1490/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.11.2007
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

 

Anfragebeantwortung

 

 

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0191-III/4a/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

             Wien, 23. November 2007

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1535/J-NR/2007 betreffend „Besetzungsverfahren der Expositur des BRG Innsbruck“, die die Abg. Astrid Stadler, Kolleginnen und Kollegen am 27. September 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Soweit bekannt ist, wurde keine Vorlage eines Dreiervorschlages vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur gefordert. Nachdem der Landesschulrat für Tirol die Vorgangsweise der Ausschreibung gewählt hatte, wurde um die Übermittlung des Dreiervorschlages ersucht.

 

Zu Fragen 2 bis 4:

Die Betrauung von Frau Mag. Fessler erfolgte durch den Landesschulrat für Tirol nach der im Landesschulrat gepflogenen Vorgangweise. Eine zusätzliche Leiterfreistellung nach § 3 Abs. 3 BLVG ist nicht beantragt und vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur auch nicht verfügt worden. Dem Landesschulrat für Tirol wurden „für Frau Mag. Fessler“ weiters keine zusätzlichen Werteinheiten zugewiesen.

 


Zu Frage 5:

Nach erfolgter Betrauung hat Frau Mag. Fessler unverzüglich die Arbeit an der Schule begonnen, und durch entsprechendes Engagement einen optimalen Schulstart ermöglicht.

 

Zu Fragen 6 bis 8:

Die Betrauung von Frau Mag. Fessler erfolgte durch den Landesschulrat für Tirol. Das Bundes­ministerium für Unterricht, Kunst und Kultur geht davon aus, dass die Betrauung in objektiver und sachbezogener Form durchgeführt wurde. Vor dem Hintergrund, dass die Bundes­verfassung für die (regulären) Besetzungsverfahren ein Zusammenwirken von Schulbehörden des Bundes in den Ländern (Vorschlag) und zuständigem Bundesminister (Auswahl) vorsieht, und im Hinblick auf den Behördenaufbau wäre auch ein allfälliges Tätigwerden der über­geordneten Behörde im Zusammenhang mit provisorischen Betrauungen nicht als „Ein­mischung“ zu bewerten.

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.