3575/AB XXIII. GP
Eingelangt am 18.04.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde haben am 27. Februar 2008 unter der Nr. 3625/J-NR/2008 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Repräsentationsausgaben und Kreditkarten – eine Nachfrage“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2
Hinsichtlich der in den Jahren 2005 und 2006 beim Kapitel 11 „INNERES“ für Repräsentationsausgaben aufgewendeten Beträge darf auf die Voranfrage Nr. 2332/J-NR/2007 verwiesen werden. Von dem für das Jahr 2005 bekannt gegebenem Betrag für Repräsentationsausgaben entfielen im Vorfeld Kosten in Höhe von € 8.040,65 auf die EU-Präsidentschaft 2006.
Im Jahr 2007 betrugen die Kosten für Repräsentationsausgaben € 458.028,86, für die EU-Präsidentschaft 2006 fielen keine Kosten mehr an.
Zu Frage 3
Ja. Über eine derartige Kreditkarte verfügen derzeit
- der Kabinettchef
- ein Bereichsstellvertreter
- zwei Abteilungsleiter und
- zwei Referatsleiter sowie
- ein Verbindungsbeamter
Zu Frage 4
Die Bedingungen für die Nutzung von Bundes-Kreditkarten sind in den Verwendungsrichtlinien des Bundesministeriums für Finanzen vom Oktober 1999, GZ 63 1302/18-VI/3/99 sowie in den, in der Folge auf Grundlage dieser BMF Richtlinien ergangenen, internen Verwendungsrichtlinien des Bundesministeriums für Inneres festgelegt.
Zu Frage 5
Nein.
Die Ausgabenarten werden einzelfallbezogen aufgrund dienstlich begründeter Anforderungen und Notwendigkeiten in den jeweiligen internen Verwendungsrichtlinien des ho. Ressorts geregelt.
Zu den Fragen 6 und 7
Es wird um Verständnis ersucht, dass aufgrund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes die Höhe und die Ausgabenarten der in den Jahren 2004 bis 2007 abgerechneten Ausgaben der einzelnen Personen zugewiesenen Kreditkarten nicht genannt werden können.
Zu Frage 8
a) Ja.
b) Nein.
c) Nein.
Zu Frage 9
Es handelte sich vorwiegend um Ausgaben für kleinere Beschaffungsvorgänge (hauptsächlich bei dienstlich begründeten Internet-Bestellungen, bei welchen nur Zahlungen im Wege einer Kreditkarte möglich sind), Hotel- und Flugkosten, Arbeitsessen, laufende Ausgaben eines Verbindungsbeamten in einem Staat ohne österreichischer Vertretungsbehörde, die in anderen Ländern im Regelfall solche Ausgaben bevorschusst, sowie um Kartengebühren.
Zu Frage 10
Ja, in Entsprechung der geltenden Richtlinien.
Zu Frage 11
Ja, ein Diebstahl wurde am 13.4.2002 von der damaligen Karteninhaberin bei einer Sicherheitswachdienststelle angezeigt und die zuständige Stelle des ho. Ressorts verständigt.
Zu Frage 12
Der Ausgabenrahmen wird in jedem Einzelfall festgelegt.
Zu Frage 13
Die Abrechnungen werden durch die zuständige Organisationseinheit im Sinne der haushaltsrechtlichen Bestimmungen überprüft.
Abschließend darf auch auf die Beantwortung der parallel ergangenen parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Wittmann, Genossinnen und Genossen vom 27. Februar 2008, Nr. 3615/J-NR/2008, verwiesen werden.