3385/AB XXIII. GP

Eingelangt am 26.03.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0014-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3468/J-NR2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer, Dr. Aspöck und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „1479/AB Personalagentur“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 2, 4 bis 7 und 10 bis 12:

Mit der Personalagentur soll ein internes Arbeitsmarktservice im Bund aufgebaut werden. Derzeit ist mit dieser Aufgabenstellung ein Projektteam betraut. Abschließende Verhandlungsergebnisse liegen noch nicht vor, aber es wird selbstverständlich eine verfassungskonforme Regelung geben.

Da der Beginn der Errichtung derzeit nicht absehbar ist, ist eine Beantwortung der Fragen im Detail nicht möglich. Von der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst wurden bislang im gegebenen Zusammenhang keine Daten abgefragt. Auch eine Empfehlung, befristete Verträge von Vertragsbediensteten auslaufen zu lassen, liegt mir nicht vor.

Zu 3:

In der Zeit von 1. November 2006 bis 1. Februar 2008 wurden in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis im Justizressort übernommen:

Planstellenbereich

2006

(ab 1.11.)

2007

2008 

(bis 1.2.)

3000 – Zentralleitung

0

0

0

3010 – OGH/GenProk

0

0

0

3020 – Justizbehörden in den Ländern

23

81

23

3030 – Justizanstalten

84

135

0

3050 – Bewährungshilfe

0

0

0

Summe

107

216

23

 

Die Aufnahmen in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis im Justizressort betrafen in erster Linie Bereiche ohne vertragliche Alternative (wie Richter, Staatsanwälte, Richteramtsanwärter, Rechtspfleger, Exekutive).

Im ausgegliederten Bereich der Bewährungshilfe erfolgen keine Neuaufnahmen von Bundesbediensteten.

Zu 8 und 9:

Seit 1. Jänner 2000 bis einschließlich 31. Dezember 2007 wurden in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Justiz nachstehende Dienstverhältnisse von Vertragsbediensteten (VB) beendet:

 

 

Jahr

 

Organisationseinheit

Anzahl der VB

2000

Präsidialsektion

Sektion IV

Sektion VI

Abteilung VI 4

1

1

1

1

2001

Ministersekretariat

Präsidialsektion

Sektion III

Abteilung VI 1

Abteilung VI 5

1

2

1

1

1

2002

Ministersekretariat

Sektion IV

Abteilung VI 1

8

1

1

2003

Ministersekretariat

Präsidialsektion

7

3

2004

Ministersekretariat

Präsidialsektion

Sektion I

4

2

1

2005

Präsidialsektion

Sektion I

Sektion II

Sektion III

Sektion IV

2

2

1

2

1

2006

Präsidialsektion

Sektion I

1

1

2007

Ministersekretariat

Präsidialsektion

Sektion I

Sektion III

Sektion IV

4

4

3

1

2

 

Insgesamt wurden vom 1. Jänner 2000 bis 31. Dezember 2007 in folgendem Umfang Dienstverhältnisse von VB aufgelöst:

 

Planstellenbereich

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

3000 – Zentralleitung

4

6

10

10

7

8

2

14

3010 – OGH/GenProk

1

0

1

3

2

1

1

0

3020 – Justizbehörden in den Ländern

184

214

211

206

181

160

95 (6)

158(5)

3030 – Justizanstalten

17

20

21

25

39

69

2

24(2)

3050 – Bewährungshilfe

0

0

0

0

0

0

0

0

Summe

206

240

243

244

229

238

100

196

 

Die ausgewiesenen Zahlen enthalten sowohl Kündigungen durch den Dienstgeber als auch solche durch Dienstnehmer. Überdies sind auch sonstige Erledigungsgründe wie z.B. einvernehmliche Lösungen enthalten. Soweit diese Daten verfügbar sind, ist die Anzahl der Kündigungen durch den Dienstgeber als „Hievon-Zahl“ in Klammer angeführt.

Eine weitergehende Aufschlüsselung (etwa nach befristeten bzw. unbefristeten Dienstverhältnissen) ist auf Grund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.

Im ausgegliederten Bereich der Bewährungshilfe erfolgen keine Neuaufnahmen von Bundesbediensteten.

. März 2008

 

(Dr. Maria Berger)