3387/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.03.2008
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BM für Landesvereidigung
Anfragebeantwortung
Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG Roßauer Lände 1
norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/14-PMVD/2008 21. März 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Bayr, Genossinnen und Genossen haben am 30. Jänner 2008 unter der Nr. 3447/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Konsequenzen aus der missglückten Koordination der Tsunami-Hilfsgelder“ gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Einleitend darf ich in diesem Zusammenhang zunächst darauf hinweisen, dass im Jahr 2006 auf Ersuchen des Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten und unter Berücksichtigung der Anforderungen der internationalen Katastrophenhilfeorganisationen das Österreichische Bundesheer die Wiederaufbaumaßnahmen nach der Flutkatastrophe im Indischen Ozean durch Beistellung von Katastrophenhilfeexperten im Rahmen der UN-Katastrophenhilfekoordination (UNDAC) sowie durch die Entsendung eines Transport- und eines Hilfskontingentes unterstützte. Neben der Beseitigung von Kampfmitteln, überwiegend im Süden Sri Lankas, wurde durch das österreichische Kontingent auch eine Vielzahl an Notunterkünften aufgebaut. Besonders herauszuheben ist aus Sicht des Österreichischen Bundesheeres die Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser mittels Trinkwasseraufbereitungsanlagen, welche der örtlichen Bevölkerung nach Einschulung übergeben wurden, um die Trinkwasserversorgung auch nach Abzug des österreichischen Kontingentes sicherzustellen.
Wie vorgesehen wurden sämtliche Aktivitäten und Maßnahmen des Österreichischen Bundesheers, die im Zusammenhang mit dieser Entsendungen standen, sofern sie nicht durch internationale Organisationen getragen wurden, durch das Bundesministerium für Landesverteidigung beim Bundesministeriums für auswärtige Angelegenheiten, jetzt Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten, eingemeldet.
Im Einzelnen beantworte ich die vorliegende Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 6:
Im Hinblick darauf, dass diese Fragen nicht den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung berühren, verweise ich zuständigkeitshalber auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 3446/J.