197/AB XXIII. GP

Eingelangt am 16.02.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für auswärtige Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen
haben am 21. Dezember 2006 unter der Nummer 215/J-NR/2006 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die Schließung der österreichischen
Botschaft in Guatemala gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu Frage 1:

Die wachsenden Anforderungen an das Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten und an die österreichischen Vertretungsbehörden im Ausland
erfordern ein ständiges Überprüfen und Optimieren des weltweiten Netzwerkes der
Vertretungsbehörden. In diesem Zusammenhang sind auch neue personelle und
strukturelle Anforderungen zu berücksichtigen, mit denen das BMaA durch
Entwicklungen in anderen Weltregionen (aktuell z.B. in Südosteuropa) konfrontiert ist.
Die Entscheidung, die Österreichische Botschaft Guatemala zu schließen, fiel vor
diesem Hintergrund insbesondere deshalb, weil der Aufgabenbereich und das an dieser
Botschaft anfallende Arbeitsvolumen im Vergleich zu anderen Vertretungsbehörden als
relativ gering einzustufen waren. Die hieraus folgende Neustrukturierung des
Vertretungsnetzes in Mittelamerika wurde so gestaltet, dass Synergien genutzt werden,
die sicherstellen, dass es weiterhin zu einer erfolgreichen Umsetzung der
österreichischen Außenpolitik in dieser wichtigen Region kommen kann.


Zu Frage 2:

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundes im
Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten.

Zu Frage 3:

Der konsularische Schutz für österreichische Staatsbürger, die sich in Guatemala
aufhalten, wird durch die dafür zuständige Österreichische Botschaft in Mexiko
wahrgenommen. Es ist auch beabsichtigt, in Guatemala ein Österreichisches
Honorarkonsulat zu errichten. Österreichische Staatsbürger können darüber hinaus
gemäß Art. 20 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft jederzeit die
konsularische Unterstützung eines der EU-Mitgliedstaaten, die in Guatemala vertreten
sind, in Anspruch nehmen.

Zu Frage 4:

Das Botschaftspersonal der Österreichischen Botschaft in Mexiko wurde um 3 Personen
aufgestockt, wobei der Amtsbereich der Botschaft nicht nur um Guatemala, sondern
auch um Costa Rica, El Salvador, Honduras und Nicaragua erweitert wurde.

Zu Frage 5:

Österreich hat mit dem Lateinamerikaschwerpunkt während des österreichischen
EU-Vorsitzes 2006 ein klares politisches Signal gesetzt. Gerade die beim EU-
Lateinamerika-Karibik-Gipfel erfolgte Beschlussfassung betreffend die Aufnahme von
Verhandlungen zwischen der EU und Zentralamerika über den Abschluss eines

Assoziationsabkommens wurde in ganz Zentralamerika als ein wichtiger und
zukunftsweisender Schritt aufgenommen. Wie die Beispiele Mexiko und Chile zeigen,
sollte der Abschluss eines Assoziationsabkommens eine wesentliche Ausweitung der
politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Regionen und damit
auch für Österreich zur Folge haben.

Darüber hinaus unterhält Österreich in Zentralamerika, einer der Schwerpunktregionen
der OEZA, weiterhin ein Koordinationsbüro für die Entwicklungszusammenarbeit.
Dieses Koordinationsbüro hat seinen Sitz in der nicaraguanischen Hauptstadt Managua
und führt Projekte und Programme in Nicaragua sowie in anderen Staaten der Region
durch.

Zu Frage 6:

Das BMaA ist auf verschiedenen Ebenen bemüht, die Kontakte mit
lateinamerikanischen und karibischen Staaten, die während des österreichischen
EU-Vorsitzes 2006 aufgebaut werden konnten, aufrecht zu erhalten und zu verstärken.
Darüber hinaus wird auch am Abschluss von Verträgen, welche insbesondere für die
österreichische Wirtschaft von Interesse sind, gearbeitet.

Folgende Verträge wurden im Laufe des Jahres 2006 verhandelt, unterzeichnet bzw.
ratifiziert:

- Investitionsschutzabkommen Österreich - Guatemala:

Unterzeichnung am 16. Jänner 2006

- Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Barbados:

Unterzeichnung am 27. Februar 2006

- Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Venezuela:

Unterzeichnung am 12. Mai 2006

- Doppelbesteuerungsabkommen Österreich - Kuba:

Inkrafttreten am 12. September 2006

- Wirtschaftliches Kooperationsabkommen Österreich - Venezuela:

Unterzeichnung am 19. Dezember 2006

 

Staatssekretär Winkler und ich haben seit dem EU-Lateinamerika-Karibik-Gipfel eine
Vielzahl von Arbeitsgesprächen mit Regierungsmitgliedern lateinamerikanischer und
karibischer Staaten im In- und Ausland, sowohl im bilateralen wie auch im
multilateralen Rahmen, geführt.

So plant die Dominikanische Republik die Eröffnung einer Botschaft in Wien; dies
wurde bei einem Arbeitsbesuch des dominikanischen Außenministers im Oktober 2006
bestätigt.

Österreich hat zudem mit Peru, das nach dem Wiener Gipfeltreffen von Mexiko den
Vorsitz in der Gruppe der lateinamerikanischen und karibischen Staaten übernommen
hat und das nächste Gipfeltreffen im Mai 2008 in Lima ausrichten wird, einen
intensiven Erfahrungsaustausch zur Abhaltung eines solchen Gipfels sowohl in
inhaltlicher als auch in organisatorischer Hinsicht vereinbart. Dazu wird zunächst ein
Seminar in Lima stattfinden.

Zu den Fragen 7 und 8:

Angesichts der sich permanent ändernden internationalen, europapolitischen,
wirtschaftlichen, konsularischen, auslandskultur- und entwicklungspolitischen
Rahmenbedingungen wird das Netz der österreichischen Vertretungsbehörden im
Ausland laufend überprüft, um angesichts begrenzter Personal- und Budgetressourcen
eine möglichst effektive Vertretung der österreichischen Interessen im Ausland sicher
zu stellen. An die Eröffnung neuer Botschaften in Lateinamerika ist in diesem
Zusammenhang derzeit nicht gedacht.