Verwandter Haushaltsführer: 1.652
Nicht verwandter Haushaltsführer: 12.124
Frühere Ehegatten: 1.806
Familienversicherte: 413
Angehörige EWR: 7.406
Sonstige Angehörige (lt. Satzung und Übergangsrecht): 131
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin