213/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.03.2007
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BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG Roßauer Lände 1
norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/3-PMVD/2007 5. März 2007
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 17. Jänner 2007 unter der Nr. 264/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Privatisierung des Abfertigungsrisikos" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1 und 2:
Da im Bereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung keine Sonderrichtlinien zur Gewährung von Förderungen erlassen wurden, verweise ich diesbezüglich auf § 21 Abs 2 Z 10 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen „Allgemeine Rahmenrichtlinien für die Gewährung von Förderungen aus Bundesmitteln (ARR 2004), BGBl. II Nr. 51/2004“, wonach der Förderungswerber Förderungsmittel des Bundes nicht zur Bildung von Rücklagen oder Rückstellungen nach dem Einkommensteuergesetz 1988 verwenden darf.
Zu 3 und 4:
Hiezu verweise ich auf die Ausführungen des Bundesminsters für Finanzen in Beantwortung der gleichlautenden Anfrage Nr. 260/J.