3200/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.03.2008
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0009-I/A/3/2008

Wien, am        13. März 2008

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3363/J der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

Hautreaktionen bei Nickel sind seit langem bekannt.

Die Chemikalienverbots-Verordnung (BGBl. II 114/2007) des BMLFUW verbietet in § 17a das Inverkehrsetzen von nickelhältigen Fertigwaren, die unmittelbar und länger mit der Haut in Berührung kommen, wenn sie mehr als 0,5 µg/cm2 pro Woche Nickel abgeben.

 

Ich darf daher auf die Zuständigkeit des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft verweisen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin