3197/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.03.2008
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0006-I/A/3/2008

Wien, am      13. März 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3269/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Die vorläufige Stellungnahme der „European Food Safety Authority“ (EFSA) zu möglichen Auswirkungen des Klonens stellt gegenwärtig eine wesentliche Grundlage und Orientierungshilfe für die gesundheitliche Sicherheitsbewertung von Lebensmitteln aus geklonten Tieren dar.

 

EFSA weist darin einerseits darauf hin, dass für eine Sicherheitsbewertung dieser relativ neuen Technologie gegenwärtig nur in eingeschränktem Maße Daten verfügbar sind. Andererseits sieht EFSA aber auf Basis derzeit verfügbarer Daten keinerlei Hinweise auf neue oder erhöhte gesundheitliche Risiken, die mit dem der Verzehr von Fleisch-  oder Milcherzeugnissen aus geklonten Tieren bzw. deren Nachkommen in Zusammenhang gebracht werden.

 

Die Veröffentlichung des endgültigen EFSA Gutachtens über das Klonen von Tieren ist für Mai 2008 vorgesehen.

 

Die US-amerikanische Lebensmittelsicherheitsbehörde „Food and Drug Administration“ (FDA) erklärt in ihrem Entwurf einer diesbezüglichen Risikobewertung den Verzehr von Fleisch- und Milchprodukten von geklonten Rindern, Schweinen und Ziegen für genauso unbedenklich wie den Verzehr vergleichbarer Lebensmittel aus herkömmlich gezüchteten Tieren. Zu Lebensmitteln aus Schafklonen wurde allerdings wegen unzureichender Datenlage keine Risikobewertung erstellt.

 

Zu dieser Risikobewertung der FDA liegt bereits eine Stellungnahme des deutschen Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) vor. Darin kommt das BfR zur Ansicht, dass die Schlussfolgerungen der FDA vorbehaltlich der Unsicherheiten hinsichtlich der Vollständigkeit der zugrunde gelegten Analysedaten nachvollziehbar sind. Das BfR stimmt auch den FDA-Vorschlägen zum Forschungsbedarf zur Risikobewertung von geklonten Tieren zu. Darüber hinaus wären nach Meinung des BfR weitere Untersuchungen zur wesentlichen Gleichwertigkeit der aus geklonten Tieren und deren Nachkommen gewonnen Lebensmittel notwendig. 

 

Weiters ist darauf hinzuweisen, dass die Europäische Beratergruppe für Wissenschaft und neue Technologien in ihrer Stellungnahme vom 17. Jänner 2008 derzeit keine überzeugenden Argumente sieht, die die Nahrungsmittelerzeugung  mit Hilfe geklonter Tiere und deren Nachkommen rechtfertigen.

 

In Österreich wurde zum Thema „Sicherheit von Lebensmitteln aus geklonten Tieren“ vor kurzem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) befasst.

 

 

Fragen 3, 4 und 5:

Das Inverkehrbringen von Lebensmitteln aus geklonten Tieren ist in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 258/97 (Verordnung über neuartige Lebensmittel) geregelt. Demnach ist die Verkehrsfähigkeit derartiger Erzeugnisse in der Europäischen Gemeinschaft an eine EU-weite Zulassung gebunden. Basis dafür ist eine umfangreiche Sicherheitsbewertung. Zudem ist die Zulassung neuartiger Lebensmittel auch an spezielle Kennzeichnungserfordernisse geknüpft.

Weiters ist festzustellen, dass auf Ratsebene gegenwärtig an einer Revision dieser „Novel Food Verordnung“ gearbeitet wird. Im Rahmen dieser Diskussionen ist aus ho. Sicht sicherzustellen, dass die bisher vorliegenden Erkenntnisse zur Sicherheitsbewertung von LM aus geklonten Tieren, der dazu festgestellte Forschungsbedarf sowie auch die vorliegende Stellungnahme der Ethik Beratergruppe der Europäischen Kommission in ausreichendem Maße in die künftig dazu vorgesehenen Risikobewertungen der EFSA Eingang finden werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin