3496/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.04.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

 

Präsidentin des Nationalrates

(5-fach)

Parlament

 

1010 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMSK-10001/0048-I/A/4/2008

Wien,

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3556/J der Abgeordneten Haidlmayr, Freundinnen und Freunde, wie folgt:

 

Zunächst möchte ich auf meine einleitenden Bemerkungen in der Anfragebeantwortung 1557/AB verweisen und halte ergänzend noch einmal fest, dass in der entsprechend dem Regierungsprogramm für die XXIII. Legislaturperiode am 26. Februar 2007 eingerichteten Arbeitsgruppe zur Neugestaltung der Pflegevorsorge, der u.a. Vertreter von Bund, Ländern und Gemeinden, aber auch der Sozialpartner und Interessenvertretungen angehören und die sich mit den verschiedensten Problembereichen des bestehenden Pflegevorsorgesystems auseinandersetzt, um insgesamt zu einem nachhaltig gesicherten System leistbarer Pflege zu gelangen, zunächst als ein erster Schritt für die Sicherung der Pflege und Betreuung der Menschen, die Unterstützung benötigen, die Rahmenbedingungen für eine 24‑Stunden-Betreuung diskutiert und Fördermodelle erarbeitet wurden.

 

 

In einem nächsten Schritt auf dem Weg zu einer Optimierung der Pflege- und Betreuungslandschaft in Österreich wurden von der Arbeitsgruppe in ihrer Sitzung am 10. Oktober 2007 drei Untergruppen zu den Themen Finanzierung, Pflegegeld und betreuende Angehörige sowie Sachleistungen eingerichtet. Diese themenspezifischen Untergruppen befassen sich u. a. mit Fragen der langfristigen Finanzierung und Organisation der Pflegevorsorge, des Pflegegeldes, der Verbesserung der Unterstützung von betreuenden Angehörigen sowie einer Weiterentwicklung und eines Ausbaus der Sozialen Dienste, wobei diese Bereiche der Pflegevorsorge von ExpertInnen diskutiert und Grundlagen für die politischen Entscheidungen ausgearbeitet werden.

 

Als erste Etappe zu einer umfassenden Neugestaltung des Systems der Pflegevorsorge in Österreich wurden durch eine Novelle zum Bundespflegegeldgesetz die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine legale, leistbare und qualitätsgesicherte 24-Stunden-Betreuung zu Hause geschaffen. Die näheren Kriterien für die Gewährung eines Zuschusses zur 24-Stunden-Betreuung sind in vom Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz erlassenen Richtlinien geregelt.

 

Um die Legalisierung der 24-Stunden-Betreuung weiter zu erleichtern, wurde seitens meines Ministeriums gemeinsam mit den Bundesländern eine Serviceoffensive für die Abwicklung der anfallenden Behördenwege gestartet.

 

Seit Anfang Februar ist - in regional unterschiedlicher Form - zu bestimmten Zeiten die Erledigung aller Formalitäten (z.B. Gewerbeanmeldung, Anmeldung zur Sozialversicherung, Förderungsabwicklung) an einem Ort möglich. Spezialisten aus den einzelnen Fachbereichen der Bezirksverwaltungsbehörden, der Sozialversicherung und des Bundessozialamtes stehen für Fragen zur Verfügung.

 

Der Erhöhung der Rechtssicherheit dient darüber hinaus das Pflege- und Betreuungs-Übergangsverfassungsgesetz (Pflege-Verfassungsgesetz). Dieses sieht vor, dass BezieherInnen von Pflegegeld bzw. ihre Angehörigen weder nachträglich Sozialversicherungsbeiträge entrichten noch Finanz- und andere Verwaltungsstrafen zahlen müssen, wenn eine Anmeldung der illegalen Pflegekräfte bei der Sozialversicherung bis zum 30. Juni erfolgt bzw. die illegale Pflege vor dem 1. Jänner 2008 beendet wurde.

 

Weiters sei erwähnt, dass in der Sitzung des Nationalrates am 16. Jänner 2008 eine Entschließung verabschiedet wurde, mit der die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend ersucht wurde, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zu einer Novelle des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes zu übermitteln. Diese solle insbesondere gewährleisten, dass Betreuungspersonen im Sinne des Hausbetreuungsgesetzes auch Unterstützung bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme sowie bei der Körperpflege leisten dürfen.

 

Mittlerweile hat die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend einen entsprechenden Novellenentwurf zur Begutachtung versandt. In der Sitzung des Nationalrates am 13. März 2008 wurde diese Novelle zum Gesundheits- und Krankenpflegegesetz beschlossen.

 

Fragen 1 bis 4:

Vom 1. September 2007 bis 31. Dezember 2007 wurden insgesamt 63 Anträge auf Gewährung einer Förderung zur Unterstützung der 24-Stunden-Betreuung beim Bundessozialamt eingebracht. Davon entfielen 23 Ansuchen auf die unselbstständige Beschäftigung von Betreuungskräften und 8 auf selbstständig erwerbstätige PersonenbetreuerInnen. Bei 29 Anträgen war zum Zeitpunkt der Einbringung noch nicht geklärt, in welcher Rechtsform die Betreuung erfolgen solle. 56 Anträge betrafen Bezieher von Bundespflegegeld, 7 Empfänger von Landespflegegeldern.

 

Statistische Erfassungen über die übrigen nachgefragten Kriterien (z.B. Alter der pflegebedürftigen Person) liegen nicht vor.

 

Vom 1.September 2007 bis 31. Dezember 2007 wurden insgesamt 19 Zuwendungen gewährt. Davon entfielen 15 auf selbstständig erwerbstätige PersonenbetreuerInnen und 4 auf unselbstständig Tätige. Auf Grund der hohen Komplexität der Sachverhalte konnte von den Anträgen erst ein Teil einer Erledigung zugeführt werden; die Bearbeitung der Anträge erweist sich als sehr beratungsintensiv.

 

In 15 Fällen wurde die Zuwendung an BezieherInnen von Bundespflegegeld gewährt, in 4 Fällen an BezieherInnen von Landespflegegeld.

 

Im angefragten Zeitraum (1. September bis 31. Dezember 2007) wurden insgesamt € 41.503,09 an finanziellen Aufwendungen für Förderungen gemäß § 21b des Bundespflegegeldgesetzes getätigt.

 

Eine Unterscheidung zwischen der Gewährung einer Zuwendung und der tatsächlichen Auszahlung kann statistisch nicht getroffen werden. Aussagen zu den Einzelfällen sind ebenfalls nicht möglich.

 

 

Fragen 5 und 6:

Im Bundesfinanzgesetz 2007 wurden für Leistungen der 24-Stunden-Betreuung keine Mittel budgetiert. Für diese Maßnahme war im Bundesfinanzgesetz lediglich eine Überschreitungsermächtigung bis zu 18,5 Mill. Euro vorgesehen. Eine Überschreitungsermächtigung stellt die grundsätzliche Ermächtigung des Bundesministers für Finanzen durch den Gesetzgeber dar, das im Bundesfinanzgesetz vorgesehene Budget, bei Bedarf, bis zu dem in der Überschreitungsermächtigung angegebenen Betrag, ohne weitere Befassung des Gesetzgebers, zu erhöhen.

 

Frage 7:

 

Diesbezüglich wird im Wesentlichen auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen Nr. 1545/J und 1185/J verwiesen und angemerkt, dass im angefragten Zeitraum (1. September 2007 bis 31. Dezember 2007) noch folgende Kosten angefallen sind:

 

Schaltungen:

Euro (brutto)

Ringschaltungen Regionalmedien (Dezember 2007)

232.645,14

Kronen Zeitung (Druckstrecke, Dezember 2007)

64.229,00

Seniorenjournal

12.888,54

Pannorama

1.890,00

Wohl und Befinden

2.394,00

 

Gestaltungskosten für die Druckstrecke (Dezember 2007)

Euro (brutto)

Redaktion/ Grafik

2.304,00

 

Die Ausgaben für die Erstellung der Info-Broschüre „24‑Stunden‑Betreuung zu Hause“ (BMSK, 1. Auflage Dezember 2007) für Redaktion/Grafik betrugen 8.208 € (inkl. MwSt) und für Fotorechte (APA) 1.140 € (inkl. MwSt). Der finanzielle Aufwand für den Druck der Broschüre „24‑Stunden‑Betreuung zu Hause“ mit einer Auflage von 40.000 Exemplaren betrug 9.707,17 € (inkl. MwSt).

 

Im Zusammenhang mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen zur 24‑Stunden-Betreuung pflegebedürftiger Menschen wurde die Hotline des BSB im Dezember 2007 über die Weihnachtsfeiertage um Aushilfskräfte aufgestockt. Die Kosten hierfür betrugen 19.440,26 € (inkl. MwSt).

 

 

Angemerkt wird, dass eine österreichweite Briefversendungsaktion an Pflegegeldempfänger ab der Stufe 3, die zu Hause gepflegt werden, durchgeführt wurde, die aber noch nicht abgerechnet ist und daher dem angefragten Zeitraum nicht zuzurechnen ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen