1479/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.11.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben am 27. September 2007 unter der Nr. 1485/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Personalagentur gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Ø        Wie viele Bundesbedienstete wurden seit Beginn dieser Regierung in den Beamtenstand übernommen (aufgegliedert nach Ressorts und deren nachgeord-neten Dienststellen)?

Die Übernahme in den Beamtenstand ist Teil der Personalhoheit der einzelnen Bun-desminister und Bundesministerinnen und liegt in deren ausschließlicher Zuständig-keit. In jenen Fällen, die einer Zustimmung der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst bedürfen, gab es 4 Zustimmungen zu Pragmatisierungen im Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten.

Zu den Fragen 2 bis 26. 30 und 35:

Ø      Welche Gesellschaftsform wird die Personalagentur bekommen, wenn sie aus-gegliedert wird?

Ø      Wenn nicht, welchen rechtlichen Status wird sie innerhalb des Bundes bekom-men?

Ø      Wird sie ein selbständiges Ressort?

Ø      Wenn sie kein selbständiges Ressort wird, in welchem Ressort wird sie ein-gegliedert sein?

Ø      Wie wird die Führungsebene dieser Personalagentur bestellt?

 

Ø      Wer bestellt die Führungsebene ?

Ø      Wie viel wird die Er- und Einrichtung einer solchen Agentur kosten (gegliedert in Personal- und Sachaufwand)?

Ø      Wie viel Personal wird diese Agentur beschäftigen?

Ø      Wird das Personal dem Öffentlichen Dienst angehören?

Ø      Wenn nicht, in welchem arbeitsrechtliches Anstellungsverhältnis steht dann das Personal?

Ø      Werden die benötigen Planstellen für die 3000 Beamten ebenfalls von der Agentur an die Ministerien und deren nachgeordneten Dienststellen vergeben?

Ø      Wenn nicht, werden die Beamten einem Ministerium dienstzugeteilt und bekom-men diese dort temporäre Planstelle?

Ø      Falls diese Beamten nicht auf eine Planstelle gesetzt werden, bekommen sie für die Tätigkeit wie jeder andere Beamte, der die gleiche Arbeit verrichten muss und auf einer Planstelle sitzt, auch eine Funktionszulage?

Ø      Falls sie keine Funktionszulage bekommen, werden sie anderwärtig entschädigt?

Ø      Falls diese Beamten nicht anderwärtig entschädigt werden, wo liegt der un-terschied zu den sogenannten 900-Posten" wie sie es derzeit z.B. im BMLV gibt?

Ø      Falls bei den Einsparungen der Entfall von Funktionszulagen einberechnet ist, wie viel macht das von den propagierten 60 Mio. Euro aus?

 

Ø      Was passiert mit den Beamten, die nicht vermittelt werden können?

Ø      Welche Stelle wird für die Besoldung zuständig sein?

Ø      Welche Dienstelle, Agentur oder das jeweilige Ressorts oder jeweilige nachge-ordnete Dienststelle, zu dem der Beamte zugeteilt wurde, wird für das Diszipli-narrecht zuständig sein?

Ø      Sind auch Vertragsbediensteten des Bundes von dieser Agentur umfasst?

Ø      Wenn nicht, warum nicht?

Ø      Wird es bei den Vertragsbediensteten des Bundes Bedarfskündigungen geben?

Ø      Falls ja, wie viele Vertragsbedienstete sind davon betroffen?

Ø      Werden Sie ihren Ministerkolleginnen und -kollegen empfehlen die derzeitig befristeten Verträge von Vertragsbediensteten auslaufen lassen?

Ø      Falls ja, wie viele sind davon betroffen?

Ø      Wird es in den Ministerien und deren nachgeordneten Dienststellen weiterhin Abteilungen oder Referate für Personalentwicklung geben oder wird diese Aufgabe auch der Personalagentur zufallen?

Ø      Werden die Lehrlinge ebenfalls in die Agentur eingegliedert werden?

Mit der Personalagentur des Bundes soll ein internes Arbeitsmarktservice im Bund aufgebaut werden. Derzeit ist mit dieser Aufgabenstellung ein Projektteam betraut und es wurden bereits erste Verhandlungen mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst geführt. Abschließende Verhandlungsergebnisse liegen noch nicht vor.

 

Zu den Fragen 27 bis 29:

Ø      Wie viele befristete Vertragsbedienstete wurden in der letzten Legislaturperiode nicht mehr verlängert (aufgegliedert nach Ressorts und nachgeordneten Dienst-stellen)?

Ø      Wie viele befristete Vertragsbedienstete wurden in der laufenden Legislaturpe-riode nicht mehr verlängert (aufgegliedert nach Ressorts und nachgeordneten Dienststellen)?

Ø      Wird es weiterhin denselben hohen Personalaufwand in den einzelnen Personal-abteilungen der verschieden Ressorts geben?


Die Übernahme oder Verlängerung von Vertragsbediensteten sowie die Dotierung des Personalaufwandes für die Personalabteilungen ist Teil der Personalhoheit der einzelnen Bundesminister und liegt in deren ausschließlicher Zuständigkeit.

Zu Frage 31:

Ø        Wie viele Lehrlinge wird der Bund noch aufnehmen?

Mit Ministerratsbeschluss vom 2. Mai 2007 hat die Bundesregierung für 2007/2008 eine Erhöhung der Lehrstellen im Bundesbereich um 5% beschlossen.

Zu Frage 32:

Ø          Wie viele Lehrlinge werden derzeit ausgebildet?

Zum 1. September wurden 1.059 Lehrlinge in über 50 verschiedenen Lehrberufen ausgebildet.

Zu Frage 33:

Ø          Wie viele werden voraussichtlich übernommen?

Wie auf dem privaten Arbeitsmarkt auch ist eine Lehrstelle in der öffentlichen Ver-waltung kein Garant für eine Weiterbeschäftigung nach Abschluss der Lehre. Diese hängt im Einzelfall von zahlreichen Faktoren, wie etwa dem Arbeitserfolg des einzel-nen Lehrlings, aber auch vom Vorhandensein freier Stellen zum Zeitpunkt des Lehr-abschlusses, ab.

Die Entscheidung über die Aufnahme von Lehrlingen als auch eine etwaige Weiter-beschäftigung nach Lehrabschluss sind gemäß Teil 1 Ziffer 3 der Anlage zu § 2 des Bundesministeriengesetzes Teil der Personalhoheit der einzelnen Bundesminister und liegen in deren ausschließlicher Zuständigkeit.

Konkrete Angaben zur geplanten Weiterbeschäftigung von Lehrlingen nach Lehrab-schluss liegen somit im Vollzugsbereich der einzelnen Bundesminister und Bundes-ministerinnen und können daher nur von diesen gemacht werden.


Zu Frage 34:

Ø        Was passiert mit den Lehrlingen, die nicht übernommen werden?

Nach Ablauf der gesetzlichen Weiterverwendungspflicht gemäß § 18 Berufsausbil-dungsgesetz endet das Ausbildungsverhältnis und damit die Beschäftigung beim Bund.

Zu Frage 36:

Ø        Ist die Arbeitsaufteilung auf die Beamten und Vertragsbediensteten in den Ministerien und anderen Einrichtungen des Bundes wirklich so schlecht, dass, wie Sie es in ihrem Interview im Ö1 Morgenjournal am 24.08.2007 erklärten, die Bundesbediensteten (Zitat) keine Tätigkeit und Arbeit vorfinden"?

Die Arbeitsaufteilung in den Bundesministerien ist ausgezeichnet. Auf Grund von Aufgabenreformen kann es jedoch vorkommen, dass Aufgaben wegfallen und daher ohne Strukturänderungen keine Tätigkeiten und Arbeiten mehr für Bedienstete auf diesen Arbeitsplätzen vorhanden wären. Andererseits ist aber bekannt, dass in an-deren Bereichen des Bundes Personalbedarf besteht bzw. Arbeitsplätze neu ge-schaffen und nach besetzt werden müssen. Hier soll mit Hilfe einer Personalagentur eine Vermittlung stattfinden.

Zu Frage 37:

Ø        Wenn nein, hat der Öffentliche Dienst des Bundes wirklich nur mehr so wenig Aufgaben, dass Personal (Zitat aus dem Ö1 Morgenjournal am 24.08.2007) in irgendein Kammerl abgeschoben" werden muss?

Aufgaben sind im Bundesdienst genügend vorhanden, so dass niemand in ein Kam-merl abgeschoben werden muss". Da sich jedoch die Aufgaben auf den gesamten Bundesdienst, also über Ressortgrenzen hinweg verteilen, muss darauf geachtet werden, dass das Personal bedarfsgerecht eingesetzt wird. Damit dies rasch, zeitnah und bedarfsorientiert erfolgen kann, ist es notwendig, den internen Stellenmarkt mit einer Personalagentur zu unterstützen.


Zu Frage 38:

Ø         Haben sie keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wenn die Ministerien die Personalhoheit teilweise oder ganz verlieren?

Mit der Personalagentur des Bundes soll ein internes Arbeitsmarktservice im Bund aufgebaut werden. Derzeit ist mit dieser Aufgabenstellung ein Projektteam betraut. Abschließende Verhandlungsergebnisse liegen noch nicht vor, aber es wird selbstverständlich eine verfassungskonforme Regelung geben.