159/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.02.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 6. Februar 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0172-IK/1a/2006

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 199/J betreffend Ladenöffnungszeiten, welche die Abgeordneten Alexander Zach, Kolleginnen und Kollegen am 15. Dezember 2006 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Die veröffentlichten Ergebnisse der im Auftrag der Österreichischen Hoteliervereinigung (ÖHT) im Sommer 2006 von Gallup durchgeführten Touristenbefragung zum Thema Ladenöffnungszeiten sind bekannt.

 

Wie die Studie deutlich zeigt, sind für die Urlaubsentscheidung zahlreiche Fakten maßgeblich, darunter auch die Einkaufsmöglichkeiten. Die erfreulichen Tourismusergebnisse der letzten Jahre, die stetig steigende Zahl der Ankünfte, insbesondere im Städtetourismus, sind ein deutlicher Beweis für die zunehmende Attraktivität der Tourismusdestination Österreich.

 

Die Anliegen der Touristen und der Tourismuswirtschaft fließen dabei selbstverständlich in die Überlegungen betreffend die Gestaltung der Ladenöffnungszeiten ein.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Durch das Öffnungszeitengesetz 2003, BGBl. I Nr. 48/2003 wurde den Landeshauptleuten ein breiter Handlungsspielraum, auch hinsichtlich der Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen, eingeräumt. Im Vergleich zu der bis zum Inkrafttreten des Öffnungszeitengesetzes 2003 geltenden Regelung stellt die durch dieses Bundesgesetz geschaffene Rechtslage einen bedeutenden Liberalisierungsschritt dar. Allerdings   wurden die den Landeshauptleuten eingeräumten Möglichkeiten in vielen Ländern nicht oder nur in geringem Ausmaß ausgeschöpft.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 5 der Anfrage:

 

Die in dieser Frage erzielten Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen werden umzusetzen sein.