3732/AB XXIII. GP

Eingelangt am 05.05.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0044-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3831/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lutz Weinzinger und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Freilassung auf Kaution“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Gegen die beiden in der schriftlichen Anfrage genannten bulgarischen Staatsangehörigen wurde keine Anklage erhoben, weil die zuständige Staatsanwaltschaft Linz die Voraussetzungen für ein diversionelles Vorgehen nach dem 11. Hauptstück der StPO durch Bezahlung eines Geldbetrages von je 150 Euro als gegeben erachtete. Dafür sprach der Umstand, dass die Beute beim Erstbeschuldigten einen Wert von 197,70 Euro, beim Zweitbeschuldigten von 76,29 Euro ausmachte und von den Beschuldigten noch im Geschäft sowohl die Beute als auch die Bearbeitungsgebühr bezahlt wurde.

Bei einer nachfolgenden Durchsuchung des Pkws der Beschuldigten fanden sich weitere, teils originalverpackte Gegenstände, die jedoch nach Angaben der beiden Beschuldigten rechtmäßig erworben wurden, was sie zumindest für die hochpreisigen Waren auch belegen konnten. Eine Zuordnung der im Pkw aufgefundenen Gegenstände zu Diebstählen war nicht möglich.

Im Pkw befanden sich zudem zwei Gaspistolen. Ein Angriff damit fand jedoch nicht statt.

Zu 3:

Der derzeitige Aufenthalt der bulgarischen Staatsangehörigen ist der Staatsanwaltschaft Linz nicht bekannt.

Zu 4 und 5:

Eine solche „Sicherstellung“ war weder rechtlich geboten noch erforderlich, weil keine Freilassung auf Kaution, sondern eine Erledigung des Verfahrens nach Zahlung des auferlegten Geldbetrages erfolgte. Damit ist dieser Fall für die Justiz abgeschlossen.

Zu 6 bis 23:

Aus der österreichischen Auslieferungsstatistik ergibt sich, dass im Jahre 2005 insgesamt 91 Personen und im Jahre 2006 insgesamt 65 Personen an Österreich ausgeliefert und übergeben wurden.

Darüber hinaus liegt dem Bundesministerium für Justiz kein statistisches Zahlenmaterial vor. Eine zur Beantwortung der Fragen erforderliche wissenschaftliche Untersuchung würde den Rahmen einer parlamentarischen Anfrage im Hinblick auf den Zeit- und Ressourcenaufwand bei Weitem übersteigen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung aufgrund des damit verbundenen unvertretbaren Verwaltungsaufwandes Abstand nehmen muss.

. Mai 2008

 

(Dr. Maria Berger)