190/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.02.2007
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BM für Inneres

 

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen, haben am                  14. Dezember 2006, unter der Nummer 193/J, an den Bundesminister für Inneres eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Tätigkeitsnachweis der Exekutive am Suchtgiftsektor“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Zum angefragten Stichtag gab es 27.242 Exekutivbedienstete in Österreich.

 

Zu Frage 2:

Nachstehend wird in Tabellenform die Anzahl der angefragten Exekutivbediensteten in den einzelnen Bundesländern dargestellt:

 

 

Burgenland

1.713

Kärnten

2.010

4.833

3.518

Salzburg

1.476

Steiermark

3.376

Tirol

1.928

Vorarlberg

907

Wien

6.515

 

Nicht angeführt sind hier jene Exekutivbediensteten, die zum Beispiel im Bundeskriminal-amt, dem Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung, dem EKO Cobra, der Sicherheitsakademie samt den Bildungszentren sowie im Büro für interne Angelegenheiten Dienst versehen.

 

Zu Frage 3:

Zum angefragten Stichtag gab es 27.295 Exekutivbedienstete in Österreich.

 

Zu den Fragen 4 (2x), 5 (2x), 8 und 9:

Es zählt zu den grundsätzlichen Aufgaben jedes Exekutivbeamten, dass er im Rahmen seines operativen Wirkens auch im Suchtmittelkriminalitätsbekämpfungsbereich tätig wird.

 

Die auf größeren Polizeiinspektionen in unterschiedlicher Stärke je nach Bedarf eingerichteten Kriminaldienstgruppen, anlassbezogen temporär eingerichteten Gruppen auf Bezirksebene, die operativen Kriminalreferate bei den Stadtpolizeikommanden sowie alle anderen primär zur Kriminalitätsbekämpfung eingesetzten Exekutivbediensteten werden insbesondere aufgrund ihrer kriminaldienstspezifischen Verwendung verstärkt zur Sucht-mittelkriminalitätsbekämpfung herangezogen.

 

Überwiegend bzw. ausschließlich mit der Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität sind die Exekutivbediensteten der spezifisch dafür eingerichteten Organisationseinheiten bzw. jenen Organisationsteilen in den Landeskriminalämtern tätig. Zudem ist auch noch in den fünf Kriminalkommissariaten in Wien jeweils ein Referat zur Bekämpfung der Suchtmittel-kriminalität eingerichtet. Diese Organisationsteile werden je nach Bedarf im jeweils erforderlichen Umfang von einem Mitarbeiterpool von Exekutivbediensteten, der bei den Landeskriminalämtern und den Stadtpolizeikommanden eingerichtet ist, unterstützt.

 

Die Exekutivbeamten des Bundeskriminalamtes, Abteilung 3/Büro 3.5, und die Sonder-einheit zur Observation werden bei sehr komplexen und internationalen Anlassfällen aus Eigenem oder über Antrag einer nachgeordneten Dienststelle tätig.

 

Eine zu einem bestimmten Stichtag exakte und aussagekräftige Zahl ist aus den oben angeführten Gründen daher nicht möglich.

 

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Bei der „Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität“ handelt es sich um ein differenziertes Deliktsfeld, welches vom Straftatbestand des Besitzes von Suchtmittel für den Eigengebrauch, über den so genannten Kleinhandel, den Handel und Schmuggel von Suchtmittel, der Erzeugung von Suchtgift (und die damit in Verbindung stehenden Aktivitäten im Zusammenhang mit Vorläuferstoffen) bis zu klassischen Formen organisierter Kriminalität (insbesondere auch mit der Problematik Geldwäsche bzw. Gewinnabschöpfung) reicht.

Dem entsprechend sind auch die notwendigen Maßnahmen äußerst vielschichtig und reichen vom  „normalen“ Streifendienst bis zu den unter „OK-Bekämpfung“ bekannten polizeilichen Aktivitäten. Es ist daher keinesfalls möglich, alle ergriffenen Maßnahmen vollständig aufzulisten, weshalb nur auf die wesentlichen Bereiche verwiesen werden kann.

 

Internationale Maßnahmen:

Gerade bei der Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität als klassische Form organisierter Kriminalität kommt einer gut funktionierenden internationalen Kooperation besondere Bedeutung zu.

 

Seitens des Fachbüros im Bundeskriminalamt wird daher schon immer ein spezieller Schwerpunkt bei der aktiven Mitarbeit in den verschiedenen Aktivitäten von Interpol und Europol sowie der bi- und multilateralen Kooperation mit den Sicherheitsbehörden der betroffenen Staaten gelegt. Durch aktive Anwendung der zuletzt abgeschlossenen Staatsverträge mit den Nachbarstaaten Österreichs kommt es zu einem raschen und effizienten Informationsaustausch mit den dortigen Sicherheitsbehörden.

 

Insbesondere die Installierung österreichischer Verbindungsbeamten im Ausland, aber auch die Aufstockung der in Österreich akkreditierten Verbindungsbeamten anderer Staaten führt zu einer unbürokratischen Kooperation, die gerade bei der Drogenbekämpfung ständig genutzt wird.

 

Aufgrund der anhaltenden Heroinproduktion insbesondere in Afghanistan und der geografischen Bedeutung Österreichs entlang der so genannten „Balkanroute“ wurde im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft diesem Thema besonderes Augenmerk gewidmet. Dabei wurde unter anderem im Zuge einer Expertenkonferenz der Grundstein für ein Netzwerk der für die Heroinbekämpfung zuständigen Sachbearbeiter in den betroffenen Staaten entlang dieser Schmuggelroute gelegt.

 

Daran anknüpfend soll dieses Netzwerk vervollständigt werden und es ist auch vorgesehen, im zweiten Halbjahr 2007 ein Treffen dieser nominierten Sachbearbeiter zu organisieren.

 

Für das Jahr 2007 ist zusätzlich vorgesehen, die Kontakte sowohl auf grundsätzlicher als auch auf operativer Ebene auf dem Gebiete der Drogenbekämpfung zu den Sicherheits­behörden der Nachbarstaaten zu intensivieren.

 

Nationale Maßnahmen:

Mit der Wachkörperreform wurde mit 1. Juli 2005 in den Landeskriminalämtern der Assistenzbereich Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität eingeführt.

Der Einsatz dieser Einsatzgruppe hat sich – in Kooperation mit den regional zuständigen Sicherheitsbehörden und – dienststellen – speziell im Deliktsfeld „Suchtmittelkriminalität“ bewährt. Gerade im Bereich so genannter offener Szenen im städtischen Bereich konnte durch entsprechende Schwerpunktmaßnahmen die Kontrolldichte wesentlich erhöht und damit eine gesteigerte Effizienz bei der Bekämpfung dieser Kriminalitätsform erreicht werden.

 

Weiters kommt bei der Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität auch einer effizienten Grenzkontrolle, bzw. im Anwendungsbereich des SDÜ effizienten Ausgleichsmaßnahmen, spezielle Bedeutung zu.

 

Neben der mit dem internationalen Schwerpunkt „Heroinschmuggel entlang der Balkanroute“ verbundenen nationalen Maßnahmen wird insbesondere der Problematik „Herstellung synthetischer Drogen“ besonderes Augenmerk gewidmet. So wurde im vergangenen Jahr

·         die Verhinderung der Abzweigung von Vorläuferstoffen durch intensive Kooperation mit der chemischen Wirtschaft verstärkt.

·         die internationale Kooperation im Bereich der Vorläuferstoffe ausgedehnt und

·         gemeinsam mit Europol ein Fachseminar „Aufdeckung eines SG-Labors“

abgehalten.

 

Für das laufende Jahr wird die bereits hohe Kontrolldichte beibehalten, wobei vor allem flexibel auf allfällige Veränderungen in der Szene reagiert werden muss. Die nationale Umsetzung im Bereich Heroin, vor allem durch akkordierte Ermittlungsmaßnahmen sowie ein Ausbau der Kooperation mit der chemischen Wirtschaft, stellen einen weiteren Schwerpunkt zur Effizienzsteigerung dar.

 

 

Das Bundeskriminalamt organisierte im Rahmen der Zuständigkeit für die kriminalpolizeiliche Spezialausbildung die Durchführung einer Spezialausbildung für Suchtmittelsachbearbeiter.

 

Ziel der Seminare ist:

·         die Schaffung eines einheitlichen Ausbildungsstandards bei den regionalen Dienststellen im Bereich der SM-Bekämpfung,

·         der Ausbau des Basiswissens bei den Sachbearbeitern

·         die Weitergabe von Spezialwissen

·         die verbesserte Vernetzung in der Suchtmittelbekämpfung

 

Mit dieser speziellen Ausbildungsform wurden bereits alle schwerpunktmäßig im Rahmen der Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität tätigen Exekutivbeamten erreicht.

 

In einem zweiten Schritt ist nunmehr geplant, Seminare für dort eingesetzte Führungskräfte anzubieten, in denen speziell auf den internationalen Aspekt und die Erscheinungsform der organisierten Kriminalität Rücksicht genommen wird.

 

Durch die Summe an bereits getroffenen bzw. geplanten Maßnahmen ist gewährleistet, dass die Bekämpfung der Suchtmittelkriminalität in allen ihren Erscheinungsformen flächendeckend und professionell auf hohem Niveau gewährleistet ist.