1779/AB XXIII. GP

Eingelangt am 02.01.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017-Wien     

                                                                              

 

 

Die Abgeordneten Neubauer, Rosenkranz und Kollegen haben am 5. November 2007 unter der Nr. 1729/J an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Auszahlung genehmigter Überstunden“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1-18:

Zu der Anfrage wird eingangs festgehalten, dass nach den entsprechenden Bestimmungen des VBG bzw. des BDG an Werktagen erbrachte Mehrdienstleistungen nach Möglichkeit im selben Kalendervierteljahr im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen sind. Mehrdienstleistungen an Werktagen, die im betreffenden Kalendervierteljahr nicht durch Freizeit ausgeglichen sind, gelten mit Ablauf des Kalendervierteljahres als Überstunden, wobei Mehrdienstleistungen an Sonn- und Feiertagen in jedem Fall als Überstunden gelten und nach den besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten sind.

Werktagsüberstunden sind im Verhältnis 1:1,5 in Freizeit auszugleichen oder nach besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten oder im Verhältnis 1:1 in Freizeit auszugleichen und zusätzlich nach besoldungsrechtlichen Vorschriften abzugelten.

 

Zur Systematik der ausgewerteten Daten wird darüber hinaus festgehalten, dass eine Aufgliederung in der angefragten organisatorischen Tiefe und besoldungsrechtlichen Einstufung sowohl aus datenschutzrechtlichen als auch aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich ist. Eine derart detaillierte Auswertung, würde Einzelsätze zum Ergebnis haben, die Rückschlüsse auf Einzelpersonen ermöglichen.

 

Eine Aufgliederung nach Auszahlungsterminen ist angesichts der eingangs dargestellten rechtlichen Rahmenbedingungen (quartalsweise Abrechnung der Werktagsüberstunden) nicht möglich.

 

In der Zentralstelle des Bundesministeriums für Inneres wurden seit Beginn der  XXIII. GP bis einschließlich 31. Oktober 2007 von 297 Beamten insgesamt rund 114.900 und durch 222 Vertragsbedienstete insgesamt rund 90.000 Überstunden erbracht. Dafür wurden rund
€ 1,571 Mio. an Beamte und rund € 1,074 Mio. an Vertragsbedienstete ausbezahlt.

 

Es darf um Verständnis gebeten werden, dass eine weitere Detaillierung der angefragten Werte aus datenschutzrechtlichen Gründen einerseits und wegen der massiven Unverhältnismäßigkeit zwischen Aufwand für die Zahlenermittlung und -berechnung  und Aussagekraft der ermittelten Werte andererseits unterblieben ist.

 

Zur Frage 19:

Eine Einleitung von Beschwerdeverfahren ist nach den vorliegenden Informationen nicht bekannt.