3673/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.04.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Hofer, Vilimsky
und weitere Abgeordnete
haben am 29. Februar 2008 unter der Zahl 3654/J-NR/2008 an mich eine
schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Weitergabe von
Meldedaten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2:
Gemäß § 4 Abs.3 des Bundesgesetzes betreffend die Einhebung von Rundfunkgebühren (Rundfunkgebührengesetz - RGG), BGBl. I Nr.159/1999 i.d.F. BGBl. I Nr.98/2001 und BGBl. I Nr.71/2003 hat die Gesellschaft alle Rundfunkteilnehmer zu erfassen. Zu diesem Zweck haben die Meldebehörden (Bürgermeister) auf Verlangen der Gesellschaft dieser Namen (Vor- und Familiennamen), Geschlecht, Geburtsdatum und Unterkünfte der in ihrem Wirkungsbereich gemeldeten Personen in der dem jeweiligen Stand der Technik entsprechenden Form zu übermitteln.
Im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben kann - je nach Bedarf der GIS und den technischen Möglichkeiten – im konkreten Fall sowohl das gestellte Verlangen als auch die Form der Datenübermittlung durch die jeweilige Meldebehörde unterschiedlich gestaltet sein.
Vom Magistrat der Stadt Wien werden beispielsweise die in § 4 Abs.3 RGG genannten Daten der in Wien gemeldeten Personen auf Verlangen der GIS am 1. jedes Monats auf einer CD-ROM übergeben.
Zu Frage 3:
Zur Frage nach den Datenarten und den Empfängern von Meldedaten darf auf den entsprechenden Auszug aus der Standard- und Musterverordnung 2004 – StMV 2004, BGBl. II Nr. 312, verwiesen werden, der als Beilage der Beantwortung angeschlossen ist.
Beilage zur Beantwortung der Anfrage 3654/J