3498/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.04.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Ulrike Lunacek, Kolleginnen und Kollegen haben am 4. Februar 2008 unter der Zl. 3513/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Versäumnisse und Konsequenzen aus der Visa-Affäre" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Zu den Strafverfahren, deren Abwicklung nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) fällt, liegen meinem Ressort folgende Informationen vor:

-         Am 22.11.2006 wurde ein ehemaliger Konsul strafgerichtlich verurteilt; dieses Urteil ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen; in diesem Fall ist Amtsverlust gem. § 27 StGB eingetreten.

-         Ein ehemaliger Vizekonsul wurde am 22.2.2008 strafgerichtlich verurteilt; dieses Urteil
ist noch nicht in Rechtskraft erwachsen; der ehemalige Vizekonsul war bereits im Zuge
des Vorverfahrens entlassen worden.

-         Ein ehemaliger Botschafter hat sich derzeit als Angeklagter u.a. wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch gerichtlich zu verantworten. Er ist vom Dienst suspendiert.

-         Ein ehemaliger Vizekonsul wird sich in den kommenden Monaten ebenfalls strafgerichtlich zu verantworten haben. Sein Dienstverhältnis ist seit 9.10.2006 infolge Selbstkündigung aufgelöst.

-         Im Fall eines ehemaligen Konsuls kam es zu einem rechtskräftigen Freispruch. (In diesem Verfahren wurde auch ein ehemaliger Honorarkonsul - kein Bediensteter des BMeiA - rechtskräftig freigesprochen.)

-    Nach vorliegendem Informationsstand wurden darüber hinaus 23 Strafverfahren gegen Bedienstete des BMeiA eingestellt.

Gegen drei derzeit aktive Mitarbeiter wurde Disziplinaranzeige erstattet. Davon ist
eine Person in der Sektion
VI (Administrative Angelegenheiten, Infrastruktur) und eine in der Sektion VII (Entwicklungszusammenarbeit sowie Kooperation mit den Mittel- und Osteuropäischen Staaten; Koordination der internationalen Entwicklungspolitik) tätig. Eine Person wurde suspendiert.

Zu Frage 3:

Die von Angeklagten bzw. Zeugen in der Strafsache gegen einen ehemaligen Vizekonsul an der Österreichischen Botschaft (ÖB) Budapest getätigten Aussagen, dass es „ein offenes Geheimnis" gewesen sei, dass während der Tätigkeit eines ehemaligen Generalkonsuls an der ÖB Belgrad missbräuchlich Sichtvermerke ausgestellt würden, sind nicht nachvollziehbar.

Allen Hinweisen auf missbräuchliche Sichtvermerksausstellungen wurde nachgegangen. Wie die in einem anderen Zusammenhang durchgeführte Anfrage im Jahr 2003 an das für die Fachaufsicht zuständige Bundesministerium für Inneres (BMI) ergeben hat, bestanden nach durchgeführten Untersuchungen auch seitens des BMI im Frühjahr 2003 keine Vorbehalte betreffend die Tätigkeit des ehemaligen Generalkonsuls an der ÖB Belgrad. Konkrete Ermittlungsergebnisse, die auf missbräuchliche Sichtvermerksausstellungen schließen ließen, ergaben sich im Laufe des Jahres 2005, woraufhin der ehemalige Generalkonsul im Herbst 2005 verhaftet wurde.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Seit Jänner 2006 wurden Inspektionen unter Leitung des Generalinspektorats in
19 Österreichischen Botschaften, vier Generalkonsulaten und einer weiteren Vertretungsbehörde auf vier Kontinenten durchgeführt.

Der Jahresrevisionsplan 2008 des Generalinspektorats umfasst mehr als ein Fünftel der österreichischen Auslandsvertretungen. In der Regel wird der genaue Zeitpunkt der Prüfungen kurzfristig festgelegt und angekündigt; daneben werden auch unangekündigte Inspektionen durchgeführt. Eine Bekanntgabe bereits Monate im Vorhinein könnte den Erfolg einer Inspektion einschränken.

Im laufenden Jahr wurden bisher eine Botschaft, zwei Generalkonsulate und eine weitere Vertretungsbehörde auf drei Kontinenten inspiziert.

Zu Frage 6:

Die Zusammenarbeit mit dem BMI wurde in den vergangenen Jahren laufend intensiviert. So wurde etwa ein gemeinsames umfassendes Schulungskonzept sowohl für die Grundausbildung als auch für die berufsbegleitende Weiterbildung erarbeitet, und die Schulungen zu den Themen Visumadministration, Korruptionsprävention und Schlepperkriminalität werden gemeinsam durchgeführt. Darüber hinaus inspizieren gemeinsame Prüfteams die Vertretungsbehörden.

Eine enge Zusammenarbeit gibt es auch bei der Analyse der Entwicklung der Visazahlen, bei der Ausarbeitung weiterer Verbesserungen der Visumadministration wie z.B. durch die Einführung der elektronischen Verpflichtungserklärung sowie bei der Einführung neuer Formen der Visumadministration (z.B. schrittweise Einführung von Call Centern, Gemeinsame Visastellen, Outsourcing).

 

Zu Frage 7:

Der Vorschlag der Europäischen Kommission zur Anpassung der Gemeinsamen Konsularischen Instruktion, der auch die Schaffung Gemeinsamer Visastellen vorsieht, befindet sich derzeit in parlamentarischer Behandlung im Europäischen Parlament.

Österreich ist allerdings mit einigen Schengen-Partnern bereits einen Schritt voraus und hat
im letzten Jahr auf Grundlage bilateraler Abkommen zwei gemeinsame Visastellen eröffnet, nämlich im April 2007 in Chisinau/Moldau und im Oktober 2007 in Podgorica/Montenegro.
Weitere gemeinsame Visastellen sind in Planung.