197/AB XXIII. GP
Eingelangt am 16.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für auswärtige Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen
haben am 21. Dezember
2006 unter der Nummer 215/J-NR/2006 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend die Schließung der österreichischen
Botschaft in Guatemala gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Die wachsenden Anforderungen an
das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten und an die österreichischen Vertretungsbehörden im
Ausland
erfordern ein ständiges Überprüfen und Optimieren des weltweiten
Netzwerkes der
Vertretungsbehörden. In diesem Zusammenhang sind auch neue personelle und
strukturelle Anforderungen zu berücksichtigen, mit denen das BMaA durch
Entwicklungen in anderen Weltregionen
(aktuell z.B. in Südosteuropa) konfrontiert ist.
Die Entscheidung, die Österreichische Botschaft Guatemala zu
schließen, fiel vor
diesem Hintergrund insbesondere deshalb,
weil der Aufgabenbereich und das an dieser
Botschaft anfallende Arbeitsvolumen im Vergleich zu anderen
Vertretungsbehörden als
relativ gering einzustufen waren. Die hieraus folgende Neustrukturierung
des
Vertretungsnetzes in Mittelamerika wurde so
gestaltet, dass Synergien genutzt werden,
die sicherstellen, dass es weiterhin zu einer erfolgreichen Umsetzung
der
österreichischen Außenpolitik in dieser wichtigen Region kommen
kann.
Zu Frage 2:
Diese Frage betrifft
keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums
für auswärtige Angelegenheiten.
Zu Frage 3:
Der konsularische Schutz für
österreichische Staatsbürger, die sich in Guatemala
aufhalten, wird durch die dafür zuständige Österreichische
Botschaft in Mexiko
wahrgenommen. Es ist auch beabsichtigt, in Guatemala ein Österreichisches
Honorarkonsulat zu errichten. Österreichische Staatsbürger
können darüber hinaus
gemäß Art. 20 des Vertrags zur
Gründung der Europäischen Gemeinschaft jederzeit die
konsularische Unterstützung eines der EU-Mitgliedstaaten, die in
Guatemala vertreten
sind, in Anspruch nehmen.
Zu Frage 4:
Das
Botschaftspersonal der Österreichischen Botschaft in Mexiko wurde um 3
Personen
aufgestockt, wobei
der Amtsbereich der Botschaft nicht nur um Guatemala, sondern
auch um Costa Rica, El Salvador, Honduras und Nicaragua erweitert wurde.
Zu Frage 5:
Österreich hat
mit dem Lateinamerikaschwerpunkt während des österreichischen
EU-Vorsitzes 2006 ein klares politisches Signal gesetzt. Gerade die beim EU-
Lateinamerika-Karibik-Gipfel erfolgte
Beschlussfassung betreffend die Aufnahme von
Verhandlungen zwischen der EU und Zentralamerika über den Abschluss
eines
Assoziationsabkommens wurde in ganz
Zentralamerika als ein wichtiger und
zukunftsweisender Schritt aufgenommen. Wie
die Beispiele Mexiko und Chile zeigen,
sollte der Abschluss eines Assoziationsabkommens eine wesentliche
Ausweitung der
politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Regionen und damit
auch für Österreich zur Folge
haben.
Darüber
hinaus unterhält Österreich in Zentralamerika, einer der
Schwerpunktregionen
der OEZA, weiterhin
ein Koordinationsbüro für die Entwicklungszusammenarbeit.
Dieses Koordinationsbüro hat seinen
Sitz in der nicaraguanischen Hauptstadt Managua
und führt Projekte und Programme in Nicaragua sowie in anderen
Staaten der Region
durch.
Zu Frage 6:
Das BMaA ist auf verschiedenen
Ebenen bemüht, die Kontakte mit
lateinamerikanischen und karibischen Staaten, die während des
österreichischen
EU-Vorsitzes 2006 aufgebaut werden konnten,
aufrecht zu erhalten und zu verstärken.
Darüber hinaus wird auch am Abschluss von Verträgen, welche
insbesondere für die
österreichische Wirtschaft von Interesse sind, gearbeitet.
Folgende
Verträge wurden im Laufe des Jahres 2006 verhandelt, unterzeichnet bzw.
ratifiziert:
- Investitionsschutzabkommen Österreich - Guatemala:
Unterzeichnung am 16. Jänner 2006
- Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Barbados:
Unterzeichnung am 27. Februar 2006
- Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Venezuela:
Unterzeichnung am 12. Mai 2006
- Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Kuba:
Inkrafttreten am 12. September 2006
- Wirtschaftliches Kooperationsabkommen Österreich - Venezuela:
Unterzeichnung am 19. Dezember 2006
Staatssekretär
Winkler und ich haben seit dem EU-Lateinamerika-Karibik-Gipfel eine
Vielzahl von Arbeitsgesprächen mit Regierungsmitgliedern
lateinamerikanischer und
karibischer Staaten
im In- und Ausland, sowohl im bilateralen wie auch im
multilateralen Rahmen, geführt.
So plant die Dominikanische
Republik die Eröffnung einer Botschaft in Wien; dies
wurde bei einem Arbeitsbesuch des
dominikanischen Außenministers im Oktober 2006
bestätigt.
Österreich hat zudem mit
Peru, das nach dem Wiener Gipfeltreffen von Mexiko den
Vorsitz in der Gruppe der
lateinamerikanischen und karibischen Staaten übernommen
hat und das nächste Gipfeltreffen im Mai 2008 in Lima ausrichten
wird, einen
intensiven Erfahrungsaustausch zur Abhaltung eines solchen Gipfels sowohl in
inhaltlicher als auch in organisatorischer
Hinsicht vereinbart. Dazu wird zunächst ein
Seminar in Lima stattfinden.
Zu den Fragen 7 und 8:
Angesichts der sich
permanent ändernden internationalen, europapolitischen,
wirtschaftlichen, konsularischen, auslandskultur- und entwicklungspolitischen
Rahmenbedingungen wird das Netz der österreichischen
Vertretungsbehörden im
Ausland laufend überprüft, um
angesichts begrenzter Personal- und Budgetressourcen
eine möglichst effektive Vertretung der österreichischen Interessen
im Ausland sicher
zu stellen. An die Eröffnung neuer Botschaften in Lateinamerika ist
in diesem
Zusammenhang derzeit nicht gedacht.