1540/AB XXIII. GP
Eingelangt am 27.11.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am November 2007
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0095-I/4/2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 1506/J vom 27. September 2007 der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend KIAB-Kontrollen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Die Tätigkeit der KIAB stellt einen wichtigen Eckpfeiler der umfassenden Betrugsbekämpfungsmaßnahmen des Bundesministeriums für Finanzen dar. Im Sinne der Gewährleistung fairer Wettbewerbsbedingungen am Arbeitsmarkt sind wirksame Maßnahmen gegen Schwarzarbeit und Schwarzunternehmertum ein zentrales Anliegen meines Ressorts. Die Bekämpfung von illegaler Beschäftigung sowie von Scheinselbständigkeit und Lohndumping hat daher höchste Priorität.
Die Bediensteten der KIAB leisten in diesem Zusammenhang ausgezeichnete Arbeit. Es ist mir ein selbstverständliches Anliegen, als zuständiger Bundesminister die Ordnungsmäßigkeit von Kontrollen nach den entsprechenden gesetzlichen Vorschriften sicherzustellen. In meinem Ressort wird laufend daran gearbeitet, insgesamt die bestmöglichen Bedingungen zur Erfüllung der schwierigen Aufgaben der KIAB-Bediensteten zu gewährleisten.
Gewiss wird es den nach dem Gesetzeswortlaut erfolgenden Kontrollen der KIAB auch in Zukunft nicht an Effizienz mangeln. Das Ausländerbeschäftigungsgesetz sieht vor, dass die Kontrollorgane ihre Anwesenheit dem Arbeitgeber unmittelbar vor Kontrollbeginn zu melden haben. Diese Anmeldung darf jedoch die Kontrolle nicht verzögern, um den Kontrollzweck nicht zu gefährden oder zu vereiteln. Meine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen halten bei ihrer Anmeldung selbstverständlich die gebotenen Formen der Höflichkeit ein und weisen sich aus.
Nun zu den einzelnen Fragen:
Zu 1. und 2.:
Das Ausländerbeschäftigungsgesetz regelt in § 26 dezidiert die Pflichten der Kontrollbehörden. Die Kontrollorgane haben sich bei Beginn der Kontrolle auszuweisen und den Arbeitgeber zu verständigen. Die Verständigungspflicht der Kontrollorgane gegenüber dem Arbeitgeber dient primär dazu, diesem die Möglichkeit zu eröffnen, die Kontrolleigenschaft der einschreitenden Organwalter zu prüfen und diese bei ihrer Kontrolltätigkeit im Betrieb zu begleiten.
Gerade im Bereich der Kontrolle der Ausländerbeschäftigung, wo die tatsächlichen Verhältnisse oftmals nur vor Ort festgestellt werden können, würde eine Anmeldung im Vorhinein den Kontrollzweck nahezu immer vereiteln. Im Übrigen ist - auch bei Unternehmen mit fester örtlicher Anlage - nicht immer vorhersehbar, welches Unternehmen tatsächlich an einem Ort anzutreffen ist.
Um die Vereitelung von Kontrollen hintanzuhalten, normiert § 28 Abs. 1 Z 2 lit. d Ausländerbeschäftigungsgesetz eine Strafbestimmung, wenn den Behörden der Zutritt verweigert wird. Die zeitlich beschränkte Pflicht der Kontrollorgane, mit dem Beginn der Prüfung zuzuwarten, findet ihre Grenze in der Zweckgefährdung der beabsichtigten Kontrolle. Der VwGH geht davon aus, dass eine Zeitspanne von 15 bis 30 Minuten, innerhalb welcher der Arbeitgeber nicht telefonisch erreichbar war, ausreicht, um bei objektiver Betrachtung von einer Gefährdung des Kontrollzwecks auszugehen. Eine ausdrückliche Verweigerung des Zutritts ist für eine Bestrafung nach § 28 Abs. 1 Z 2 lit. d Ausländerbeschäftigungsgesetz nicht erforderlich, wenn aufgrund der Verhaltensweise des Arbeitgebers von einer Vereitelung der Kontrolle auszugehen ist.
Eine Überschreitung der zumutbaren Grenze des Zuwartens ist ab dem Zeitpunkt gegeben, zu dem allenfalls unberechtigt beschäftigte Ausländer aus dem Betrieb verbracht werden könnten bzw. diesen durch Seitenausgänge verlassen würden.
Zu 3. und 4.:
Die diesbezüglich bestehende Rechtslage wird nicht geändert werden. Somit wird auch zukünftig die Anmeldung erst bei Kontrollbeginn erfolgen.
Zu 5.:
Hierzu darf auf die Ausführungen zu den Fragen 1. und 2. verwiesen werden.
Zu 6.:
Nachstehende Tabelle enthält die Anzahl der im Kalenderjahr 2006 insgesamt kontrollierten Betriebe.
Anzahl der kontrollierten Betriebe |
01.01.2006 bis 31.12.2006 |
BUNDESLAND |
ANZAHL |
Burgenland |
1.330 |
Kärnten |
2.563 |
Niederösterreich |
3.770 |
Oberösterreich |
3.498 |
Salzburg |
1.702 |
Steiermark |
1.941 |
Tirol |
2.258 |
Vorarlberg |
924 |
Wien |
4.386 |
SUMME |
22.372 |
Zu 7.:
Im Kalenderjahr 2006 wurde die nachstehend angeführte Anzahl Arbeitnehmer kontrolliert.
Anzahl der kontrollierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer |
01.01.2006 bis 31.12.2006 |
|||
BUNDESLAND |
Inländer |
Ausländer |
EU-Bürger |
Insgesamt |
Burgenland |
1.972 |
642 |
1.405 |
4.019 |
Kärnten |
4.373 |
1.523 |
1.332 |
7.228 |
Niederösterreich |
5.851 |
3.112 |
3.072 |
12.035 |
Oberösterreich |
5.495 |
3.902 |
1.313 |
10.710 |
Salzburg |
2.736 |
1.820 |
1.136 |
5.692 |
Steiermark |
2.960 |
1.191 |
853 |
5.004 |
Tirol |
3.236 |
1.517 |
1.072 |
5.825 |
Vorarlberg |
1.803 |
1.058 |
730 |
3.591 |
Wien |
5.011 |
4.428 |
1.778 |
11.217 |
SUMME |
33.437 |
19.193 |
12.691 |
65.321 |
Zu 8.:
Nachstehend wird die Anzahl der illegal beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen aufgeschlüsselt nach Bundesländern übermittelt. Eine Aufgliederung nach Herkunftsländern liegt nicht vor.
Anzahl der illegal beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen |
01.01.2006 bis 31.12.2006 |
BUNDESLAND |
ANZAHL |
Burgenland |
488 |
Kärnten |
658 |
Niederösterreich |
1.972 |
Oberösterreich |
1.309 |
Salzburg |
580 |
Steiermark |
939 |
Tirol |
465 |
Vorarlberg |
296 |
Wien |
1.508 |
SUMME |
8.215 |
Zu 9:
Hierzu darf auf die Beantwortung zu Frage 7. verwiesen werden.
Zu 10. und 11.:
Im Kalenderjahr 2006 wurden 680 Betriebe der Baubranche in Tirol überprüft. Dabei gab es gegen 477 Betriebe Strafanträge mit einer Gesamtsumme an Strafgeldern in Höhe von € 310.678,--.
Zu 12.:
Von der KIAB wurden im Kalenderjahr 2006 insgesamt € 24.164.670,-- Strafgelder beantragt.
Zu 13.:
Der Personalstand der KIAB betrug zum Stichtag 31. August 2007 311 Personen und verteilt sich wie folgt auf die einzelnen Bundesländer:
BUNDESLAND |
|
Burgenland |
12 |
Kärnten |
21 |
Niederösterreich |
50 |
Oberösterreich |
43 |
Salzburg |
26 |
Steiermark |
40 |
Tirol |
28 |
Vorarlberg |
13 |
Wien |
78 |
SUMME |
311 |
Zu 14.:
Die Abrechnung von Überstunden erfolgt quartalsweise, für das 3. Quartal 2007 wurde diese Abrechnung noch nicht durchgeführt. Die Anzahl der Überstunden im 1. Halbjahr 2007 im Bereich KIAB betrug 16.435,49.
Zu 15.:
Die bis Jahresmitte 2007 von den KIAB-Bediensteten geleisteten Überstunden werden im budgetierten Ausmaß ausbezahlt und nicht durch Zeitausgleich abgegolten. Auch die für die zweite Jahreshälfte 2007 auf Grund des Ministerratsbeschlusses notwendige Einsparung von Überstunden wurde im Bundesministerium für Finanzen weitgehend so geplant, dass die KIAB-Kontrolltätigkeiten davon nur unterproportional betroffen sind. Ein Abbau von Überstunden durch Zeitausgleich wird daher auf Einzelfälle beschränkt bleiben (beispielsweise bei noch in Ausbildung befindlichen KIAB-Bediensteten).
Zu 16. und 17.:
Die Mehrleistungszulage wird im Bereich der Finanzverwaltung insgesamt in sehr differenzierter Höhe ausbezahlt. Die Zuerkennung bzw. Bemessung von Nebengebühren, so auch der Mehrleistungszulage, stellt rechtlich nicht auf die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Dienststelle bzw. Organisationseinheit, sondern auf die Inhalte des jeweiligen Arbeitsplatzes ab, im Besonderen auf die diesem Arbeitsplatz immanenten Aufgabenbereiche und Tätigkeitsfelder. Anlässlich der Verlagerung des Tätigkeitsbereiches KIAB von den Zollämtern zu den Finanzämtern mit 1. Jänner 2007 wurden sämtliche Arbeitsplätze dieser Organisationseinheit einem Bewertungsverfahren gemäß § 137 Beamten-Dienstrechtsgesetz im Einvernehmen mit dem Bundeskanzleramt unterzogen, wobei neben der Neubewertung auf Basis der adaptierten Arbeitsplatzbeschreibungen auch die mit den einzelnen Arbeitsplatzinhalten korrespondierenden Nebengebühren mitberücksichtigt wurden. Aufgrund im Wesentlichen unveränderter Anspruchsvoraussetzungen erfolgte im Ergebnis keine Änderung hinsichtlich Ausmaß und Umfang der Mehrleistungszulage für die Arbeitsplätze des Bereiches KIAB, womit diese weiterhin rund die Hälfte des Ausmaßes bestimmter anderer Arbeitsplätze in Finanzämtern beträgt.
Mit freundlichen Grüßen