1540/AB XXIII. GP

Eingelangt am 27.11.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                  Wien, am     November 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0095-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1506/J vom 27. September 2007 der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend KIAB-Kontrollen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Die Tätigkeit der KIAB stellt einen wichtigen Eckpfeiler der umfassenden Betrugs­bekämpfungsmaßnahmen des Bundesministeriums für Finanzen dar. Im Sinne der Gewähr­leistung fairer Wettbewerbsbedingungen am Arbeitsmarkt sind wirksame Maßnahmen gegen Schwarzarbeit und Schwarzunternehmertum ein zentrales Anliegen meines Ressorts. Die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung sowie von Scheinselbständigkeit und Lohndumping hat daher höchste Priorität.

 

Die Bediensteten der KIAB leisten in diesem Zusammenhang ausgezeichnete Arbeit. Es ist mir ein selbstverständliches Anliegen, als zuständiger Bundesminister die Ordnungsmäßigkeit von Kontrollen nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. In meinem Ressort wird laufend daran gearbeitet, insgesamt die bestmöglichen Bedingungen zur Erfüllung der schwierigen Aufgaben der KIAB-Bediensteten zu gewährleisten.

 

Gewiss wird es den nach dem Gesetzeswortlaut erfolgenden Kontrollen der KIAB auch in Zukunft nicht an Effizienz mangeln. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz sieht vor, dass die Kontrollorgane ihre Anwesenheit dem Arbeitgeber unmittelbar vor Kontrollbeginn zu melden haben. Diese Anmeldung darf jedoch die Kontrolle nicht verzögern, um den Kontrollzweck nicht zu gefährden oder zu vereiteln. Meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen halten bei ihrer Anmeldung selbstverständlich die gebotenen Formen der Höflichkeit ein und weisen sich aus.

 

Nun zu den einzelnen Fragen:

 

Zu 1. und 2.:

Das Ausländerbeschäftigungsgesetz regelt in § 26 dezidiert die Pflichten der Kontroll­behörden. Die Kontrollorgane haben sich bei Beginn der Kontrolle auszuweisen und den Arbeitgeber zu verständigen. Die Verständigungspflicht der Kontrollorgane gegenüber dem Arbeitgeber dient primär dazu, diesem die Möglichkeit zu eröffnen, die Kontrolleigenschaft der einschreitenden Organwalter zu prüfen und diese bei ihrer Kontrolltätigkeit im Betrieb zu begleiten.

Gerade im Bereich der Kontrolle der Ausländerbeschäftigung, wo die tatsächlichen Verhält­nisse oftmals nur vor Ort festgestellt werden können, würde eine Anmeldung im Vorhinein den Kontrollzweck nahezu immer vereiteln. Im Übrigen ist - auch bei Unternehmen mit fester örtlicher Anlage - nicht immer vorhersehbar, welches Unternehmen tatsächlich an einem Ort anzutreffen ist.

Um die Vereitelung von Kontrollen hintanzuhalten, normiert § 28 Abs. 1 Z 2 lit. d Ausländer­beschäftigungsgesetz eine Strafbestimmung, wenn den Behörden der Zutritt verweigert wird. Die zeitlich beschränkte Pflicht der Kontrollorgane, mit dem Beginn der Prüfung zuzuwarten, findet ihre Grenze in der Zweckgefährdung der beabsichtigten Kontrolle. Der VwGH geht davon aus, dass eine Zeitspanne von 15 bis 30 Minuten, innerhalb welcher der Arbeitgeber nicht telefonisch erreichbar war, ausreicht, um bei objektiver Betrachtung von einer Gefährdung des Kontrollzwecks auszugehen. Eine ausdrückliche Verweigerung des Zutritts ist für eine Bestrafung nach § 28 Abs. 1 Z 2 lit. d Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht erforder­lich, wenn aufgrund der Verhaltensweise des Arbeitgebers von einer Vereitelung der Kontrolle auszugehen ist.

Eine Überschreitung der zumutbaren Grenze des Zuwartens ist ab dem Zeitpunkt gegeben, zu dem allenfalls unberechtigt beschäftigte Ausländer aus dem Betrieb verbracht werden könnten bzw. diesen durch Seitenausgänge verlassen würden.

 

Zu 3. und 4.:

Die diesbezüglich bestehende Rechtslage wird nicht geändert werden. Somit wird auch zukünftig die Anmeldung erst bei Kontrollbeginn erfolgen.

 

Zu 5.:

Hierzu darf auf die Ausführungen zu den Fragen 1. und 2. verwiesen werden.

 

Zu 6.:

Nachstehende Tabelle enthält die Anzahl der im Kalenderjahr 2006 insgesamt kontrollierten Betriebe.

 

Anzahl der kontrollierten Betriebe

01.01.2006 bis 31.12.2006

BUNDESLAND

ANZAHL

Burgenland

1.330

Kärnten

2.563

Niederösterreich

3.770

Oberösterreich

3.498

Salzburg

1.702

Steiermark

1.941

Tirol

2.258

Vorarlberg

924

Wien

4.386

SUMME

22.372

 


Zu 7.:

Im Kalenderjahr 2006 wurde die nachstehend angeführte Anzahl Arbeitnehmer kontrolliert.

 

Anzahl der kontrollierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

01.01.2006 bis 31.12.2006

BUNDESLAND

Inländer

Ausländer

EU-Bürger

Insgesamt

Burgenland

1.972

642

1.405

4.019

Kärnten

4.373

1.523

1.332

7.228

Niederösterreich

5.851

3.112

3.072

12.035

Oberösterreich

5.495

3.902

1.313

10.710

Salzburg

2.736

1.820

1.136

5.692

Steiermark

2.960

1.191

853

5.004

Tirol

3.236

1.517

1.072

5.825

Vorarlberg

1.803

1.058

730

3.591

Wien

5.011

4.428

1.778

11.217

SUMME

33.437

19.193

12.691

65.321

 

Zu 8.:

Nachstehend wird die Anzahl der illegal beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aufgeschlüsselt nach Bundesländern übermittelt. Eine Aufgliederung nach Herkunftsländern liegt nicht vor.

 

Anzahl der illegal beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

01.01.2006 bis 31.12.2006

BUNDESLAND

ANZAHL

Burgenland

488

Kärnten

658

Niederösterreich

1.972

Oberösterreich

1.309

Salzburg

580

Steiermark

939

Tirol

465

Vorarlberg

296

Wien

1.508

SUMME

8.215

 

Zu 9:

Hierzu darf auf die Beantwortung zu Frage 7. verwiesen werden.

 

Zu 10. und 11.:

Im Kalenderjahr 2006 wurden 680 Betriebe der Baubranche in Tirol überprüft. Dabei gab es gegen 477 Betriebe Strafanträge mit einer Gesamtsumme an Strafgeldern in Höhe von € 310.678,--.

Zu 12.:

Von der KIAB wurden im Kalenderjahr 2006 insgesamt € 24.164.670,-- Strafgelder beantragt.

 

Zu 13.:

Der Personalstand der KIAB betrug zum Stichtag 31. August 2007 311 Personen und verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:

 

BUNDESLAND

 

Burgenland

12

Kärnten

21

Niederösterreich

50

Oberösterreich

43

Salzburg

26

Steiermark

40

Tirol

28

Vorarlberg

13

Wien

78

SUMME

311

 

Zu 14.:

Die Abrechnung von Überstunden erfolgt quartalsweise, für das 3. Quartal 2007 wurde diese Abrechnung noch nicht durchgeführt. Die Anzahl der Überstunden im 1. Halbjahr 2007 im Bereich KIAB betrug 16.435,49.

 

Zu 15.:

Die bis Jahresmitte 2007 von den KIAB-Bediensteten geleisteten Überstunden werden im budgetierten Ausmaß ausbezahlt und nicht durch Zeitausgleich abgegolten. Auch die für die zweite Jahreshälfte 2007 auf Grund des Ministerratsbeschlusses notwendige Einsparung von Überstunden wurde im Bundesministerium für Finanzen weitgehend so geplant, dass die KIAB-Kontrolltätigkeiten davon nur unterproportional betroffen sind. Ein Abbau von Über­stunden durch Zeitausgleich wird daher auf Einzelfälle beschränkt bleiben (beispielsweise bei noch in Ausbildung befindlichen KIAB-Bediensteten).

 

Zu 16. und 17.:

Die Mehrleistungszulage wird im Bereich der Finanzverwaltung insgesamt in sehr differenzierter Höhe ausbezahlt. Die Zuerkennung bzw. Bemessung von Nebengebühren, so auch der Mehrleistungszulage, stellt rechtlich nicht auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Dienststelle bzw. Organisationseinheit, sondern auf die Inhalte des jeweiligen Arbeitsplatzes ab, im Besonderen auf die diesem Arbeitsplatz immanenten Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder. Anlässlich der Verlagerung des Tätigkeitsbereiches KIAB von den Zollämtern zu den Finanzämtern mit 1. Jänner 2007 wurden sämtliche Arbeitsplätze dieser Organisationseinheit einem Bewertungsverfahren gemäß § 137 Beamten-Dienstrechtsgesetz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt unterzogen, wobei neben der Neubewertung auf Basis der adaptierten Arbeitsplatzbeschreibungen auch die mit den einzelnen Arbeitsplatzinhalten korrespondierenden Nebengebühren mitberücksichtigt wurden. Aufgrund im Wesentlichen unveränderter Anspruchsvoraussetzungen erfolgte im Ergebnis keine Änderung hinsichtlich Ausmaß und Umfang der Mehrleistungszulage für die Arbeitsplätze des Bereiches KIAB, womit diese weiterhin rund die Hälfte des Ausmaßes bestimmter anderer Arbeitsplätze in Finanzämtern beträgt.

 

 

Mit freundlichen Grüßen