3635/AB XXIII. GP

Eingelangt am 25.04.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Die Abgeordneten Dr. Jarolim, Dr. Wittmann, Genossinnen und Genossen haben am
27. Februar 2008 unter der Nr. 3615/J-NR/2008 an mich eine parlamentarische Anfrage
betreffend „die Vergabe von Dienstkreditkarten (im folgenden auch „Prasser-Cards“ genannt) im Bundesministerium für Inneres“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Zeitraum 2000 bis dato stand folgenden Personen eine Kreditkarte, die über das Ressort abgerechnet wurde bzw. wird zur Verfügung:

 

 

Name

Funktion

Zeitraum

Dr. Ernst STRASSER

Bundesminister

März 2001 – Dezember 2003

Mag. Christoph ULMER

Kabinettchef

März 2001 – Juni 2004

Mag. Bernhard KRUMPEL

Kabinettsmitarbeiter

März 2001 – Juni 2003

Mag. Gerhard KARNER

Kabinettsmitarbeiter

März 2001 – Jänner 2004

Mag. Alice HÖLLER

Abteilungsleiterin

März 2001 – 13.4.2002

Mai 2002 – Februar 2003

Mag. Ilse  STADLMANN

Referatsleiterin

März 2001 – Juni 2002

Mag. Karin GROHR

Kabinettsmitarbeiterin

März 2001 – Februar 2004

Brigadier Kurt HAGER

Referatsleiter

Mai 2003 - laufend

Mag. Markus RICHTER

Abteilungsleiter

August 2003 – September 2007

Mag. Esther SCHNEIDER

Referatsleiterin

September 2003 – September 2004

Dr. Wilhelm SANDRISSER

Bereichsstellvertreter

November 2003 - laufend

Mag. Johannes RAUCH

Kabinettsmitarbeiter

Februar 2004 – Juli 2006

Mag. Michaela HUBER

Kabinettsmitarbeiterin

Februar 2004 – September 2005

N.N.

N.N.

Mai 2004 – März 2007

Peter KELSCH

Referatsleiter

Mai 2004 - laufend

Mag. Wolfgang GATTRINGER

Kabinettsmitarbeiter

November 2004 – November 2006

DDr. Barbara SCHÄTZ

Abteilungsleiterin

Mai 2007 – laufend

Mag. Elisabeth WENGER

Abteilungsleiterin

Juni 2007 – laufend

Christian SWITAK

Kabinettchef

Juli 2007 – laufend

Attachè Alexander NEUMÜLLER

Verbindungsbeamter

August 2007 – laufend

 

 

Zu Frage 2:

Ja.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Die Vergabe von Bundes-Kreditkarten erfolgt durch die sachlich zuständigen Organisationseinheiten des BM.I einzelfallbezogen nach dienstlich begründeten Notwendigkeiten, Anforderungen und Aufgabenstellungen. Dabei kommen die Bundes-Kreditkarten Verwendungsrichtlinien des Bundesministeriums für Finanzen vom Oktober 1999, GZ 63 1302/18-VI/3/99, sowie die darauf basierenden internen Richtlinien des ho. Ressorts zur Anwendung.

Zu Frage 5:

Die Kriterien für die Rückgabe, Rücknahme bzw. Sperre einer Bundeskreditkarte ist in den zuvor erwähnten Bundes-Kreditkarten Verwendungsrichtlinien des Bundesministeriums für Finanzen vom sowie in den darauf basierenden internen Richtlinien des ho. Ressorts festgelegt (Funktionsänderung, Austritt udgl.).

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Ja; der Verwendungszweck bzw. Ausgabenrahmen sowie die sonstigen Bedingungen werden in jedem Einzelfall in den jeweiligen internen Richtlinien des ho. Ressorts festgelegt, die – wie erwähnt - auf der Grundlage der o.e. Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen erstellt wurden.

 

Zu Frage 8:

Die Kontrolle der Kreditkartenabrechnungen erfolgt im Sinne der geltenden haushaltsrechtlichen Bestimmungen durch die sachlich zuständige Organisationseinheit des BM.I.

 

Zu den Fragen 9 und 10:

Nein.

 

Zu Frage 11:

Herrn N.N. wurde im Mai 2004 eine Kreditkarte zur Verfügung gestellt (American Express Karte). Die Karte wurde in der Folge am 28.03.2007 storniert.

 

Es wird um Verständnis ersucht, dass aufgrund des unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes (siehe auch parlamentarische Anfrage Nr. 3625/J-NR/2008) von der Beantwortung Abstand genommen werden muss.

 

Zu Frage 12:

Über einen allfälligen Verlust/Diebstahl der N.N. im Jahr 2004 zur Verfügung gestellten und bis Anfang 2007 widmungsgemäß verwendeten Dienst-Kreditkarte (American Express Karte) gibt es keinen Aktenvorgang.

 

Zu Frage 13:

Gemäß den v.e. Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen sowie den internen Richtlinien ist die Verwendung von Bundes-Kreditkarten nur für den dienstlichen Bedarf bzw. für Zahlungsverpflichtungen des Bundes vorgesehen. Sollte die Bundes-Kreditkarte im Ausnahmefall für private Zahlungsverpflichtungen (z.B. anlässlich einer Dienstreise private Konsumation in einem Hotel in welchem eine getrennte Rechnungslegung nicht möglich war) herangezogen worden sein, wurde der angefallene Betrag unverzüglich dem BM.I refundiert. Eine abgabenrechtliche Behandlung war somit nicht erforderlich.

 

Zu Frage 14:

Mit der Ausgabe von Kreditkarten wurden folgende Unternehmen betraut:

 

AirPlus Air Travel Card VertriebsgesmbH (Diners Club)

American Express

Card Complete Service Bank AG (vormals VISA Service Kreditkarten AG)

 

Zu Frage 15:

Im Jahr 1999 wurde durch das Bundesministerium für Finanzen ein Grundsatz-Übereinkommen mit den in Österreich ansässigen Kreditkartenorganisationen abgeschlossen, das eine einheitliche Vorgangsweise bzw. Behandlung aller Bundesdienststellen sichern sollte. Das Bundesministerium für Inneres hat sich diesem Übereinkommen angeschlossen.