2422/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.01.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Leopold Mayerhofer, Kolleginnen und Kollegen haben
am 30. November 2007 unter der Zahl: 2440/J-NR/2007 an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend Facility Management im Bereich der Polizeiinspektion
Weitersfelden" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1-20

Neben den, für die Errichtung von Bundesdienststellen anzuwendenden gesetzlichen
Regelungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, Bundes-Bedienstetenschutzgesetz
udgl.) wurde vom Bundesministerium für Inneres hinsichtlich der Errichtung, Umgestaltung


und Anmietung von Arbeitsstätten samt Einrichtung und Ausstattung für alle
nachgeordneten Behörden und Dienststellen in Zusammenarbeit mit den betroffenen
Dienstgeber- und Dienstnehmervertretern eine Richtlinie erstellt und mit Erlass vom
28.12.2005, ZI.: BMI-OA1520/0001-ll/1/d/2005 bzw. Erlass vom 12.11.2007, ZI.: BMI-
OA1520/0069-ll/1/d/2007 (Wiederverlautbarung) verlautbart.

Diese Richtlinie umfasst ua. Rahmendefinitionen über Raumgrößen, -ausstattungen,
Sanit
ärbereiche, Sozialräume, Umkleidebereiche, Räume für technische Anlagen,
Zugangsgestaltung, geschlechterspezifische und behindertengerechte Anforderungen udgl.
Weiters wird darin die Antragsgestaltung und die Einbindung der Personalvertretung
geregelt.

Ein wesentlicher Teil der bestehenden Unterkünfte entspricht der zitierten Richtlinie.
Alle laufenden und neuen Projekte werden richtlinienkonform umgesetzt.
Die Heranführung der restlichen Unterkünfte an die normierten Standards ist von mehreren
zum Teil externen Faktoren abhängig. Diese Dienststellen werden auf Basis interner
Prioritätenreihungen und der individuellen Möglichkeiten sukzessive adaptiert.

Die vom Bundesministerium für Inneres genutzten Räumlichkeiten werden entweder von der

Bundesimmobilengesellschaft (BIG), von anderen öffentlichen Rechtsträgern oder von

privaten Bestandgebern angemietet.

Die Mieten und Betriebskosten orientieren sich grundsätzlich an den im Einzelfall

vorhandenen Gegebenheiten und dem ortsüblichen Mietpreisindex (Immobilien

Preisspiegel).

Für Sanierungen gab und gibt es keine Zuwendungen von Vereinen.

Dem ständig steigenden Anteil an weiblichen Bediensteten im Exekutivdienst (1995-4,9 %;
2007 - 10,5 %) wird im Rahmen der baulichen Adaptierungen besondere Aufmerksamkeit
geschenkt.