3200/AB XXIII. GP
Eingelangt am 13.03.2008
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BM für Gesundheit Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0009-I/A/3/2008
Wien, am 13. März 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3363/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 5:
Hautreaktionen bei Nickel sind seit langem bekannt.
Die Chemikalienverbots-Verordnung (BGBl. II 114/2007) des BMLFUW verbietet in § 17a das Inverkehrsetzen von nickelhältigen Fertigwaren, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen, wenn sie mehr als 0,5 µg/cm2 pro Woche Nickel abgeben.
Ich darf daher auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin