1654/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.12.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 18. Oktober 2007 unter der Nummer PA 1665/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Al-Kaida in Österreich" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vor­liegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Als Franchise-Ableger werden jene lokalen islamistischen terroristischen Gruppierungen ver­standen welche sich - ähnlich einem Franchisenehmer aus der Wirtschaft - der Ideologie, Strukturen und Logistik von Al-Qaida (AQ) bedienen, wobei AQ als Franchisegeber gesehen werden kann.

Zu den Fragen 2, 3, 4, 5, 6, 7 und 8:

Diese Fragen betreffen einen Vollzugsbereich, dessen Überprüfung gem. Art 52a B-VG dem ständigen Unterausschuss des Innenausschusses obliegt und somit der Geheimhaltung un­terliegt. Ich ersuche daher um Verständnis, dass die Beantwortung nicht im Rahmen des Interpellationsrechtes nach Art 52 B-VG erfolgen kann.

Zu den Fragen 9 und 10:

Die Bevölkerung wurde auf Basis der Experteneinschätzungen entsprechend informiert.