3597/AB XXIII. GP

Eingelangt am 24.04.2008
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BM für Gesundheit Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0021-I/A/3/2008

Wien, am       23. April 2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 3597/J der Abgeordneten Ursula Haubner, Mag. Gernot Darmann und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Ich habe gemeinsam mit der Bundesministerin für Frauen, Medien und Öffentlichen Dienst, der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur und dem Bundesminister für Wissenschaft und Forschung mit den Ländern in zahlreichen Gesprächen und Verhandlungen eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zum Ausbau der Kinderbetreuung und Sprachförderung erarbeitet. Die Länder haben sich daher auch nicht geschlossen gegen diese Vereinbarung ausgesprochen. Im Gegenteil, in beiden Stellungnahmen an die Verbindungsstelle betonen die Länder, dass die gegenständliche Initiative des Bundes ausdrücklich begrüßt wird.

 

Aufgrund dieser unzähligen Gespräche wurden zahlreiche Anliegen der Bundesländer auch in die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG aufgenommen. Um nur ein Beispiel zu nennen, wurde etwa die Förderhöhe pro zusätzlichem Platz von ursprünglich € 1.000 pro zusätzlichem Halbtagesplatz, € 2.000 pro zusätzlichem Ganztagesplatz und € 3.000 pro zusätzlichem Platz, der den VIF-Kriterien entspricht, auf € 1.500 pro zusätzlichem Halbtagesplatz, € 2.500 pro zusätzlichem Ganztagesplatz und € 4.000 pro zusätzlichem Platz der den VIF-Kriterien entspricht, angehoben.

 

Einzelne Wünsche konnten aber im Angebot des Bundes an die Länder nicht berücksichtigt werden, da sich diese nicht mit den Zielsetzungen der Bundesregierung decken. So konnte auf die Forderung, einen Halbtagesplatz gleich hoch zu fördern wie einen Ganztagesplatz nicht eingegangen werden. Die

Förderhöhe wurde deshalb nach den Öffnungszeiten gestaffelt, weil es ein Anliegen der Bundesregierung ist, gerade jenes Angebot an Kinderbetreuungsplätzen zu fördern, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie besonders fördern.

 

Fragen 3 und 4:

Den Bundesländern stand für die Unterzeichnung vereinbarungsgemäß eine Frist bis zum 31. März 2008 zur Verfügung. Bis einschließlich 31. März 2008 haben die Bundesländer Burgenland, Wien, Steiermark und Salzburg die Vereinbarung unterzeichnet.

 

Fragen 5 und 6:

Bis zuletzt wurden intensive Gespräche mit den Ländern geführt. Die vorliegende Vereinbarung inklusive der darin gewählten Vorgehensweise ist Ergebnis zahlreicher Gespräche und Verhandlungen des Bundes mit den einzelnen Ländern.

 

Unter anderem wurde, wie bereits ausgeführt, die Förderhöhe der zusätzlichen Plätze angehoben. Mit dem Städte- und Gemeindebund wurden ebenfalls Gespräche geführt, obwohl diese keine Vertragspartner und damit Verhandlungspartner des Bundes sind. Ebenfalls ergänzend zum ursprünglichen Vorschlag wurde die Förderung der Ausbildung von Tageseltern in die Vereinbarung aufgenommen. Weiters wurde von Bundesseite zugebilligt, dass bis zu 25 % der Zweckzuschussmittel auch für Plätze für die 3- bis 6Jährigen verwendet werden können.

 

Um den regionalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen, wurde seitens des Bundes darüber hinaus klargestellt, dass der Zweckzuschuss des Bundes den Ländern auch dann zusteht, wenn sie tatsächlich zusätzliche Plätze geschaffen haben, in der Kindertagesheimstatistik aufgrund demographischer Verschiebungen aber kein zusätzlich betreutes Kind aufscheint.

 

Frage 7:

Wie dem Artikel 1 der gegenständlichen Vereinbarung zu entnehmen ist, ist die Vereinbarung von dem gemeinsamen Bestreben getragen, die Betreuungsquote der Unter-3-Jährigen zu erhöhen. Das Barcelona-Ziel der Europäischen Union soll angestrebt werden und dem regionalen Bedarf entsprechend sollen Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stehen.


Frage 8:

Tritt die Vereinbarung für ein Land oder mehrere Länder in einem Kalenderjahr nicht in Kraft, so erhöht sich für die übrigen Länder ihr Anteil am Zweckzuschuss des Bundes unter Neuberechnung des Verteilungsschlüssels.

 

Kann ein Land, das die gegenständliche Vereinbarung bis 31. März eines Jahres unterzeichnet hat, im Jahr der Unterzeichnung der Vereinbarung oder in einem der folgenden Jahre die ihm gemäß § 24 Abs. 4 Z 1 FAG 2008 anteilsmäßig zustehenden Zweckzuschussmittel nicht (zur Gänze) ausschöpfen, dann werden diese nicht verbrauchten Mittel in das jeweilige Folgejahr übertragen. Die Abrechnung dieser Mittel verschiebt sich analog um ein Jahr.

 

Frage 9:

Tageseltern leisten einen wichtigen Beitrag bei der Kinderbetreuung in Österreich. Derzeit gibt es aber weder aktuelle statistische Zahlen in diesem Bereich noch österreichweit einheitliche und damit vergleichbare Ausbildungs- formen für Tageseltern.

 

Da der Bund den gegenständlichen Zweckzuschuss befristet bis 2010 zur Verfügung stellt und hinsichtlich der Kompetenzverteilung keine Veränderungen vorgenommen wurden, können mit dem Zuschuss nur Anstoßfinanzierungen und keine laufenden Kosten gefördert werden. Zu den laufenden Kosten zählen vor allem die Personalkosten, deren Tragung weiterhin in der Verpflichtung der Länder bleibt. Dies gilt für die institutionellen Kindertagesheime gleichermaßen wie für die Tageseltern. Aus diesem Grund wurde hinsichtlich der Tageseltern die Förderung der Ausbildung in die Vereinbarung aufgenommen. Gleichzeitig wurde eine Evaluierung dieser Maßnahme in der Vereinbarung zugesagt.

 

Frage 10:

Österreich liegt im internationalen Vergleich, was die Kinderbetreuungssituation angeht, im hinteren Teil des Feldes. Dabei besteht in diesem Bereich dringender Handlungsbedarf.

 

Die OECD fordert, die Rahmenbedingungen für Beschäftigung zu stärken und Hindernisse für die Erwerbsbeteiligung von Frauen zu beseitigen. Die beiden Forschungsinstitute ÖIF und L&R gehen davon aus, dass durch die Flexibilisierung des Kinderbetreuungsgeldes der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen deutlich ansteigen dürfte. Eine IFES-Umfrage vom Herbst des Vorjahres hat ergeben, dass die Verbesserung der Kinderbetreuung ein wichtiges Anliegen an die Politik ist.

 

Diesen Auftrag hat die Bundesregierung ernst genommen und den Ländern ein Angebot gemacht, um zu einem rascheren Ausbau des Angebots an Kinderbetreuungsplätzen beizutragen. Dieser vom Bund mit der Anstoßfinanzierung unterstützte Ausbau des Kinderbetreuungsangebots orientiert sich, wie auch schon in der Beantwortung zu Frage 7 ausgeführt, am regionalen Bedarf. Die Kindertagesheimstatistik bildet die Abrechnungsgrundlage.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin