2376/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.01.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau                                                                                               

Präsidentin des Nationalrates                                                     (5-fach)

Parlament                                                                                     

1010 Wien                                                                                    

                                                                                                       

                                                                                                       

                                                                                                       

GZ: BMSK-10001/0310-I/A/4/2007                                          Wien,

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2336/J der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

 

Frage 1:

Die folgenden Angaben beziehen sich auf die im Kapitel 15 verbuchten Aufwendun­gen. Diese ergeben für die nachgefragten Jahre die folgenden Ergebnisse, wobei darauf hingewiesen wird, dass aus verwaltungsökonomischen Gründen eine Auf­teilung nach einzelnen Ausgaben nicht möglich ist:

 

a) Im Jahr 2000 betrugen die Repräsentationsausgaben für die Zentralstelle 133.272,99 € und für die Bundessozialämter 265,41 €.

 

b) Im Jahr 2001 betrugen die Repräsentationsausgaben für die Zentralstelle 209.568,94 und für die Bundessozialämter 1.031,45 €.

 

c) Im Jahr 2002 betrugen die Repräsentationsausgaben für die Zentralstelle 67.226,41 € und für die Bundessozialämter 1.368,91 €.

 

d) Im Jahr 2003 betrugen die Repräsentationsausgaben für die Zentralstelle 63.807,03 € und für das mit 1.1.2003 errichtete Bundessozialamt 702,49 €.

 

e) Im Jahr 2004 betrugen die Repräsentationsausgaben für die Zentralstelle 72.116,24 € und für das Bundessozialamt 6.152,10 €.

 

f) Im Jahr 2005 betrugen die Repräsentationsausgaben für die Zentralstelle 32.094,66 € und für das Bundessozialamt 2.770,79 €.

 

 

Frage 2:

Die Repräsentationsausgaben für das Jahr 2006 betrugen für die Zentralstelle 32.394,83 €, für das Bundessozialamt 626,56 € und für die EU-Präsidentschaft 2006 38,20 €. Eine detaillierte Aufgliederung der Ausgaben ist aus verwaltungs-ökonomischen Gründen nicht möglich.

 

 

Frage 3:

Die Repräsentationsausgaben für das Jahr 2007 betrugen für die Zentralstelle mit Stichtag 31.10.2007 37.688,59 € und für das Bundessozialamt 43,67 €. Eine detaillierte Aufgliederung der Ausgaben ist aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht möglich.

 

 

Frage 4:

a) Die Höhe der Amtspauschalien beträgt für das Jahr 2005 20.028,58 €, für das Jahr 2006 18.487,92 € und für das Jahr 2007 (bis zum Stichtag 31.10.2007) 8.473,63 €. Die Beträge der Jahre 2005 und 2006 umfassen auch die Amtspauschalien der beigegebenen Staatssekretärin Haubner/des beigegebenen Staatssekretärs Dolinschek.

 

 

b) Für die Zuordnung der Ausgaben ist der Kontenplan des Bundes heranzuziehen.

 

Die Unterschiede ergeben sich aus den Erläuterungen zur Kontenplanverordnung, BGBl. Nr. 507/1987, in der Fassung der 2. Kontenplanverordnung, BGBl. Nr. 314/1990, die dazu Folgendes ausführen:

 

 

Ad „Amtspauschale“:

7231. Die Mittel für das Amtspauschale (Grundbetrag) werden derzeit im Wege von Pauschalien dem Bundespräsidenten, den Präsidenten des Nationalrates, dem Vorsitzenden des Bundesrates, den Volksanwälten, dem Präsidenten und Vizepräsidenten des Rechnungshofes, dem Bundeskanzler und Vizekanzler, den Ministern und Staatssekretären zur Verfügung gestellt.

 

Das Amtspauschale belasten die vom Verfügungsberechtigten bestrittenen Aufwendungen halb offizieller Natur, wie z.B. für Ehrenkarten, Spenden, Trinkgelder, Blumenspenden, kleine Einladungen u. dgl. …“

 

 

Ad „Repräsentationsausgaben“:

„7232. Repräsentationsausgaben im Bereiche des Bundes (z.B. Ministerien, nachgeordnete Behörden und Ämter, Anstalten, Betriebe u. ä.) sind nach dem voraussichtlich tatsächlichen Bedarf und unter Beachtung der Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit bei den Posten 7232 „Repräsentationsausgaben" zu veranschlagen. „…“ „Außerdem müssen aus Untergliederungen zur Post 7232 die größere Repräsentationsausgaben verursachenden Anlässe ersichtlich sein, wie z.B.:

7232 001 Repräsentationsausgaben für Tagung X
7232 002 Repräsentationsausgaben für Kongress Y
7232 003 Sonstige Repräsentationsausgaben

 

Für die bei den Posten 7232 zu verrechnenden Repräsentationsausgaben ist der Begriff Repräsentation nur für offizielle Anlässe, die nach außen gerichtet sind, anzuwenden. Repräsentationsausgaben werden im Sinne der allgemeinen Bedeutung des Wortes etwa als die gesellschaftlichen Aufwendungen zu umschreiben sein, die ein Repräsentant im Interesse einer entsprechenden Vertretung der von ihm Repräsentierten macht, also jene Aufwendungen, die ihm nur kraft seiner besonderen Stellung erwachsen.

 

Konkret gesagt können daher Repräsentationsausgaben nur jenen notwendigen Aufwand darstellen, der im Zuge der Amtsführung eines Bundesministers bzw. Bundesministeriums bei seiner Darstellung nach außen entsteht.

Es zählen daher alle Ausgaben aus Anlass von Staatsbesuchen sowie Besuchen von Regierungsmitgliedern oder Delegationen anderer Staaten bzw. internationaler Organisationen zu den Repräsentationsausgaben.

 

Weiters haben neben den aus solchen Besuch-Anlässen aus Anlass von Konferenzen, Tagungen, Ehrenpreis-, Staatspreis- und Ordensverleihungen sowie Journalistenein­ladungen u.ä. gegebene Empfänge (einschließlich „kleine Buffets", Arbeitsessen u.ä. ), Presseveranstaltungen (-konferenzen, -gespräche) u. dgl. bei Zutreffen der vorstehenden Voraussetzungen für Repräsentation auch solchen repräsentativen Charakter.

 

Aus der Repräsentation im Sinne der vorstehenden Ausführungen können sich daher Ausgaben u.a. ergeben aus Aufenthalt, Besuchsprogrammen, Betreuung, Bewirtung, Druckkosten für Einladungen, Tischkarten u.ä., Einladungen, Empfängen, Geschenken, Presseveranstaltungen, Spenden, Transporten und Unterbringung sowie damit im Zusammenhang stehende Trinkgelder. …“

 

 

Fragen 5 und 6:

 

Nein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen