3572/AB XXIII. GP

Eingelangt am 18.04.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Ulrike Königsberger-Ludwig, Kolleginnen und Kollegen haben am 19.02.2008 unter der Nr. 3578/J, an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Personalmanagement der Polizei“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir  vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 9:

Das Diskussionsfeld „Karenzpool“ resultiert im Wesentlichen aus zwei Umständen:

Einerseits steigt der Frauenanteil in der Exekutive kontinuierlich an (im Durchschnitt sind 1/3 der angehenden Polizisten Frauen, in manchen Ausbildungsklassen nähert sich der Frauenanteil bereits der 50% Grenze), was positive Auswirkungen für den Dienstbetrieb zeichnet, jedoch auch mit sich bringt, dass die Anzahl an Mutterschutzkarenzierungen mittelfristig entsprechend ansteigen wird.

Andererseits gibt es aufgrund der bestehenden Bestimmungen bezüglich Karenzurlaubes und Herabsetzung der regelmäßigen Wochendienstzeit aus sonstigem beliebigen Anlass für die Dienstbehörden annähernd keine Dispositionsmöglichkeit in ihrer Personalplanung.

Für den Bereich des Exekutivdienstes kommt erschwerend hinzu, dass rund 2 ½ Jahre benötigt werden, um einen entsprechenden Personalersatz zu erhalten.

Aus diesen Grund wurden seitens des BMI bereits Überlegungen für die Einrichtung eines „Karenzpools“ angestellt. 

In diesem Zusammenhang wurde auch ein Modell für eine flexible Bedarfsverwendung von PolizistInnen während der ersten beiden Jahre nach Absolvierung der Dienstprüfung erarbeitet, damit der Personalersatz für karenzierte KollegInnen möglichst bedarfsorientiert gewährleistet werden kann. Diese flexible Bedarfsverwendung würde sich auf den Wirkungsbereich des jeweiligen LPK beschränken.

Sowohl die Einrichtung eines Karenzpools einschließlich dessen Ausmaßes als auch die Institutionalisierung einer damit im Zusammenhang stehenden flexiblen Bedarfsverwendung bedürfen der Zustimmung des Bundeskanzleramtes bzw. der Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst und bedingen teilweise auch entsprechende gesetzliche Änderungen.

Da zurzeit mit dem Bundeskanzleramt die diesbezüglichen Rahmenbedingungen definiert werden und überdies auch Verhandlungen mit den Organen der Personalvertretung bzw. mit der GÖD erforderlich sind, kann noch keine definitive Aussage über die konkrete Beschaffenheit dieses Karenzpools sowie die dazu angestrebte flexible Bedarfsverwendung im Polizeidienst während der ersten beiden Jahre nach Absolvierung der Grundausbildung gemacht werden.

 

Zu Frage 10:

Insbesondere in der Bundeshauptstadt wird für diesen Personenkreis gezielt Werbung für den Polizeiberuf betrieben.

 

Zu Frage 11:

Derzeit beträgt der Frauenanteil auf Polizeiinspektionen in Niederösterreich 8,5 % das sind 238 Polizistinnen.

 

Zu Frage 12:

Derzeit sind 2.788 Exekutivbedienstete auf Polizeiinspektionen in Niederösterreich tätig.

 

Zu Frage 13:

Die Umsetzung der nationalen Maßnahmen  in Bezug auf die Schengenerweiterung erfolgt in 3. Phasen.

So wurde mit der Schengenerweiterung mit 21.12.2007 von der systematischen Grenzkontrolle zur selektiven polizeilichen Kontrollen im Grenzraum (Ausgleichsmaßnahmen) übergegangen. Darüber hinaus wurden entsprechend den Verkehrströmen im gesamten österreichischen Transitstreckennetz im Schienen- und Straßenverkehr und in Ballungsräumen verstärkte kriminal-, verkehrs- und fremdenpolizeiliche Kontrollmechanismen eingerichtet.

Dies bedeutet in einer ersten Phase für Niederösterreich – neben der bereits erfolgten Einrichtung von Arbeitsplätzen für Ausgleichsmaßnahmen (Basis für den Aufbau einer Ausgleichsmaßnahmenstruktur) die Belassung eines Großteils des bis 21.12.2007  in der Grenzkontrolle und Überwachung eingesetzten Personals im grenznahen Bereich mit entsprechender Aufgabenadaptierung (Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen), um in einem mehrmonatigen Zeitraum insbesondere die kriminal- und fremdenpolizeilichen Auswirkungen der Schengenerweiterung entsprechend analysieren zu können.

Im Herbst 2008 wird in einer zweiten Phase eine umfassende Analyse der Erkenntnisse durchgeführt und anhand der aktuellen polizeilichen Lage und der Analyseergebnisse die weitere Strategie entwickelt und darauf aufbauend ein zielgerichtetes Organisationskonzept erstellt. Die schrittweise Realisierung dieses Konzeptes ist ab Ende 2008 (Phase 3) vorgesehen.

Seriöser Weise können daher vor dem Vorliegen der Analyse und des darauf aufbauenden Konzeptes keine Aussagen über die künftige Personalentwicklung für den LPK-Bereich Niederösterreich getätigt werden.

 

Zu Frage 14:

Derzeit befinden sich 22 Polizistinnen in Elternkarenz.

 

Zu Frage 15:

Derzeit befinden sich keine Polizisten in Elternkarenz.

 

Zu Frage 16:

Derzeit befinden sich 3 Polizisten und keine Polizistinnen in Bildungskarenz.

 

Zu Frage 17:

Derzeit sind zu Sonderkommanden wie EKO Cobra, Observationseinheit des Bundeskriminalamtes und der Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität 120 Exekutivbedienstete dienstzugeteilt, wobei diese wiederum in ihrer Sonderverwendung auch dem LPK NÖ zugute kommen.