160/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.02.2007
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 6. Februar 2007

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0174-IK/1a/2006

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 202/J betreffend Bewertung von Gegengeschäften, welche die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen am 15. Dezember 2006 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Das für die Gegengeschäfte zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nahm die Bewertung der Gegengeschäftsangebote betreffend Luftraumüberwachungsflugzeuge vor.

 

Um eine fundierte Beurteilung der Gegengeschäftsangebote auf breiter Basis sicherzustellen, richtete das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Jänner 2002 eine Plattform beratend ein, in der alle wirtschaftsrelevanten Institutionen vertreten waren. Die Mitglieder der Plattform waren:

 

1.        Arbeiterkammer

2.        Austrian Business Agency

3.        Industriellenvereinigung

4.        Wirtschaftskammer Österreich

5.        Rat für Forschung und Technologieentwicklung

6.        Wirtschaftsforschungsinstitut

7.        Wirtschaftsuniversität Wien, Institut für Außenhandel

8.        Bundesministerium für Landesverteidigung

9.        Bundesministerium für Finanzen

10.   Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit

 

Den Mitgliedern der Plattform Gegengeschäfte wurden die Gegengeschäftsangebote in Kopie zur Verfügung gestellt.

 

Die in der parlamentarischen Anfrage genannte Studie wurde dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit nicht übermittelt und konnte daher dem Untersuchungsausschuss „Beschaffung von Kampfflugzeugen“ nicht zur Verfügung gestellt werden.

 

Festzuhalten ist, dass das Bewertungsergebnis der Gegengeschäfte keinen Einfluss auf die Typenentscheidung nahm. Nur dann, wenn das Bundesministerium für Landesverteidigung bei seiner Bestbieterermittlung der Grundgeschäfte - zufolge seiner internen Bestimmungen - zu einer annähernden Gleichwertigkeit der Angebote gekommen wäre, hätte es gemäß der Angebotseinholung die Reihung der Gegengeschäfte beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit erfragen und in seine Entscheidung miteinbeziehen müssen. Dies ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt.