2590/AB XXIII. GP

Eingelangt am 01.02.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Reinhard Eugen Bösch, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Dezember 2007 unter der Nr. 2642/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „neue Verdachtsmomente zum Tod des Major Lang“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt: Zu den Fragen 1 bis 10:

Nein.

Zu den Fragen 11 bis 23:

Wie bereits in der Beantwortung der Anfrage 593/J-2007 dargestellt, habe ich persönlich mehrfach mit der israelischen Außenministerin Kontakt aufgenommen und eine umfassende Aufklärung der Vorfälle gefordert. Darüber hinaus wurde der israelische Botschafter mehrmals in das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) zitiert und die Vertreter der österreichischen Botschaft in Tel Aviv haben mehrfach im israelischen Außenministerium vorgesprochen, um Informationen über die israelischen Untersuchungen zu erhalten.

Betreffend die Ergebnisse der Untersuchungen Israels verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage 593/J-2007.


Zu den Fragen 24 bis 37:

Dem BMeiA liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Zu den Fragen 38 bis 141:

Umgehend nach Bekanntwerden des Vorfalls hat Österreich Kontakt zu den anderen betroffenen Truppen stellenden Ländern aufgenommen und ein gemeinsames Vorgehen im Wege der Ständigen Vertretungen in New York vereinbart. Darüber hinaus stand Österreich während des gesamten Zeitraums der Untersuchungen mit den Vereinten Nationen (VN) in engem Kontakt.

Der finnische Untersuchungsbericht wurde an das BmeiA sowie an das Bundesministerium für Landesverteidigung übermittelt und ist, so wie auch die Zusammensetzung der finnischen Expertengruppe, auf der Webseite des finnischen Premierministers öffentlich einsehbar.

Betreffend die Ergebnisse der Untersuchungen verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage 593/J-2007.

Ein kanadischer Untersuchungsbericht wurde nunmehr ebenfalls erstellt und ist am 1. Februar 2008 veröffentlicht worden. Er basiert auf einer Analyse der Untersuchungsberichte der VN und Israels sowie auf Informationen der kanadischen Streitkräfte und kommt zu denselben Ergebnissen wie die bisherigen Untersuchungsberichte.

Das Bundesministerium für Landesverteidigung steht mit der Familie Lang in regelmäßigem Kontakt und informiert sie auch über die jeweiligen Untersuchungsergebnisse.

Zu den Fragen 142 bis 163:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage 2641/J-2007 durch den Bundesminister für

Landesverteidigung.

 


Zu den Fragen 164 bis 177:

Dem BMeiA liegen keine neuen Erkenntnisse vor.

Zu den Fragen 178 bis 183:

Betreffend die Entschädigung der Familie Lang durch die Vereinten Nationen verweise ich auf die Beantwortung der Anfrage 596/J-2007 durch den Bundesminister für Landesverteidigung.

Zu den Fragen 184 bis 189:

Betreffend die Entschädigung der Familie Lang durch Israel verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage 593/J-2007. Darüber hinaus liegen dem BMeiA keine neuen Informationen vor.

Zu den Fragen 190 bis 204:

Die israelischen Streitkräfte haben in ihrem Briefing für die betroffenen Truppen stellenden Länder informiert, dass sie in Khiam präzisionsgesteuerte Munition verwendeten. Der VN-Untersuchungsbericht erwähnte, dass es sich um eine 500 kg schwere „precision guided aerial bomb“ gehandelt habe.

Zu den Fragen 205 bis 220:

Nach den mir vorliegenden Informationen führten die VN erste Untersuchungen im Zuge der Rettungsaktion durch, die noch am Abend des 25. Juli 2006 gestartet wurde. Die Untersuchungskommission der VN führte des Weiteren von 31. August bis zum


11. September 2006 Untersuchungen im Südlibanon und in Israel durch. Zu den Ergebnissen der VN-Untersuchungen verweise ich auf meine Beantwortung der Anfrage 593/J-2007.

Zu den Fragen 221 bis 230:

Ich verweise auf die Beantwortung der Anfrage 2641/J-2007 durch den Bundesminister für Landesverteidigung.

Zu den Fragen 231 bis 298:

Darüber liegen dem BMeiA keine Informationen vor.

Zu den Fragen 299 bis 305:

Nein.

Zur Frage 306:

Die Diensteinteilung der VN-Beobachter bei UNTSO liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich der Vereinten Nationen.

Zu den Fragen 307 bis 322:

Darüber liegen dem BMeiA keine Informationen vor.