3370/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.03.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0021-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3549/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Manfred Haimbuchner und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Hintermänner im Fall Zogaj“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 4:

Allfällige parteipolitische Nahebeziehungen sind für die strafrechtliche Prüfung des Sachverhaltes ohne Belang und sind im Übrigen weder der zuständigen Staatsanwaltschaft noch mir bekannt geworden.

Zu 5 bis 7:

Ja. Die Sicherheitsbehörden erstatteten eine Anzeige gegen unbekannte Täter wegen des Verdachtes der Beihilfe zu unbefugtem Aufenthalt nach § 115 Abs. 1 FPG.

Zu 8 bis 10:

Nach dem mir vorliegenden Bericht der zuständigen Staatsanwaltschaft wurde Josef F. bislang nicht einvernommen. Zum Zeitpunkt seiner Kontaktaufnahme mit Arigona Zogaj war der behördliche Auftrag zu ihrer Festnahme zwecks Abschiebung bereits ausgesetzt.

Zu 11 bis 13:

Der Staatsanwaltschaft lag bis zum Zeitpunkt des aus Anlass dieser schriftlichen Anfrage erstatteten Berichtes ein Protokoll über eine Einvernahme von Arigona Zogaj nicht vor. Diesem Bericht zufolge wird die zuständige Polizeidienststelle weiterhin Ermittlungen führen und der Staatsanwaltschaft im Falle weiterer Erhebungsergebnisse über (Mit-)Täter entsprechend Bericht erstatten.

Zu 14 bis 18:

Die in diesen Fragen angesprochenen Aspekte sind weder der zuständigen Staatsanwaltschaft noch mir bekannt geworden.

Zu 19 und 20:

Das Strafverfahren gegen unbekannte Täter ist derzeit vorläufig abgebrochen. Dem Bericht der Staatsanwaltschaft zufolge wird die Sicherheitsbehörde weiter Ermittlungen führen und Bericht erstatten, wenn Erkenntnisse über allfällige Tatverdächtige vorliegen.

Zu 21 bis 23:

Nein. Allfällige Weisungen innerhalb der sicherheitsbehördlichen Hierarchie fallen nicht in den gesetzlichen Vollziehungsbereich der Bundesministerin für Justiz. Im Hinblick auf die erwähnte, zwischen Staatsanwaltschaft und Sicherheitsbehörde getroffene Festlegung zur weiteren Vorgangsweise bleibt die Berichterstattung im Falle neuer Erkenntnisse über allfällige Tatverdächtige abzuwarten.

 

. März 2008

 

(Dr. Maria Berger)