2422/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.01.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen haben
am 30. November 2007 unter der Zahl: 2440/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend „Facility Management im Bereich der
Polizeiinspektion
Weitersfelden"
gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1-20
Neben den, für die
Errichtung von Bundesdienststellen anzuwendenden gesetzlichen
Regelungen
(Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundes-Bedienstetenschutzgesetz
udgl.)
wurde vom Bundesministerium für Inneres hinsichtlich der
Errichtung, Umgestaltung
und Anmietung von
Arbeitsstätten samt Einrichtung und Ausstattung für alle
nachgeordneten
Behörden und Dienststellen in Zusammenarbeit mit den
betroffenen
Dienstgeber-
und Dienstnehmervertretern eine Richtlinie erstellt und mit Erlass vom
28.12.2005,
ZI.: BMI-OA1520/0001-ll/1/d/2005 bzw. Erlass vom 12.11.2007, ZI.: BMI-
OA1520/0069-ll/1/d/2007
(Wiederverlautbarung) verlautbart.
Diese
Richtlinie umfasst ua. Rahmendefinitionen über Raumgrößen,
-ausstattungen,
Sanitärbereiche, Sozialräume,
Umkleidebereiche, Räume für technische
Anlagen,
Zugangsgestaltung,
geschlechterspezifische und behindertengerechte Anforderungen udgl.
Weiters
wird darin die Antragsgestaltung und die Einbindung der Personalvertretung
geregelt.
Ein
wesentlicher Teil der bestehenden Unterkünfte entspricht der
zitierten Richtlinie.
Alle laufenden und neuen Projekte werden richtlinienkonform umgesetzt.
Die
Heranführung der restlichen Unterkünfte an die
normierten Standards ist von mehreren
zum
Teil externen Faktoren abhängig. Diese Dienststellen werden auf
Basis interner
Prioritätenreihungen
und der individuellen Möglichkeiten sukzessive adaptiert.
Die vom Bundesministerium für Inneres genutzten Räumlichkeiten werden entweder von der
Bundesimmobilengesellschaft (BIG), von anderen öffentlichen Rechtsträgern oder von
privaten Bestandgebern angemietet.
Die Mieten und Betriebskosten orientieren sich grundsätzlich an den im Einzelfall
vorhandenen Gegebenheiten und dem ortsüblichen Mietpreisindex (Immobilien
Preisspiegel).
Für Sanierungen gab und gibt es keine Zuwendungen von Vereinen.
Dem ständig
steigenden Anteil an weiblichen Bediensteten im Exekutivdienst (1995-4,9 %;
2007 - 10,5 %) wird im Rahmen der baulichen Adaptierungen besondere
Aufmerksamkeit
geschenkt.