214/AB XXIII. GP

Eingelangt am 06.03.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien

           

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier und GenossInnen haben am 08.01.2007 unter der Nummer  222/J-NR/2007 an mich die schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend  „Abfrageberechtigten nach dem Meldegesetz“ gerichtet.

 

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Nach wie vor kommt es häufig zu offenkundig unberechtigten Anträgen, die von den Betroffenen nach Darstellung der gesetzlichen Grundlagen sofort zurückgezogen wurden. Diese Anträge finden keinen Eingang in eine Statistik; die tatsächliche Anzahl der Anträge kann daher nicht genannt werden.

 

Zu Frage 2:

3008

Eine regionale Auswertung ist erst ab dem Jahr 2004 möglich.

Wien

Stmk

Sbg

Ktn

Tirol

Vbg

Bgld

Summe

776

215

241

230

154

111

175

83

37

2022

 

Zu Frage 3:

Mit Stichtag 1.1.2007 gab es 2967 sonstige Abfrageberechtigte.

Eine über die Beantwortung der Frage 2 hinausgehende regionale Auswertung ist nicht verfügbar.

 

Zu Frage 4:

Eine bescheidmäßige Abweisung eines Antrages war bislang  5 mal erforderlich.  2006 mussten keine Anträge abgelehnt werden, da unberechtigte Anträge nach Darstellung der Rechtslage zurückgezogen wurden. Gründe für die Zurückziehungen waren zumeist, dass die Antragsteller falsche Vorstellungen von den Möglichkeiten einer solchen Abfrage hatten oder einsahen, dass sie keinen mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmenden Bedarf glaubhaft machen können.

 

Zu Frage 5:

Bisher wurde an 22 Antragsteller mit Sitz im EU-Ausland die Berechtigung eingeräumt,

davon 21 Antragsteller aus Deutschland und 1 Antragsteller aus Schweden. Es handelte sich dabei um  Rechtsanwälte, Inkassobüros und  sonstige Dienstleistungsunternehmen.

 

Zu Frage 6:

38

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 7:

5

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 8:

29

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 9:

51

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 10:

46

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 11:

27

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 12:

1780

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 13:

30

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 14:

28

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 15:

231

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 16:

8

Diese Vereine fallen in folgende Kategorien: gemeinnützige Hilfsorganisationen, Lehrmedienförderung, Rettungsdienste, Kraftfahrvereinigungen sowie Dachorganisationen österreichweit tätiger Genossenschaften und Bauvereine.

Keine unterbunden.

 

Zu Frage 17:

Neben den oben bereits genannten sind sonstige Abfrageberechtigte insbesondere folgenden Branchen zuzurechnen: Gesetzliche berufliche Interessensvertretungen, Energieversorgungsunternehmungen, Verkehrsbetriebe, Arbeitsvermittlung, Krankenhäuser,  Fahrschulen und sonstige Dienstleistungsunternehmen.

 

 

Zu den Fragen 18, 30 und 31:

 

Im Jahr 2006 wurden in Summe 1.527.197 Abfragen durch sonstige Abfrageberechtigte durchgeführt.

 

 

Branchenbezeichnung

    Abfragen

Auskunfteien

6.996

Banken

89.535

Detekteien

2.349

Fahrschulen

49.526

Inkassobüros

100.909

Immobilien-Vermittler-Treuhänder

5.174

Notare

715

Rechtsanwälte

282.199

Sonstige

824.941

Vereine

20.078

Versicherung

139.622

Versicherungsmakler

4.687

Wirtschaftstreuhänder

115

Ziviltechniker

351

SUMME:

1.527.197

 

 

 

 

 

 

 

Zu den Fragen  19 und 20:

 

Auf Basis der monatlichen Abrechnung wird mit statistischen Mitteln erhoben, ob es im Schnitt zu grob abweichenden Durchschnittswerten gekommen ist. Diese Verdachtsmomente werden schließlich eingehend geprüft. Ergibt die statistische Erhebung keine Auffälligkeiten, wird nach dem Zufallsprinzip geprüft. Eine Anzeige führt selbstverständlich ebenfalls zu einer Überprüfung.

2006 wurden zwei Dutzend derartige Überprüfungen durchgeführt. Es ist beabsichtigt, 2007 in zumindest derselben Anzahl Überprüfungen durchzuführen.

 

Zu Frage 21:    

       

Von den positiv erledigten Anträgen war es 2006 nicht erforderlich, einen vom Antragsteller namhaft gemachten Verantwortlichen abzulehnen.

 

 

Zu Frage 22:

 

Auskunfteien

6

Banken

49

Detekteien

33

Fahrschulen

349

Inkassobüros

39

Immobilien-Vermittler-Treuhänder

237

Notare

30

Rechtsanwälte

1884

Sonstige

310

Versicherungen

34

Vereine

5

Versicherungsmakler

43

Wirtschaftstreuhänder

21

Ziviltechniker

9

 

 

Zu den Fragen 23 und 24:  

Es wurde für den Zugang zum ZMR gemäß § 9 MeldeV eine umfassende technische Spezifikation definiert, die auch alle Sicherheitsauflagen nach dem aktuellen Standard umfasst. Wenn diese technischen Auflagen nicht erfüllt werden, wird der Zugang zum ZMR nicht aufgeschaltet. Bisher haben alle sonstigen Abfrageberechtigten diese Standards erfüllt. Es gab 2006 keinen Anlass für weitere Kontrollen gemäß § 9 MeldeV.

 

 

Zu den Fragen 25 bis 28:        

Keine.

 

 

Zu Frage 29: 

Im Jahr 2006 wurden in Summe 25.815.316 Abfragen durch Gemeinden und sonstige abfrageberechtigte Behörden durchgeführt.

 

 

Zu Frage 32:

 

2006:     € 5.179.011

2007:     € 7.010.000 (geschätzt)

 

 

Zu Frage 33:

 

Mit Stichtag 01. 01. 2007 waren in Summe 23.982 Auskunftssperren gesetzt. Da die Genehmigung in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt, kann nicht beantwortet werden, wie viele Anträge abgelehnt wurden, bzw. falls Anträge abgelehnt wurden, welche Gründe dafür maßgeblich waren.

Eine Auswertung nach Bundesländern ist nicht möglich.

 

 

Zu Frage 34:

 

Soweit eine Auskunftssperre nicht von Amts wegen veranlasst wird, hat der Antragsteller

€ 13,-- an Antragsgebühren zu entrichten.  Zusätzlich zur Antragsgebühr sind noch Beilagengebühren in der Höhe von € 3,60 je Bogen bis zu höchstens € 21,80 einzuheben, wenn dem Antrag solche angeschlossen sind.

 

 

Zu den Fragen 35 und 37:

 

Von sonstigen Abfrageberechtigten wurden Kostenersätze und Verwaltungsabgaben in der Höhe von € 2.435.050,-- eingehoben.

Eine Auswertung getrennt nach Kostenersatz und Verwaltungsabgaben ist nicht möglich.

Es wird von einer leichten Steigerung der Einnahmen ausgegangen.

 

 

Zu Frage 36: 

 

Von Behörden wurden Einnahmen in der Höhe von € 313.828,--  erzielt.

Ein ähnlicher Betrag wird auch für 2007 erwartet.

 

 

 

Zu Frage 38:

 

Aus dem Titel E-Government konnten im Jahr 2006 € 300.000,-- erzielt werden.

Ein ähnlicher Betrag wird auch für 2007 erwartet.

 

 

Zu Frage 39:

 

Dem BMI ging keine derartige Information der EU-Kommission zu.

 

 

Zu Frage 40:

 

Der Beantwortung der Fragen 48 bis 50 in der Anfragebeantwortung AB 3941/XXII.GP ist nichts hinzuzufügen.