2767/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.02.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

                                                                                                         GZ: BMWF-10.000/254-C/FV/2007

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

                                                                                                                  Wien, 11. Februar 2008

 

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2861/J-NR/2007 betreffend Zuständigkeit für unterstützende Maßnahmen für behinderte Studierende, die die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Kolleginnen und Kollegen am 18. Dezember 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Fragen 1, 3 und 4:

 

Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung ist die Abteilung 1/8 (Förderung und Beratung für Studierende) für die finanzielle Unterstützung von behinderten Studierenden mittels Studienförderung zuständig.

 

Alle vier Jahre wird im Rahmen der Studierenden-Sozialerhebung eine Spezialstudie „Soziale Lage gesundheitlich beeinträchtigter Studierender“ durchgeführt. Die Ergebnisse dieser Studien - die jüngste wurde 2006 durchgeführt und im September 2007 der Öffentlichkeit in einem Workshop präsentiert - liefern die Basis für weitere Aktivitäten. In die jüngste Novelle des Studienförderungsgesetzes, die mit Herbst 2008 wirksam wird, haben Erkenntnisse aus dieser Studie Eingang gefunden.

 

Derzeit werden Recherchen für ein Unterstützungsmodell von gehörlosen Studierenden im EU-Raum im Rahmen eines Ende 2007 gegründeten Arbeitskreises durchgeführt. Ein ähnliches Vorhaben ist für die Bedürfnisse von blinden Studierenden vorgesehen.

 

Behinderten und gesundheitlich beeinträchtigten Studierenden stehen einerseits die Behinder­tenbeauftragten der Universitäten sowie die Studierendenanwaltschaft im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung zur Verfügung.

 

Neben der Feststellung der geeigneten Rahmenbedingungen für diese Studierendenzielgruppe und deren Kosten wird an der Sensibilisierung im Bewusstsein und in der Wahrnehmung für die Bedürfnisse von gesundheitlich beeinträchtigten und behinderten Studierenden gearbeitet. Derzeit finden z.B. Gespräche über die Ergebnisse der Umsetzung der ersten Leistungsverein­barungsperiode und eine Vorbereitung der nächsten Leistungsvereinbarungsgespräche statt. Dabei wird das Thema der Integration behinderter Studierender konkret behandelt.

 

Zu Frage 2:

Mit Mitteln der Studienförderung werden behinderte Studierende, soweit sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen (Studienerfolg, soziale Bedürftigkeit), mit Studienbeihilfen gefördert. Für behinderte Studienbeihilfenbezieher/innen gibt es besondere Vergünstigungen (erhöhte Studienbeihilfen, längere Förderungsdauer). Die Novelle 2008 des Studienförderungsgesetzes wird den Katalog der speziellen Förderungsmaßnahmen noch erweitern.

 

Derzeit beziehen 470 behinderte Studierende Studienbeihilfe. Mit einem Ansteigen dieser Zahl durch die Gesetzesänderung ist zu rechnen.

 

Zu Fragen 5 und 6:

Nein. Die Universitäten erhalten gemäß § 12 UG 2002 ein Globalbudget, das sich zum kleineren Teil aus einem formelgebundenen Anteil und zum größeren Teil aus dem Grundbudget zusammensetzt.

 

Gesellschaftliche Zielsetzungen, wie z.B. die Verbesserung der Situation von gesundheitlich beeinträchtigten Studierenden, werden bei der Festlegung des Gesamtbudgets berücksichtigt. In den Leistungsvereinbarungen werden keine Einzelbeträge angewiesen, aber es gilt, die Beratung und Betreuung behinderter Studierender in den nächsten Leistungsvereinbarungen zu verankern.

 

Zu Fragen 7 und 8:

An einigen Hochschüler/innen/schaften an den Universitäten gibt es eigene Referate für Fragen und Anliegen von behinderten Studierenden. Bei wesentlichen Vorhaben werden Vertreter/innen der ÖH zur Mitwirkung eingeladen, wie z.B. zuletzt im Beirat für das Projekt „Studierenden-Sozialerhebung 2006.

 

 

 

Der Bundesminister:

 

Dr. Johannes Hahn e.h.