3242/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.03.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

                                                                              

 

 

Der Abgeordnete Dr. Haimbuchner und weitere Abgeordnete haben am 16.01.2008 unter der Zl. 3304/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Vergewaltigung durch tschetschenische Asylwerber“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zur Frage 1:

Die beiden Personen reisten im September 2004 ins Bundesgebiet ein.

 

Zur Frage 2:

Die erste Person reiste via Polen und Tschechien ins Bundesgebiet ein, während die zweite Person angab, über unbekannte Länder und sodann über Tschechien eingereist zu sein. Beide Personen reisten unter Umgehung der Grenzkontrollen ins Bundesgebiet ein.

 

Zur Frage 3:

Die zweite Person reiste schlepperunterstützt. Hinsichtlich der ersten Person gibt es keine diesbezüglichen Hinweise.

 

 

 

Zur Frage 4:

Beide Personen stellten im September 2004 einen Asylantrag.

 

Zur Frage 5:

Als asylrelevanter Grund wurde Verfolgung im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention glaubhaft vorgebracht.

 

Zu den Fragen 6 bis 8:

Beide Anträge wurden im Juni bzw. August 2005 in erster Instanz rechtskräftig positiv entschieden.

 

Zu den Fragen 9 bis 12:

Von beiden Personen wurden keine Folgeanträge gestellt.

 

Zur Frage 13:

Zu beiden Personen wurden seitens des Bundesasylamtes Aberkennungsverfahren gem. § 14 AsylG 1997 idFd Novelle 2003 eingeleitet.

 

Zur Frage 14:

Die erste Person war anfangs in organisierten Unterkünften des Landes Oberösterreich und danach privat in Oberösterreich untergebracht. Die zweite Person war anfangs in organisierten Unterkünften der Länder Niederösterreich und Steiermark, danach privat in der Steiermark und zuletzt in Oberösterreich untergebracht.

 

Zu den Fragen 15 bis 17:

Eine Beantwortung ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich.

 

Zu den Fragen 18 bis 21:

Da diesen Fremden seit dem Jahr 2005 der Status des Asylberechtigten zukommt, ist eine Abschiebung derzeit nicht möglich. Eine solche würde jedenfalls voraussetzen, dass dem Fremden bei Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen in einem Verwaltungsverfahren der Status des Asylberechtigten aberkannt wurde.

 

Zur Frage 22 bis 25:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in meinen Zuständigkeitsbereich.