2327/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.01.2008
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BM für Landesverteidigung

 

Anfragebeantwortung

 

Mag. Norbert DARABOS                                                                       1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/155-PMVD/2007                                                                                        17. Jänner 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. November 2007 unter der Nr. 2247/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Gender Mainstreaming auf Bundesebene" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:


Zu 1:

Über die bereits in den Beantwortungen früherer parlamentarischer Anfragen (siehe Nr. 378/AB zu 367/J, XXII. GP und Nr. 540/AB zu 509/J, XXII. GP) erwähnten Projekte hinaus wurden folgende Projekte abgeschlossen:

Anpassung der Limits bei der Überprüfung der körperlichen Leistungsfähigkeit von Soldatinnen:

a)      Keine Kosten.

b)      Durch die Anpassung der Voraussetzung körperlicher Fitness bei männlichen und weiblichen Soldaten konnte eine Chancengleichheit für Frauen beim Einstieg in den Soldatinnenberuf erreicht werden.

c-e)  Nein.

f-h)   Nein. Diese Personalentwicklungsmaßnahme wurde ausschließlich ressortintern umge­setzt.

Beteiligung am Pilotprojekt Telearbeit durch Mitwirkung bei der Erstellung der Durch­führungsbestimmungen für das Pilotprojekt und bei der Abfassung der Evaluierungsbögen:

a)      Keine Kosten.

b)      Mit dem Pilotprojekt Telearbeit kann Bediensteten in der Zentralstelle durch mehr Flexibilität eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ermöglicht werden; dies beeinflusst die Motivation der Bediensteten positiv.

c-e)  Nein.

f-h)   Nein. Diese Personalentwicklungsmaßnahme wurde ausschließlich ressortintern umge­setzt.

Verankerung von Gender Mainstreaming in den Grundausbildungsverordnungen für Zivil­bedienstete der Verwendungsgruppen A1 und A2:

a)      Keine Kosten.

b)      Die Vermittlung von Gender Mainstreaming ist seit Inkrafttreten dieser Verordnungen mit 1. Jänner 2006 im Rahmen der Grundausbildung für Zivilbedienstete der Ver­wendungsgruppen A1 und A2 vorgesehen.

c-e)  Nein.

f-h)   Nein. Diese Legislativmaßnahme wurde ausschließlich ressortintern umgesetzt.

Zu 2:

Keine.

Zu 3:

Da die Vorsitzende und auch andere Mitglieder der Arbeitsgruppe für Gender Main­streaming jüngst aus ihren Funktionen ausgeschieden sind, ist die Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming in meinem Ressort neu zu besetzen. Daher wird im Augenblick an keinen konkreten Gender Mainstreaming-Projekten gearbeitet. In weiterer Folge ist aber ein Projekt zur Implementierung von Gender Budgeting geplant.

Zu 4 und 5:

Im Rahmen der Budgeterstellung 2007 wurde in die ressortspezifischen Erläuterungen unter der Überschrift „Genderaspekt des Budgets“ folgender Text aufgenommen:

Traditionell ist militärische Landesverteidigung personell stark männerdominiert. Aller­dings wurde in den letzten Jahren durch neue gesetzliche Maßnahmen sichergestellt, dass auch Frauen, abgesehen von bisherigen Verwendungen im Bereich der Verwaltung, militärischen Dienst in verschiedenen Funktionen leisten können. Wiewohl die absoluten Zahlen ausbaufähig scheinen, bestehen für Frauen und Männer heute die gleichen Chancen für eine Karriere innerhalb des Bundesheeres.“

Durch die Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst wurde eine Arbeitshilfe für Gender Budgeting in der Verwaltung in Auftrag gegeben. Diese Arbeits­hilfe bezieht sich jedoch nicht auf Personal- und Sachmittel der öffentlichen Verwaltung, sondern ist vielmehr auf Haushaltsmittel, die für Dritte bereitgestellt werden (beispielsweise Förderungen), gerichtet. Da sich die Haushaltsmittel des Bundesministeriums für Landes­verteidigung überwiegend aus Personal- und Sachmitteln zusammensetzen, ist diese Arbeitshilfe nur bedingt für die Umsetzung von Gender Budgeting in meinem Ressort geeignet. Für eine einheitliche Umsetzung von Gender Budgeting in allen Ressorts sind entsprechende Richtlinien durch den Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst erforderlich.

Zu 6:

Da diese Maßnahmen – wie bereits zu Frage 1 ausgeführt – ausschließlich ressortintern erfolgreich umgesetzt werden konnten, erübrigten sich weitere begleitende wissen­schaftliche Projekte.

Zu 7:

Entfällt.