2061/AB XXIII. GP
Eingelangt am 11.01.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
GZ: BMWF-10.000/228-C/FV/2007 Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 10. Jänner 2008
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2023/J-NR/2007 betreffend Stellenbesetzungen in Ministerien und im staatsnahen Unternehmensbereich, die die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 12. November 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Vorauszuschicken ist, dass im Sinne der Intention der gegenständlichen Anfrage – soweit sich die Fragen auf Sonderverträge beziehen – bei der Beantwortung jene Sonderverträge außer Betracht bleiben, die auf Grund genereller Genehmigungen des Bundeskanzlers (§ 36 Abs. 2 VBG), etwa im ADV-Bereich oder im Falle vertretungsweiser höherwertiger Verwendungen, abgeschlossen wurden.
Zu Fragen 1 bis 4:
Da das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung erst auf Grund einer Novelle zum Bundesministeriengesetz mit Wirkung vom 1. März 2007 wieder errichtet wurde, wird bezüglich der Zentralleitung für die Zeit vom 1. Jänner 2006 bis 28. Februar 2007 auf die Beantwortung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur verwiesen.
Im Bereich der nunmehr dem Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nachgeordneten Dienststellen wurden im genannten Zeitraum keine Stellen mittels Sonderverträgen und Arbeitsleihverträgen neu besetzt oder geschaffen.
Zu Fragen 5 bis 8:
In der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung wurden sieben Sonderverträge und drei Arbeitsleihverträge abgeschlossen, wobei in drei Verträgen ein Bruttogehalt von über € 70.000,-- jährlich vereinbart wurde. Sonstige Sonderkonditionen sind nicht vorgesehen. Die Sonderverträge wurden jeweils für die Dauer von weniger als fünf Jahren abgeschlossen.
Bei den nachgeordneten Dienststellen wurden keine Stellen mittels Sonderverträgen oder Arbeitsleihverträgen neu besetzt oder geschaffen.
Zu Fragen 9 bis 14:
Seit der Schaffung des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung (1. März 2007) wurden keine derartigen Vorstands- bzw. Geschäftsführungspositionen im staatsnahen Unternehmensbereich neu besetzt.
Zu Frage 15:
Stellenausschreibungen sind in allen Fällen, in denen eine solche gesetzlich vorgesehen ist, erfolgt.
Zu Fragen 16 bis 18:
Es wurden keine Personen auf Vorstands- bzw. Geschäftführungsebene bzw. ab Abteilungs-leitung im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung gekündigt, aus ihren Verträgen einvernehmlich oder einseitig entlassen bzw. in andere Positionen versetzt.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn e.h.