3205/AB XXIII. GP
Eingelangt am 13.03.2008
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Scheibner, Kolleginnen und Kollegen, haben
am
22. Jänner 2008 unter der Zl. 3383/J-NR/2008 an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage betreffend Kosovo gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Beim Treffen der
Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union am 14. Dezember
2007 konnten in der Kosovo-Statusfrage wesentliche Fortschritte erzielt werden,
die in den
Schlussfolgerungen des Europäischen Rates ihren Niederschlag gefunden haben:
Besonders
hervorzuheben ist der - von Österreich bereits im Vorfeld
unterstützte - politische Beschluss
zur Entsendung einer ESVP-Mission und zur Schaffung eines internationalen
zivilen Büros
(International Civilian Office). Diese Beschlüsse unterstreichen die
Bereitschaft der EU, eine
führende Rolle bei der Umsetzung des künftigen Status des
Kosovo einzunehmen. Eine
weitere österreichische Forderung, die ebenfalls in die Schlussfolgerungen
des Europäischen
Rates aufgenommen wurde, war die erneute
Betonung der europäischen Perspektive Serbiens.
Zu Frage 2:
Die OEZA ist im Kosovo seit Ende
1999 mit einem eigenen Büro vertreten und hat bis Ende
2007 rund 14 Millionen Euro investiert. Das
Budget für 2008 beträgt 1,5 Millionen Euro - bei
derzeit 20 laufenden Einzelmaßnahmen (regionalübergreifende
Projekte sind nicht
eingeschlossen) in den Sektoren Bildung (insbesondere höhere Bildung) und
Wirtschaftsentwicklung sowie in der integrierten Regionalentwicklung im Gemeindegebiet
Suhareka / Suva Reka. Darüber hinaus unterstützt die OEZA
Einzelmaßnahmen in den
Sektoren Konfliktvermeidung und
Förderung interethnischer Kooperation.
Zu Frage 3:
Der vom serbischen Parlament am
14. Jänner 2008 angenommene „Aktionsplan" enthält
mögliche Maßnahmen als Reaktion
auf eine Unabhängigkeitserklärung Kosovos. Der Inhalt
wird von serbischer Seite geheim gehalten, militärisches Eingreifen
sowie jegliche
Anwendung von Gewalt wurden aber ausgeschlossen. Im Hinblick auf die mit
28. Februar 2008 wirksam gewordene
Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo durch
Österreich hat der serbische Botschafter in Wien am 29. Februar im
Bundesministerium für
europäische und internationale Angelegenheiten vorgesprochen und
eine Verbalnote
überreicht, in der mitgeteilt wird, dass der Botschafter bis auf weiteres
zu Konsultationen
nach Belgrad einberufen wird.
Zu Frage 4:
Den Kosovo zur Heimat
aller seiner Bewohnerinnen und Bewohner zu machen, muss ein
Hauptziel des jungen Staates sein. Es ist
daher positiv zu vermerken, dass sich Pristina in der
Unabhängigkeitserklärung vom 17.2.2008 verpflichtete, die im
Ahtisaari-Plan enthaltenen
weitgehenden Minderheitenrechte und Maßnahmen zum Schutz religiöser
und kultureller
Einrichtungen im Rahmen der künftigen Verfassung des Kosovo und durch
gesetzliche
Maßnahmen voll umzusetzen.
Zu Frage 5:
Die Aussage des
NATO-Generalsekretärs erfolgte vor der Unabhängigkeitserklärung
des
Kosovo und war als Aufruf zur Klärung der Statusfrage zu verstehen. Diese
Klärung ist mit
der Unabhängigkeitserklärung des Kosovo und deren Anerkennung durch
mittlerweile 27
Staaten, darunter 16 aus der EU (Stand 11.3.2008) erfolgt. Die EU hat mit der
Ernennung
eines EU-Sonderbeauftragten und dem
Beschluss zur Entsendung einer zivilen Mission in den
Kosovo Einigkeit bewiesen. Die EU hat festgestellt, dass ihre
Mitgliedstaaten über ihre
Beziehungen mit Kosovo in Übereinstimmung mit nationaler Praxis und
internationalem
Recht entscheiden werden.
Zu Frage 6:
Diese Frage
ist kein Gegenstand der Vollziehung im Kompetenzbereich des
Bundesministeriums für europäische und internationale
Angelegenheiten.
Zu Frage 7:
Österreich
hat sich wiederholt - als Ort des Dialogs und durch konkrete inhaltliche Beiträge
-
für die Aussöhnung zwischen den Volksgruppen eingesetzt und wird das
auch in Zukunft tun.
Österreich
leistet zudem einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit und Stabilisierung sowie
zur
Entwicklung rechtsstaatlicher Strukturen im Kosovo. So wird Österreich im
internationalen
zivilen Büro
vertreten sein und bis zu 33 ExpertInnen zur EU-Rechtsstaatlichkeitsmission
entsenden. Militärisch wird die Teilnahme Österreichs an KFOR
unvermindert fortgesetzt.
Darüber hinaus setzen wir uns in der
EU weiterhin als Fürsprecher für die Anliegen der
Region ein. Dazu zählt insbesondere, dass die Europäische Kommission
nunmehr einen
konkreten Dialog zur Visaliberalisierung mit den Staaten der Region begonnen
hat. Dazu
hatten auf meine Initiative hin die
Außen- und Innenminister der Regionalen Partnerschaft mit
einem gemeinsamen Schreiben im März 2007 den Anstoß gegeben.
Ebenso
befürworten wir eine dynamische Fortsetzung des Annäherungsprozesses
der
gesamten Region, inklusive einer
möglichst raschen Unterzeichnung des Stabilisierungs- und
Assoziierungsabkommens mit Serbien. Unser Ziel ist und bleibt die Integration
der gesamten
Region Westbalkan in die Europäische Union.