169/AB XXIII. GP
Eingelangt am 13.02.2007
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310205/0107-I/4/2006
Anschrift:
„Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die an meinen Amtsvorgänger gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 166/J vom 13. Dezember 2006 der Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Personalaufwand zur Bearbeitung und Einhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Bevor ich auf die einzelnen Fragen eingehe, darf ich betreffend bestehende Überlegungen im Bereich der Erbschafts- und Schenkungssteuer im Rahmen einer ganzheitlichen Budgetrestrukturierungs-Strategie zu Gunsten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler auf die einleitenden Ausführungen in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 5/J vom 30. Oktober 2006 durch meinen Amtsvorgänger hinweisen.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. bis 8.:
Als Finanzamt mit
besonderem Aufgabenkreis besteht das Finanzamt für Gebühren und
Verkehrsteuern in Wien. Diesem Finanzamt obliegt die Erhebung der Stempel- und
Rechtsgebühren, der Kapitalverkehrsteuern, der
Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Versicherungssteuer, der
Feuerschutzsteuer und der Spielbankabgabe für
den örtlichen Wirkungsbereich der Länder Wien, Niederösterreich
und Burgenland.
Den Finanzämtern Freistadt Rohrbach Urfahr, Salzburg-Land, Graz-Umgebung, Klagenfurt, Innsbruck und Feldkirch obliegt die Erhebung der angeführten Abgaben bzw. Gebühren zusätzlich zu ihrem allgemeinen Aufgabenkreis jeweils für den Bereich des Landes, in dem sie ihren Sitz haben. Darüber hinaus werden im Sinne einer serviceorientierten Verwaltung bestimmte Aufgaben in diesem Bereich (z.B. allgemeine Auskunftserteilung, Entgegennahme von Anbringen) von allen Finanzämtern in Österreich wahrgenommen.
Insgesamt sind derzeit 301 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern in Wien sowie in den sechs Gebührenabteilungen in den Bundesländern tätig. Im Hinblick darauf, dass die Finanzämter in Teams organisiert sind und diese Teams umfassend für die Erhebung der oben genannten Gebühren bzw. Abgaben zuständig sind, kann eine Aufteilung der befassten Bediensteten – und damit des diesbezüglichen Aufwandes - auf die Einhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer, die Einhebung von Rechtsgeschäftsgebühren oder andere Teilbereiche derzeit nicht erfolgen.
Wie bereits
angesprochen, erbringen darüber hinaus auch die Be
diensteten der Infocenter in allen österreichischen Finanzämtern
Arbeitsleistungen, die dem Bereich der Bearbeitung von Gebühren
und Verkehrsteuern zuzuordnen sind. Über den Anteil dieser Tätigkeiten
am Arbeitspensum der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden zur-
zeit keine Statistiken geführt. Ich ersuche daher um Verständnis
dafür, dass über den gesamten Personalaufwand für die
Bearbeitung von Gebühren und Verkehrsteuern keine Angabe gemacht werden
kann.
Zu 9.:
Grundsätzlich ist festzuhalten, dass weder eine Gesetzesänderung vorgenommen wurde noch eine Änderung der Rechtsprechung oder der Verwaltungspraxis erfolgt ist.
Die Anzahl an kapitalverkehrsteuerpflichtigen Vorgängen ist insgesamt gestiegen, es ist also auch kein "Einzelfall" (bzw. mehrere „Einzelfälle“) für das Mehraufkommen verantwortlich. Dieser Anstieg ist im gesamten Bundesgebiet erfolgt und nicht einer bestimmten Region zuordenbar.
Der Anstieg ist einerseits auf Umgründungsvorgänge von Einzelunternehmen und Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften (soweit nicht eine Begünstigung des Umgründungssteuergesetzes zum Tragen kommt) auf Grund der Absenkung des Körperschaftsteuersatzes auf 25% im Rahmen der Steuerreform 2005 und andererseits auf Eigenkapitalaufstockungen zurück zu führen.
Mit freundlichen Grüßen