3202/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.03.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0018-III/4a/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                     Wien, 12. März 2008

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3318/J-NR/2008 betreffend Gewalt an Schulen, die die Abg. Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 17. Jänner 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Vor Eingang auf die einzelnen Fragestellungen ist im Hinblick auf die gegebene Dezentralisierung im Schulwesen und im Zusammenhang mit den Zuständigkeiten bei Schulen und Schulbehörden festzuhalten, dass Aufzeichnungen zu den angesprochenen Themenfeldern weder zentral aufliegen noch einheitliche statistische Verfahren bestehen. Eine exakte und lückenlose Beantwortung ohne massiven Erhebungsaufwand ist nicht möglich.

 

Weiters ist anzumerken, dass die im Rahmen der gegenständlichen Anfrage enthaltenen Begriffsdefinitionen (zB. „Bullying“) bzw. verwendeten Begriffe (zB. „Gewalt“) von der Wissenschaft tatsächlich vielschichtiger wahrgenommen werden, als dies vielleicht vermutet wird:

 

Unter „Mobbing/Bullying“ wird eine Subkategorie aggressiven Verhaltens verstanden, das von einem Einzeltäter oder einer ganzen Gruppe über einen längeren Zeitraum durchgeführt wird, mit dem Ziel ein schwächeres Opfer oder eine ganze Gruppe von schwächeren Opfern absichtlich zu schädigen oder zu verletzen. Das Verhalten kann offen (körperlich, verbal) oder verdeckt (sozialer Ausschluss, Gerüchte verbreiten) ablaufen. Mobbing ist durch ein Machtungleichgewicht in der Beziehung zwischen Opfern und Tätern gekennzeichnet. Es handelt sich um eine asymmetrische Beziehung, wodurch es für das Opfer nur schwer möglich ist, der negativen Beziehungsdynamik zu entkommen. Im Unterschied zu unsystematischen, einmaligen Gewalterfahrungen (die natürlich auch sehr schwerwiegend sein können), handelt es sich dabei um systematische, über einen längeren Zeitraum gehende Übergriffe, gegen die sich Opfer nur sehr schwer wehren können. Aufgrund des systematischen Auftretens sind die Folgen dieser Subkategorie aggressiven Verhaltens in der Regel gravierender, als von einmaligen Gewalthandlungen.

 

Auch beim Begriff „Gewalt“ bzw. „Gewaltbezogenem Verhalten“, das sich auf den physischen, psychischen und sozialen Bereich beziehen kann, hängt es sehr stark von der Definition ab, was als Gewalt zu verstehen ist. Der Bielefelder Erziehungswissenschaftler Klaus Hurrelmann definiert Gewalt in der Schule als das „gesamte Spektrum von Tätigkeiten und Handlungen, die

physische und psychische Schmerzen oder Verletzungen bei den im Bereich der Schule handelnden Personen zur Folge haben oder die auf Beschädigung von Gegenständen im schulischen Raum gerichtet sind“.

 

„Disziplinarverfahren“ gegen Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich nicht vorgesehen. Die Begrifflichkeiten „Disziplinarverfahren“ oder „Schulverweis“ im Sinne der Anfrage wurden daher entsprechend der schulunterrichtsrechtlichen Instrumentarien insbesondere der §§ 47 und 49 verstanden (Mitwirkung der Schule an der Erziehung, Ausschluss eines Schülers). Dazu ist anzumerken, dass etwa Suspendierungen generell bei Gefahr im Verzug ausgesprochen werden und daher nicht davon ausgegangen werden kann, dass bei sämtlichen ausgesprochenen Maßnahmen eine Gewaltbereitschaft zu Grunde liegt. Es wird auch darauf hingewiesen, dass die Schulbehörden nur von jenen Verfahren Kenntnis haben, in deren Rahmen entsprechende Anträge herangetragen wurden, nicht jedoch von jenen „Verfahren“, in welchen schulinterne Maßnahmen (wie etwa die Versetzung in Parallelklassen oder die Anwendung von Erziehungsmitteln) gesetzt worden sind. „Anzeigen“, die etwa bei den Sicherheitsbehörden eingebracht wurden, sind in vielen Fällen nicht bekannt bzw. liegen bei den Schulen und Schulbehörden nicht auf.

 

Vor diesem Hintergrund ist es daher unmöglich, genaue Angaben von den Schulen bzw. den Schulbehörden des Bundes zu erhalten und diese exakt im Rahmen einer zahlenorientierten Abfrage abbildbar zu machen bzw. in einen seriösen systematischen Zusammenhang wie angefragt zu bringen.

 

Im Bereich der Pflichtschulen wurden im Schuljahr 2005/06 rund 5.000 Schulen (darunter 4.890 allgemein bildende Pflichtschulen) mit insgesamt etwa 780.000 Schülerinnen und Schülern gezählt. Unter Hinweis auf die obigen Feststellungen wäre eine händische Auswertung des Aktenbestandes in den Jahren 1999 bis 2007 mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass auch in Anbetracht des Zeithorizontes eine Beantwortung der Fragen für den Pflichtschulbereich aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht erfolgen kann.

 

Soweit eine Befassung der Schulbehörden des Bundes für den Bereich der weiterführenden Schulen zu Ergebnissen geführt hat, werden im Folgenden bundesländerweise Auflistungen zu den Fragen 1 bis 12 zur Kenntnis gebracht.


3

 

Zu Frage 1:

 

Burgenland:

Die Vorfälle in den Jahren 1999 bis 2007 stellen sich wie folgt dar; alle Angaben beziehen sich auf öffentliche Schulen:

 

Jahr

Vorfälle

Schulstufe

AHS

BMHS

2004

2

10.

 

2

 

5

13.

 

5

2007

1

5.

1

 

 

1

13.

1

 

Summe

9

 

2

7

 

Kärnten:

Im Bereich der BMHS und AHS sind der Schulinspektion im Abfragezeitraum keine Vorfälle bekannt bzw. gemeldet worden.

 

Niederösterreich:

Die Vorfälle in den Jahren 1999 bis 2007 stellen sich wie folgt dar:

 

Jahr

Vorfälle

Schulstufe

AHS

BMHS

1999

3

5., 7., 9.

2

1

2000

3

7., 9., 10.

2

1

2001

2

8., 9.

1

1

2002

7

9., 10.

4

3

2003

5

9., 10

2

3

2004

3

9., 11.

3

 

2005

2

8., 9.

1

1

2006

1

12.

 

1

2007

6

3 Jg., 7., 8., 9., 10.

2

4

Summe

32

 

17

15

 


4

 

Oberösterreich:

Im Abfragezeitraum sind folgende Vorfälle bekannt:

 

Jahr

Vorfälle

Schulstufe

AHS

HTL

HAK/HAS

HUM

1999

1

8.

1

 

 

 

 

3

9.

 

3

 

 

 

2

10.

 

2

 

 

2000

1

5.

1

 

 

 

 

1

7.

1

 

 

 

 

1

8.

1

 

 

 

 

1

10.

 

 

1

 

2001

1

7.

1

 

 

 

2002

1

5.

1

 

 

 

 

1

6.

1

 

 

 

 

1

8.

1

 

 

 

 

5

9.

 

2

2

1

 

4

10.

 

4

 

 

2003

1

6.

1

 

 

 

 

1

7.

1

 

 

 

 

2

8.

2

 

 

 

 

4

9.

1

3

 

 

 

1

11.

 

 

1

 

2004

2

5.

2

 

 

 

 

1

7.

1

 

 

 

 

2

9.

 

2

 

 

 

1

10.

 

1

 

 

 

1

11.

 

1

 

 

2005

1

5.

1

 

 

 

 

2

7.

2

 

 

 

 

4

8.

4

 

 

 

 

4

9.

1

 

3

 

 

1

10.

 

 

1

 

2006

1

5.

1

 

 

 

 

10

9.

5

 

5

 

 

2

10.

 

2

 

 

 

1

13.

 

1

 

 

2007

3

5.

3

 

 

 

 

1

6.

1

 

 

 

 

3

7.

3

 

 

 

 

2

8.

2

 

 

 

 

14

9.

 

11

3

 

 

4

10.

 

2

1

1

 

2

11.

1

 

1

 

Summe

94

 

40

34

18

2

 

 

5

 

Salzburg:

Im Abfragezeitraum sind folgende Vorfälle bekannt:

 

Jahr

Vorfälle

Schulstufe

AHS

BMHS

1999

5

8., 9., 10.

4

1

2000

7

5., 6., 7., 9.

5

2

2002

4

5., 7., 9., 11.

2

2

2003

7

5., 8., 9., 10., 12.

3

4

2005

2

9.

 

2

2006

5

7., 9., 10.

3

2 (privat)

2007

7

7., 8., 9.

4

3 (2 privat)

Summe

37

 

21

16

 

Steiermark:

Im Zeitraum von 1999 bis 2007 sind folgende Vorfälle bekannt; Alle Angaben beziehen sich auf öffentliche Schulen:

 

Jahr

Vorfälle

Schulstufe

AHS

HTL

HAS/HAK

HBLA

2000

2

9.

 

1

1

 

2002

5

7., 8., 9.

3

1

 

1

2003

2

9., 10.

 

1

 

1

2004

6

8., 9., 10.

2

 

2

2

2005

1

12.

1

 

 

 

2006

3

5., 7., 10.

2

 

 

1

2007

6

5., 9., 10., 11.

1

4

 

1

Summe

25

 

9

7

3

6

 

Tirol:

In den Jahren 1999 bis 2007 sind folgende Vorfälle dokumentiert; Alle Angaben beziehen sich auf öffentliche Schulen:

 

Jahr

Vorfälle

Schulstufe

AHS

HTL

HAK

2002

2

11

2

 

 

 

1

9

 

1

 

2005

1

12

 

1

 

2006

1

12

 

 

1

2007

1

9

 

 

1

Summe

6

 

2

2

2

 

Vorarlberg:

Gewaltfälle im gegenständlichen Zeitraum sind nicht aktenkundig.

 


6

 

Wien:

An den allgemein bildenden höheren Schulen sind in den Jahren 1999 bis 2007 folgende Vorfälle dokumentiert:

 

Jahr

Vorfälle

Schulstufe

1999

11

5., 7., 8., 9.

2000

7

8., 9.

2001

12

6., 10.

2002

6

5., 6., 7., 8., 9.

2003

6

5., 8., 11.

2004

2

Nicht ersichtlich

2005

9

5., 8., 11.

2006

13

5., 6., 7., 8., 9.

Summe

66

 

 

Im Bereich des berufsbildenden Schulwesens sind im Erhebungszeitraum drei Vorfälle bekannt.

 

Zu Frage 2:

 

Burgenland:

Im Abfragezeitraum sind 9 männliche Betroffene bekannt:

 

Jahr

Betroffene

Schulstufe

AHS

BMHS

2004

2 m

10.

 

2 m

 

5 m

13.

 

5 m

2007

1 m

5.

1 m

 

 

1 m

13.

1 m

 

Summe

9 m

 

2 m

7 m

 

Kärnten:

Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.


7

 

Niederösterreich:

Im Abfragezeitraum sind insgesamt 50 betroffene Jugendliche bekannt, davon 43 männliche und 7 weibliche:

 

Jahr

Betroffene

Schulstufe

AHS

BMHS

1999

8 m, 1w

5., 7., 9.

7 m, 1 w

1 m

2000

5 m

7., 10.

4 m

1 m

2001

1 w

8.

1 w

 

2002

11 m

9., 10.

 

11 m

2003

7 m

7., 9., 10

3 m

4 m

2004

4 m

9.

4 m

 

2005

1 m, 3 w

9.

1 m

3 w

2006

1 m

12.

 

1 m

2007

6 m, 2 w

3. Jg., 7., 8., 9., 10.

2 m

4 m, 2 w

Summe

43 m, 7 w

 

21 m, 2 w

22 m, 5 w

 


8

 

Oberösterreich:

Im Zeitraum 1999 bis 2007 sind insgesamt 119 Betroffene bekannt, davon 67 männliche und 52 weibliche:

 

Jahr

Betroffene

Schulstufe

AHS

HTL

HAK/HAS

HUM

1999

1 w

8.

1 w

 

 

 

 

3 m

9.

 

3 m

 

 

 

2 m

10.

 

2 m

 

 

2000

1 w

7.

1 w

 

 

 

2001

1 m

7.

1 m

 

 

 

2002

1 m

5.

1 m

 

 

 

 

1 w

8.

1 w

 

 

 

 

3 m, 2 w

9.

 

2 m

1 m, 1 w

1 w

 

4 m

10.

 

4 m

 

 

2003

1 m

8.

1 m

 

 

 

 

4 m

9.

1 m

3 m

 

 

2004

1 m, 1 w

5.

1 m, 1 w

 

 

 

 

1 m, 2 w

7.

1 m, 2 w

 

 

 

 

2 m

9.

 

2 m

 

 

 

2 m

10.

 

2 m

 

 

 

2 m

11.

 

2 m

 

 

2005

2 m

5.

2 m

 

 

 

 

1 m, 1 w

7.

1 m, 1 w

 

 

 

 

1 m, 1 w

8.

1 m, 1 w

 

 

 

 

2 m, 16 w

9.

1 m

 

1 m, 16 w

 

 

1 m

10.

 

 

1 m

 

2006

9 m, 16 w

9.

2 m

 

7 m, 16 w

 

 

2 m

10.

 

2 m

 

 

 

1 m

13.

 

1 m

 

 

2007

1 w

5.

1 w

 

 

 

 

1 m

6.

1 m

 

 

 

 

2 m, 1 w

7.

2 m, 1 w

 

 

 

 

2 m

8.

2 m

 

 

 

 

14 m, 4 w

9.

 

11 m, 3 w

3 m, 1 w

 

 

2 m, 1 w

10.

 

2 m

 

1 w

 

3 w

11.

1 w

 

2 w

 

Summe

67 m, 52 w

 

18 m, 11 w

36 m, 3 w

13 m, 36 w

2 w

 

Betragliche Unterschiede zu den Angaben in Frage 1 erklären sich aus Vorfällen im Zusammenhang mit Sachschäden.


9

 

Salzburg:

Die an mittleren und höheren Schulen bekannten Betroffenen (in Summe 47, darunter 35 männliche und 12 weibliche Jugendliche) sind der nachstehenden Übersicht zu entnehmen:

 

Jahr

Betroffene

Schulstufe

AHS

BMHS

1999

7 m

8., 9., 10.

5 m

2 m

2000

10 m, 1 w

5., 6., 7., 9.

6 m, 1 w

4 m

2002

3 m, 1 w

5., 7., 9., 11.

2 m

1 m, 1 w

2003

6 m, 4 w

5., 8., 9., 10., 12.

2 m, 3 w

4 m, 1 w

2005

3 w

9.

 

3 w

2006

4 m, 1 w

7., 9., 10.

3 m

1 m (privat), 1 w (privat)

2007

5 m, 2 w

7., 8., 9.

4 m

1 m, 2 w (privat)

Summe

35m, 12 w

 

22 m, 4 w

13 m, 8 w

 

Steiermark:

Im Abfragezeitraum sind insgesamt 25 Betroffene bekannt, darunter 16 männliche und 9 weibliche:

 

Jahr

Betroffene

Schulstufe

AHS

HTL

HAS/HAK

HBLA

2000

2 m

9.

 

1 m

1 m

 

2002

3 m, 3 w

7., 8., 9.

2 m, 1 w

1 m

 

2 w

2003

2 m

9., 10.

 

1 m

 

1 m

2004

4 m, 5 w

8., 9., 10.

2 m, 2 w

 

3 w

2 m

2005

1 m

12.

1 m

 

 

 

2006

2 m

5., 7.

2 m

 

 

 

2007

2 m, 1 w

5., 9., 11.

1 w

2 m

 

 

Summe

16 m, 9 w

 

7 m, 4 w

5 m

1 m, 3 w

3 m, 2 w

 

Divergenzen zu den Angaben in Frage 1 erklären sich aus Vorfällen im Zusammenhang mit Sachschäden.

 

Tirol:

Hinsichtlich der an mittleren und höheren Schulen Betroffenen (in Summe fünf) wird auf die nachstehende Aufstellung hingewiesen:

 

Jahr

Betroffene

Schulstufe

AHS

HTL

HAK

2002

1 w

11

1 w

 

 

 

1 m

9

 

1 m

 

2005

1 m

12

 

1 m

 

2006

1 m

12

 

 

1 m

2007

1 m

9

 

 

1 m

Summe

4 m, 1 w

 

1 w

2 m

2 m

 


10

 

Vorarlberg:

Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

 

Wien:

Die Frage nach Betroffenen kann nicht beantwortet werden.

 

Zu Fragen 3, 5 und 8:

In den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien sind keine Aufzeichnungen bekannt bzw. konnte Derartiges nicht festgestellt werden. Aufzeichnungen sind in Oberösterreich bekannt, darunter auch gestellte Szenen. Soweit feststellbar erfolgte eine Übergabe des Materials bzw. eine Verwendung des Materials in schulischen Verfahren.

 

Zu Frage 4:

Anzeigen, die etwa bei den Sicherheitsbehörden eingebracht wurden, sind in vielen Fällen nicht bekannt bzw. liegen bei den Schulen und Schulbehörden nicht auf.

 

Burgenland:

Es ist eine Anzeige bekannt (2004, 10. Schulstufe, BMHS).

 

Kärnten:

Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

 

Niederösterreich:

An Anzeigen sind bekannt:

 

Jahr

Anzeigen

Schulstufe

AHS

BMHS

1999

1

7.

1

 

2001

1

8.

1

 

2002

1

9.

1

 

2003

1

10.

 

1

2004

1

11.

1

 

2006

1

12.

 

1

2007

3

3. Jg., 7., 9.

1

2

Summe

9

 

5

4

 


11

 

Oberösterreich:

Folgende Anzeigen sind bekannt:

 

Jahr

Anzeigen

Schulstufe

AHS

HTL

HAK/HAS

HUM

2004

1

10.

 

1

 

 

 

1

11.

 

1

 

 

2005

1

8.

1

 

 

 

 

2

9.

 

 

2

 

2006

4

9.

1

 

3

 

2007

1

5.

1

 

 

 

 

3

9.

 

 

3

 

 

1

10.

 

 

 

1

Summe

14

 

3

2

8

1

 

 

Salzburg:

Es sind keine Anzeigen feststellbar.

 

Steiermark:

Folgende Anzeigen sind feststellbar:

 

Jahr

Anzeigen

Schulstufe

AHS

HTL

HAS/HAK

HBLA

2000

1

9.

 

1

 

 

2002

4

7., 8., 9.

2

1

 

1

2003

1

9.

 

 

 

1

2004

3

8., 9.

1

 

 

2

2006

2

5., 10.

1

 

 

1

2007

3

9., 10., 11.

 

2

 

1

Summe

14

 

4

4

 

6

 

Tirol:

Im Bereich der mittleren und höheren Schulen ist eine Anzeige feststellbar.

 

Vorarlberg:

Dazu wird auf die Beantwortung der Frage 1 verwiesen.

 

Wien:

Aufgrund der vorhandenen Unterlagen kann diese Frage nicht beantwortet werden.

 

Zu Fragen 6, 7 und 9:

Die im Abfragezeitraum durchgeführten schulischen Verfahren gegen Schülerinnen und Schüler und deren jeweiliger Ausgang stellen sich wie folgt dar, wobei im Zusammenhang mit den verfügbaren Unterlagen nicht davon ausgegangen werden kann, dass bei sämtlichen Verfahren eine Gewaltbereitschaft zu Grunde gelegen ist:


12

 

Burgenland:

 

Jahr

Verfahren

Schulstufe

AHS

BMHS

2004

1

9.

 

1

2005

1

9.

 

1

2007

1

5.

1

 

 

1

9.

 

1

Summe

4

 

1

3

 

In drei Fällen erfolgte ein Ausschluss (2004, 2005 und 2007 jeweils ein Ausschluss an einer BMHS); ein Verfahren wurde eingestellt.

 

Kärnten:

Es hat keine Verfahren gegeben.

 

 

 

 

Niederösterreich:

 

Jahr

Verfahren

Schulstufe

AHS

BMHS

1999

1 Ausschlussandrohung

1 Suspendierung

9.

7.

 

1

1

2000

1 Ausschlussandrohung

7.

1

 

2001

1 Ausschlussandrohung

9.

 

1

2002

4 Ausschlussandrohungen

1 Suspendierung

5., 9., 10.

9.

2

2

1

2003

3 Ausschlussandrohungen

1 Suspendierung

2 Ausschlüsse

7.

9.

9., 10.

2

1

1

2

2004

1 Suspendierung

11.

1

 

2005

2 Ausschlussandrohungen

 

1

1

2006

1 Ausschluss

12.

 

1

2007

1 Ausschlussandrohung

4 Suspendierungen

3 Ausschlüsse

7.

3. Jg., 8., 9.

9., 10.

1

1

 

3

3

Summe

27

 

10

17

 

Unterschiede zwischen der Anzahl der zu Frage 1 genannten Fälle und der Anzahl jener Fälle, die mit oben genannten Maßnahmen geendet haben, erklären sich ua. damit, dass in diesen Fällen das Verfahren eingestellt wurde (Abmeldung von der betreffenden Schule durch Erziehungsberechtigte) bzw. Maßnahmen durch die Schule ergriffen wurden, die der Schulbehörde nicht zur Kenntnis gebracht wurden.

 


13

 

Oberösterreich:

 

Jahr

Verfahren

Schulstufe

AHS

HTL

HAK/HAS

HUM

1999

1

9.

 

1

 

 

 

1

10.

 

1

 

 

2002

3

9.

 

1

2

 

 

2

10.

 

2

 

 

2003

1

9.

 

1

 

 

 

1

11.

 

 

1

 

2004

1

5.

1

 

 

 

 

1

10.

 

1

 

 

 

1

11.

 

1

 

 

2005

1

8.

1

 

 

 

 

3

9.

1

 

2

 

 

1

10.

 

 

1

 

2006

7

9.

2

 

5

 

2007

1

5.

1

 

 

 

 

2

7.

2

 

 

 

 

2

8.

2

 

 

 

 

7

9.

 

3

4

 

 

3

10.

 

2

 

1

 

1

11.

 

 

1

 

Summe

40

 

10

13

16

1

 

In fünf Fällen erfolgte ein Ausschluss (2006 zwei Ausschlüsse an einer AHS; 2007 ein Ausschluss an einer HTL sowie zwei Ausschlüsse an einer HAK/HAS – jeweils auf der 9. Schulstufe). In den übrigen Fällen sind Klassenversetzungen, Verwarnungen, Ausschlussandrohungen sowie Suspendierungen vorgenommen worden bzw. es wurde das Verfahren eingestellt.

 


14

 

Salzburg:

 

Jahr

Verfahren

Schulstufe

AHS

BMHS

1999

2 Rügen

3 Suspendierungen

8., 10.

9., 10.

2

2

 

1

2000

2 Rügen

5 Suspendierungen

6., 7.

5., 7., 9.

2

3

 

2

2002

2 Rügen

2 Suspendierungen

5., 11.

7., 9.

2

 

2

2003

3 Rügen

4 Suspendierungen

5., 8., 12.

9., 10.

3

 

4

2006

2 Suspendierungen

9., 10.

 

2 (privat)

2007

2 Rügen
3 Suspendierungen

1 Ausschluss

7., 9.

9.

8.

2

 

1

 

3 (2 privat)

Summe

31

 

17

14

 

Unterschiede zwischen der Anzahl der zu Frage 1 genannten Fälle und der Anzahl jener Fälle, die mit oben genannten Maßnahmen geendet haben, erklären sich ua. damit, dass in diesen Fällen das Verfahren eingestellt wurde (Abmeldung von der betreffenden Schule durch Erziehungsberechtigte) bzw. Maßnahmen durch die Schule ergriffen wurden, die der Schulbehörde nicht zur Kenntnis gebracht wurden.

 

Steiermark:

 

Jahr

Verfahren

Schulstufe

AHS

HTL

HAS/HAK

HBLA

2000

1 Suspendierung

9.

 

1

 

 

2002

3 Suspendierungen

1 Ausschluss

7., 8., 9.

9.

2

1

 

 

1

2003

1 Ausschlussandrohung

1 Suspendierung

9.

10.

 

1

 

 

1

2004

2 Ausschlussanträge

2 Suspendierungen

2 Ausschlüsse

8., 9.

8., 9.

9., 10.

1

1

 

1

 

1

 

1

1

2005

1 Ausschlussandrohung

12.

1

 

 

 

2006

1 Ausschlussantrag

7.

1

 

 

 

2007

4 Ausschlussandrohungen

1 Suspendierung

9., 11.

5.

 

1

4

 

 

Summe

20

 

7

7

2

4

 

Unterschiede zwischen der Anzahl der zu Frage 1 genannten Fälle und der Anzahl jener Fälle, die mit oben genannten Maßnahmen geendet haben, erklären sich ua. damit, dass in diesen Fällen das Verfahren eingestellt wurde (Abmeldung von der betreffenden Schule durch Erziehungsberechtigte) bzw. Maßnahmen durch die Schule ergriffen wurden, die der Schulbehörde nicht zur Kenntnis gebracht wurden.

15

 

Tirol:

Die zu Frage 1 genannten Vorfälle sind identisch mit der Anzahl der durchgeführten Verfahren gegen Schülerinnen und Schüler. In vier Fällen wurde eine Suspendierung und in zwei Fällen ein Ausschluss ausgesprochen. Hinsichtlich der Schülerinnen- und Schülerausschlüsse wird auf nachstehende Übersicht verwiesen:

 

Jahr

Ausschluss

Schulstufe

Schultyp

2002

2

11

AHS

 

Vorarlberg:

Im Abfragezeitraum erfolgten keine Suspendierungen.

 

Wien:

Die zu Frage 1 genannten Vorfälle im Bereich der allgemein bildenden höheren Schulen sind identisch mit der Anzahl der durchgeführten Verfahren gegen Schülerinnen und Schüler. In 13 Fällen wurde eine Ausschlussandrohung, in 32 Fällen eine Suspendierung und in fünf Fällen ein Ausschluss ausgesprochen. Hinsichtlich der Schülerinnen- und Schülerausschlüsse wird auf nachstehende Übersicht verwiesen:

 

Jahr

Ausschluss

Schulstufe

2002

1

9.

2005

2

5., 11.

2006

2

8., 9.

Summe

5

 

 

Unterschiede zwischen der Anzahl der zu Frage 1 genannten Fälle und der Anzahl jener Fälle, die mit oben genannten Maßnahmen geendet haben, erklären sich ua. damit, dass in diesen Fällen das Verfahren eingestellt wurde (Abmeldung von der betreffenden Schule durch Erziehungsberechtigte) bzw. Maßnahmen durch die Schule ergriffen wurden, die der Schulbehörde nicht zur Kenntnis gebracht wurden.

 

Im Bereich des berufsbildenden Schulwesens sind im Erhebungszeitraum drei Verfahren bekannt. In einem Fall ist das Verfahren durch Abmeldung von der Schule beendet worden und im anderen Fall wurde eine Suspendierung ausgesprochen; der dritte Vorfall wird verfahrensmäßig noch zu behandeln sein.

 

Zu Fragen 10 bis 12:

 

Burgenland:

Im Zusammenhang mit der Beendigung der allgemeinen Schulpflicht war kein weiterer Schulbesuch feststellbar.

 

Kärnten:

Dazu wird auf die Ausführungen zu den Fragen 6, 7 und 9 hingewiesen.

 

 

16

 

Niederösterreich:

Ja. Die weiteren Schulbesuche der in den Jahren 2003 und 2007 jeweils von einer BMHS (HAK bzw. HAS) ausgeschlossenen Jugendlichen erfolgten in Polytechnischen Schulen.

 

Oberösterreich:

Ja. Die weiteren Schulbesuche der jeweils auf der 9. Schulstufe von einer AHS bzw. HTL bzw. HAK/HAS ausgeschlossenen Jugendlichen können aus den vorliegenden Unterlagen nicht festgestellt werden.

 

Salzburg:

Ja. Der weitere Schulbesuch des im Jahr 2007 von einer allgemein bildenden höheren Schule ausgeschlossenen Jugendlichen kann aus den vorliegenden Unterlagen nicht festgestellt werden.

 

 

Steiermark:

Ja (2002 und 2004 jeweils ein Ausschluss an einer HBLA). An welchen Schulen konkret die Schulpflicht fortgesetzt wurde, kann aus den vorliegenden Unterlagen nicht festgestellt werden.

 

Tirol:

Nein.

 

Vorarlberg:

Es gab keine Ausschlüsse.

 

Wien:

Ja. Vier von allgemein bildenden höheren Schulen ausgeschlossene Schülerinnen und Schüler haben die Schulpflicht an anderen allgemein bildenden Pflichtschulen bzw. höheren Schulen erfüllt.

 

Zu Frage 13:

Das Problem von Gewalt an der Schule erfordert konsequentes und sensibles Handeln. Die Universität Wien (Univ.Prof. DDr. Spiel) wurde mit der Entwicklung einer Generalstrategie zur schulischen Gewaltprävention „Gemeinsam gegen Gewalt“ beauftragt. Diese wurde im Herbst 2007 vorgelegt. Bei einer Pressekonferenz am 21. November 2007 wurden die geplanten Maßnahmen des Ressorts präsentiert. Ziel der Strategie ist die Förderung von Sensibilität und Wissen über die verschiedenen Formen der Gewalt, die Förderung von sozialen Kompetenzen und Strategien mit Gewalt umzugehen sowie die Förderung von Verantwortung und Zivilcourage. Der Start bzw. die Umsetzung des Maßnahmenpakets war Jänner 2008; bis Ende 2010 sollen die geplanten Maßnahmen umgesetzt und integriert sein. Näheres zur österreichweiten Initiative unter www.gemeinsam-gegen-gewalt.at.

 

Auf folgende aktuelle und auch geplante Aktivitäten wird hingewiesen:

 

 

 

17

 

Weiterbildungsoffensive für Lehrerinnen und Lehrer:

„Gewaltprävention und Konfliktmanagement“ ist ein Schwerpunktthema des Ressorts in der Lehrkräftefortbildung an den Pädagogischen Hochschulen im Jahr 2008.

Seitens des Ressorts wurde am 28. Jänner in Wien ein „Train the Trainer-Seminar“ für Multiplikator/innen/Lehrende an allen 14 Pädagogischen Hochschulen „Prävention von aggressivem Verhalten in der Schule – State of the Art“ durchgeführt, mit dem Ziel einer Qualitätssicherung in der Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer sowie in den Schulen.

Ein weiteres „Train the Trainer – Multiplikator/innen-Seminar“ wird am 9. April 2008 ebenfalls in Wien stattfinden. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden ua. neue Unterrichtsmaterialien zur Verfügung gestellt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben Multiplikatorenfunktion, die in ihren jeweiligen Bereichen weitere Schulungen durchführen. Durch diese Struktur ist eine breite und nachhaltige Verankerung in der Lehrerkräftebildung sichergestellt.

Weiters sollen im Bereich der Lehrerinnen- und Lehrerfortbildung verstärkt themenspezifische Fortbildungsschwerpunkte zu Aggression, Gewalt, Mobbing und Mediation als Konfliktbewältigungsmethode gesetzt werden (Sommersemester 2008: derzeit 178 Veranstaltungen bzw. Seminare an den Pädagogischen Hochschulen geplant).

 

Intensivierung von Information und Vernetzung der Betroffenen und Beteiligten:

 

-     Die Weiße Feder: Das Zeichen gegen Jugendgewalt:

Wir alle tragen Verantwortung dafür, Kindern und Jugendlichen ein gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen. Die „Weiße Feder“ ist ein Zeichen der Solidarität und ein Zeichen, dass Gewalt an und von jungen Menschen keinen Platz in unserer Gesellschaft hat. Das Ressort möchte für die „Weiße Feder“ Unterstützerinnen und Unterstützer aus allen Bereichen der Gesellschaft gewinnen. Prominente, Institutionen und alle Menschen in diesem Land können durch das Tragen des „Weiße Feder“-Buttons und die Unterzeichnung der Unterstützungserklärung auf der Homepage www.weissefeder.at Solidarität und Verantwortung für das Thema signalisieren. Bereits vor dem Start haben prominente Unterstützerinnen und Unterstützer – wie etwa Pop-Star Christina Stürmer, Austria-Kapitän Jocelyn Blanchard, Oscar-Schauspieler Karl Markovics oder Ski-Ass Rainer Schönfelder ihr Statement gegen Gewalt abgegeben. Jeder ist eingeladen, ein Zeichen gegen Jugendgewalt zu setzen.

 

-     Kooperation mit „Rat auf Draht“:

Neben Bewusstseinsbildung und klaren Spielregeln ist die schnelle und unbürokratische Hilfe und Beratung für betroffene Schülerinnen und Schüler besonders wichtig. Das Ressort geht mit dem ORF eine Kooperation ein und unterstützt die erfolgreiche Jugend-Hotline „Rat auf Draht“ als Hilfestellung für Kinder und Jugendliche, die in der Schule von physischer und psychischer Gewalt betroffen sind. „Rat auf Draht“ ist auch ein zentraler Partner der „Weißen Feder“. Spezielle „Rat auf Draht“-Plakate zur Aktion werden an alle Schulen versandt.


18

 

-     Information:

Auf www.weissefeder.at werden ab sofort praktische Informationen und Hilfestellungen zum Thema Gewalt für Lehrerinnen und Lehrer, Schülerinnen und Schüler sowie Eltern zur Verfügung gestellt. Tipps, Ansprechpartner, Hintergrundinformationen und Ratschläge für alle Schulpartner sind wichtig um einen verantwortungsvollen Umgang mit dem Thema zu ermöglichen.

 

Verhaltensvereinbarungen als gemeinsamer Weg zu einem guten Schulklima:

Wie im Regierungsübereinkommen festgehalten, soll die Schaffung von Verhaltensvereinbarungen (derzeit 41%) auf alle Schulen ausgeweitet werden. Aus diesem Grund wird den Schulen Informationsmaterial zur Verfügung gestellt, um sie zu ermutigen, klare Spielregeln zu erarbeiten und Vereinbarungen im Rahmen der Hausordnung zu treffen.

 

Fairness Award 2008:

Mit dem Fairness Award 2008 werden Projekte, die partnerschaftlichen, fairen und respektvollen Umgang miteinander betonen, ausgezeichnet.

 

Schulpsychologie - Bildungsberatung:

Die Schulpsychologie-Bildungsberatung bietet verstärkt pädagogisch-psychologische Informationen zu den Bedingungen für ein positives und soziales Schulklima sowie zu Konfliktmanagement an und überarbeitet bzw. erweitert die entsprechenden Informationsmaterialien und Online-Informationen (www.schulpsychologie.at).

 

 

 

Konkrete Gewaltpräventionsprogramme an den Schulen:

Die Initiative „Gemeinsam gegen Gewalt“ wird von der Etablierung wissenschaftlich evaluierter Gewaltpräventionsprogramme in einem ersten Schritt begleitet. Zwei wichtige Beispiele dafür sind die Programme „Faustlos“ und „WiSK“.

Ab Jahresbeginn 2008 können 300 Projektmodule „Faustlos“ in den österreichischen Volksschulen eingesetzt werden. Diese Module werden an die Schulpsychologinnen und Schulpsychologen ausgehändigt und können dann an Schulstandorten gezielt eingesetzt werden.

Für die Sekundarstufe I ist mit Schulbeginn als eine zentrale Maßnahme die Verteilung eines Manuals „Soziales Kompetenztrainung – WiSK“ für die Lehrkräfte an alle Schulen der Sekundarstufe I geplant.

Gleichzeitig startet ein Lehrgang „Soziales Kompetenztraining – WiSK“, in dem Trainerinnen und Trainer weitergebildet und gecoacht werden.

 

Schule/Theater/Gewaltprävention – Ein Theaterprojekt in allen neun österreichischen Bundesländern (Schuljahr 2008/09):

Kunst ist in vieler Hinsicht ein Weg sich dem Thema Gewaltprävention anzunähern und die Öffentlichkeit für dieses Thema zu sensibilisieren. Das Zusammenspiel von professionellen künstlerischen Ansätzen und den Lebenswelten junger Menschen ermöglicht erst die nachhaltige Qualität dieses Projektes.

 

19

 

Auf Initiative des Ressorts, KulturKontakt Austria und Dschungel Wien haben sich neun Theaterbühnen in Österreich zusammengetan um gemeinsam mit Schülerinnen und Schülern ab Herbst 2008 Theaterstücke zum Thema Gewalt – Gewaltprävention zu erarbeiten, die dann im Frühjahr 2009 zur Aufführung kommen. Damit wird in Österreich ein Modell gestartet, dass als Impuls für weitere Projekte, als auch zum großflächigen Diskurs um das Thema Schule und Theater, sowie Schule und Gewalt dient.

 

Das Projekt „KOMA“, einer Koproduktion von New Space Company und Dschungel Wien in Zusammenarbeit mit dem Gymnasium Rahlgasse Wien 6, das im September 2007 und Jänner 2008 erfolgreich uraufgeführt wurde, diente als Modell.

 

Junge Menschen schreiben gemeinsam mit Dramaturgen Szenen über erlebte alltägliche Gewalt, Mobbing, psychische und pysische Gewalt etc., die sie dann selber unter Mitwirkung und Unterstützung professioneller Theatermacher auf die Bühne bringen. Das Zusammenleben zwischen Schülerinnen und Schülern, Lehrerinnen und Lehrern sowie Eltern ist der Ursprung für die Texte, die auch in einem gesellschaftlichen Kontext geschrieben werden.

 

Sowohl der Produktionsprozess in der Schule, die Vorstellung an sich, die geplanten Künstlerinnen- und Künstlergespräche nach den Aufführungen, als auch der Dialog zwischen den Besuchern führt zu einer nachhaltigen Aufarbeitung des Themas.

 

Theaterpartner in den Bundesländern:

Vorarlberg:                                          Bludenz, Remise

Tirol:                                                    Westbahntheater Innsbruck

Salzburg:                                             Schauspielhaus Salzburg

Oberösterreich:                                   Phönix Theater

Wien:                                                   DSCHUNGEL WIEN

Steiermark:                                         TaO! Theater am Ortweinplatz

Burgenland:                                         OHO, Offenes Haus Oberwart

Niederösterreich:                                szene bunte wähne Horn

Kärnten:                                              Neue Bühne Villach

 

Zu Frage 14:

Ø      Welche Aktivitäten Ihres Resorts zur Prävention gegen Gewalt an Schulen gab es in den letzten Jahren?

 

Gewaltprävention stellt stets ein aktuelles Thema dar. Durch Vernetzung und engmaschige Kooperation mit einschlägigen Einrichtungen auf Schulebene (ua. Kontaktbeamte bei der Polizei, Streetworker) sind die Schulbehörden des Bundes gemeinsam mit ua. den Ämtern für Jugend und Familie sowie der Jugendwohlfahrt seit Jahren bemüht, zielführende Präventivmaßnahmen zu setzen. Eine Vielzahl von Vorfällen, bei denen „Gewalt“ im Spiel war, konnten an den Schulen selbst geregelt werden, teilweise unter beratender Mitwirkung der Schulaufsicht.


20

 

Hervorzuheben sind der Einsatz der an zahlreichen Schulen tätigen und als Mediatorinnen und Mediatoren ausgebildeten Lehrkräfte sowie die Inanspruchnahme von psychologischer Betreuung und Hilfe durch schulpsychologische Beratungsstellen und weiters auch die Einbindung von externer psychosozialer Unterstützung bzw. Beratung oder von Mediation im außerschulischen Bereich. An den Schulen werden im Rahmen der Gewaltprävention zahlreiche Projekte zur Minimierung bzw. Reduzierung von Gewalt durchgeführt.

 

Zu den Maßnahmen der letzten Jahre im Bereich „Gewaltprävention - Konfliktregelung“ folgende Übersicht:

 

Internetplattform „Gewaltprävention in der Schule“ unter www.schulpsychologie.at:

Inhalte: Allgemeine Informationen; Materialien und Programme; Projekte; Studien; LINKS und Mobbing

 

Broschüren:

-     „Gewaltprävention in der Schule“

-     „Beziehungstraum(a) und Begegnungsraum“

-     „Handlung, Spiel und Räume- pädagogischer Leitfaden“

-     „Sexueller Missbrauch- rechtliche Situation“

 

Good Practice der Lehrer/innenfortbildungsveranstaltungen:

Aggressionen, Gewalt, Mobbing und Konflikte in der Schule sind zu einer großen Herausforderung für Pädagoginnen und Pädagogen geworden. Um adäquat damit in der Schule und im Unterricht umgehen zu können, wurde die Lehrkräftefortbildung intensiviert.
Folgende Auswertung der Programme der (damaligen) Pädagogischen Institute zu den Bereichen Konfliktregelung, Gewalt und Mediation im Überblick:

 

Wintersemester 2004/05                                67 Seminare

Sommersemester 2005                                 112 Seminare

Wintersemester 2005/06                                157 Seminarangebote (Schwerpunkt)

Sommersemester 2006                                 251 spezifische Seminare

Wintersemester 2006/07                                220 Seminare

Sommersemester 2007                                 230 Seminare

 

Die erfolgte Schwerpunktbildung wird bereits an den Pädagogischen Hochschulen fortgesetzt.

 

Good Practice „Schulprojekte zur Gewaltprävention“:

In den Schulen Österreichs gibt es zahlreiche Ansätze zur Umsetzung der Gewaltprävention: Schulprojekte als Schulpartnerschaftsprojekte, als Schülerinnen- und Schülerprojekte, als Lehrerinnen- und Lehrerprojekte, auch unter Mitwirkung von Expertinnen und Experten. Mit Unterstützung der Landesreferentinnen und Landesreferenten der Schulpsychologie-Bildungsberatung und Pädagogischen Abteilungen der Schulbehörden wurden im Herbst 2005 der Abteilung Schulpsychologie-Bildungsberatung/Psychologische Studentenberatung insgesamt 83 Projekte übermittelt. Aus den vorliegenden Projektbeschreibungen wurden 20 Projekte für diese Zusammenstellung ausgewählt.


21

 

Diese Zusammenstellung hat zum Ziel, interessante Beispiele aus den zahlreichen, vielfältigen und qualitativ anspruchsvollen Initiativen der Schulen einem größeren Kreis bekannt zu machen und Hilfestellungen bei der Planung und Umsetzung eigener Vorhaben zur schulischen Gewaltprävention anzubieten. Die Broschüre ist unter www.schulpsychologie.at (Gewaltprävention) abrufbar.

 

Kriterienkatalog:

Zur Beurteilung von Schulprojekten, Lehrerfortbildungen und Programmen zur Gewaltprävention-Konfliktregelung wurde ein Kriterienkatalog erstellt (Veröffentlichung auf der Homepage). Die Pädagogischen Hochschulen und Schulen haben damit die Möglichkeit bestehende und neue Projekte bzw. Seminare in ihrer Qualität zu beurteilen.

 

Studie zu Aggression und Gewalt in der Schule:

Eine Studie zu Aggression und Gewalt in der Schule wurde vom Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie Wien erstellt (International Self-Report-Delinquency Study, Jugenddelinquenz in Österreich). Mit dem Projektvorhaben soll ein österreichischer Beitrag zur zweiten internationalen Studie geleistet werden, an der 23 europäische Länder und drei Staaten aus den USA und Kanada teilnehmen.

 

Steuerungsgruppe zum „International Network on School Bullying and Violence“:

Ziel der im Ressort eingerichteten Gruppe ist die Beitragsleistung zu einer internationalen Homepage mit den Bereichen: Sensibilisierung, Forschung, Strategien und Initiativen sowie zur rechtlichen Dimension.

 

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.