3773/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.05.2008
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BM für Land –und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0068 -I 3/2008

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 8. MAI 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Barbara Zwerschitz, Kolleginnen

und Kollegen vom 27. März 2008, Nr. 3944/J, betreffend Motorradlärm

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Barbara Zwerschitz, Kolleginnen und Kollegen vom 27. März 2008, Nr. 3944/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Ruhe genießen und ruhig schlafen können sind nicht hoch genug zu schätzende und zu schützende Wert, zumal Lärm nicht nur ein Ärgernis ist, sondern auch unsere Gesundheit belasten kann. Daher ist es für mich ein großes Anliegen, die Lärmbelastung der österreichischen Bevölkerung zu verringern.

 

Immerhin fast ein Drittel der Österreicherinnen und Österreicher leidet unter Lärm. Das zeigt die Mikrozensus-Erhebung der Statistik Austria. Der Verkehr ist und bleibt Lärmverursacher Nummer eins: Rund 73 Prozent der Betroffenen sehen im Verkehr den Hauptverursacher. Technischen Fortschritten und gesetzlichen Auflagen steht das jährlich zunehmende Verkehrsaufkommen in Österreich gegenüber.

 

Mit dem Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz und den rechtlichen Umsetzungen der Länder zur EU-Umgebungslärmrichtlinie wurde deshalb ein wichtiger Schritt gesetzt, die Lärmbelastung in Österreich einheitlich zu erfassen und für einen besseren Schutz vor Umgebungslärm zu sorgen. Diese Umsetzungen der europäischen Umgebungslärmrichtlinie zielen allerdings beim Straßenverkehr in der ersten Stufe auf hoch belastete Strecken­abschnitte mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr. Damit fallen die klassischen Motorradstrecken nicht unter den aktuellen Lärmkartierungs­schwerpunkt.

 

Zu Frage 2:

 

Wie auch bereits von Bundesminister Faymann in den Antworten zur parlamentarischen Anfrage Nr. 1941/J-NR/2007 festgehalten, kann im Wesentlichen nur eine Kombination aus zielgerichteten bewusstseinsbildenden Maßnahmen, wie z.B. zur Einhaltung von Geschwindig­keitslimits oder zu einer ökonomischen Fahrweise und begleitenden Schwerpunktkontrollen der Geschwindigkeit sowie des technischen Zustandes der Motorräder dazu beitragen, die Situation für die Lärmbetroffenen zu verbessern.

 

Zu Frage 3:

 

Generell kann eine hohe Lärmbelastung auch zu einer teilweisen Entwertung von Liegenschaften führen. Dem soll an den durch Verkehr hoch belasteten Straßenabschnitten durch die strategische Lärmkartierung und die darauf aufbauende Aktionsplanung durch die für die jeweiligen Verkehrsträger zuständigen Stellen auch entgegengewirkt werden.

 

Zu Frage 4:

 

Im Zuge der Umsetzung der Arbeiten zum Bundes-Umgebungslärmschutzgesetz gibt es auf der Beamtenebene eine direkte Zusammenarbeit. Das BMLFUW koordiniert hier die Zusammenführung der einzelnen, von den anderen zuständigen Ressorts zu erstellenden Lärmkarten und Teilaktionspläne.

 

Grundsätzlich ist aber darauf hinzuweisen, dass der Lärmschutz an Straßen, die nicht Autobahnen oder Schnellstraßen sind, im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Landes liegt.

 

Zu Frage 5:

 

Das BMLFUW versucht grundsätzlich das Bewusstsein der Bürger hin zu sanften Mobilitäts­formen im und zum Urlaubsort zu lenken. Nur dadurch können auch positive Effekte beim Klimaschutz erreicht werden.

 

Zu Frage 6:

 

Nein.

 

Der Bundesminister: