2333/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.01.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0118-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2238/J-NR/2008

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf und andere Abgeordnete, haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Gesinnungsterror an den Wiener Universitäten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Der in der Anlage geschilderte Sachverhalt wurde bei der Staatsanwaltschaft Wien angezeigt und wird in Richtung §§ 282 und 297 StGB zu überprüfen sein. Die in der Fragestellung inkludierte Bewertung ist aus strafrechtlicher Sicht nicht zu beurteilen. Ich ersuche um Verständnis, wenn ich mich als Leiterin des Justizressorts auf die hier maßgeblichen strafrechtlichen Bewertungen des Vorfalls beschränke.

Zu 4 und 5:

Auf Grund der am 19. November 2007 eingelangten Anzeige wurde das Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung mit den nötigen Erhebungen beauftragt. Das Verfahren ist noch anhängig.

Zu 6 bis 8:

In der Verfahrensautomation Justiz werden weder Gesinnungen noch politische Ausrichtungen von Straftätern statistisch gesondert erfasst, sodass eine gezielte Auswertung in diesem Fall nicht möglich ist. Eine manuelle Durchsicht aller Aufzeichnungen seit 1995 durch die Staatsanwaltschaften würde einen nicht vertretbaren Verwaltungsaufwand bedeuten. Nach den mir vorliegenden Berichten können diese Fragen auch aus der Erinnerung der mit politischen Strafsachen betrauten Referenten der Staatsanwaltschaften nicht beantwortet werden.

 

 

. Jänner 2008

 

(Dr. Maria Berger)