3845/AB XXIII. GP

Eingelangt am 09.05.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 11.März 2008 unter der Nr. 3843/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Überfälle und Einbrüche in Trafiken in Österreich“ gerichtet:

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 2, 3, 23 und 24:

Da diesbezüglich die unmittelbare Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres nicht gegeben ist, ersuche ich um Verständnis, dass von einer inhaltlichen  Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen wird.

 


Zu Frage 4:

Angezeigte Fälle

 

 Burgenland

                     -

 Kärnten

                    2

 Niederösterreich

                    6

 Oberösterreich

                    6

 Salzburg

                     -

 Steiermark

                    5

 Tirol

                     -

 Vorarlberg

                     -

 Wien

                  98

 

 

BPD Eisenstadt

                     -

 BPD Klagenfurt

                    2

 BPD St. Pölten

                    1

 BPD Linz

                    4

 BPD Salzburg

                     -

 BPD Graz

                    5

 BPD Innsbruck

                     -

 BH Bregenz

                     -

 BPD Wien

                  98

 

 

Zu Frage 5:

 

Ermittelte Tatverdächtige

 

 Insgesamt

                  61

 davon Inländer

                  31

 davon Fremde

                  30

 

 

Zu Frage 6:

 

Waffenverwendung

 

 Schusswaffe

                  31

 Stichwaffe

                  19

 Hiebwaffe

                  57

 keines

                  10

 

 

Zu Frage 7:

Die gestohlenen Sachen werden nicht gesondert und im Detail ausgewiesen, erfasst wird lediglich die Schadenssumme.

 

 

 

 Burgenland

 €                  -

 Kärnten

€         150,00          

 Niederösterreich

 €         577,00

 Oberösterreich

 €      7.914,40

 Salzburg

 €                  -

 Steiermark

 €      2.708,00

 Tirol

 €                  -

 Vorarlberg

 €                  -

 Wien

 €     97.890,74

 

 

Zu Frage 8:

Es wurden keine Personen im Zuge von Raubüberfällen auf Trafiken getötet.

Verletzungsfolgen sind nicht Gegenstand gesonderter kriminalstatistischer Auswertung. Eine Auswertung Bezug habender Vor-Ort-Berichte würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten.

 

Zu Frage 9:

Ob eine Trafik mehrmals Tatobjekt war, ist aus der Kriminalstatistik nicht ersichtlich.

 

Zu Frage 10:

Aufklärungsquoten

 

 Burgenland

---

 Kärnten

0,0%

 Niederösterreich

16,7%

 Oberösterreich

33,3%

 Salzburg

---

 Steiermark

80,0%

 Tirol

---

 Vorarlberg

---

 Wien

34,7%

 Österreich Gesamt

35,0%

 

 

 BPD Eisenstadt

---

 BPD Klagenfurt

0,0%

 BPD St. Pölten

100,0%

 BPD Linz

25,0%

 BPD Salzburg

---

 BPD Graz

80,0%

 BPD Innsbruck

---

 BH Bregenz

---

 BPD Wien

34,7%

 

 

Zu Frage 11:

Ausgewiesen wird die Anzahl der – bisher - ermittelten Tatverdächtigen, die bei den Staatsanwaltschaften zur Anzeige gebracht wurden (siehe auch Frage 5).

 

Die Beantwortung der Frage, gegen wie viele Personen ein Strafverfahren eingeleitet wurde, fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz.

 

 

 Burgenland

                     -

 Kärnten

                     -

 Niederösterreich

                    1

 Oberösterreich

                    2

 Salzburg

                     -

 Steiermark

                    7

 Tirol

                     -

 Vorarlberg

                     -

 Wien

                  51

 

 

 

Zu Frage 12:

Die Beantwortung dieser Frage liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 

Zu den Fragen 13 bis 19:

Einbruchsdiebstähle in Trafiken sind nicht Gegenstand gesonderter kriminalstatistischer Auswertung.

 

Die Beantwortung der Frage, gegen wie viele Personen ein Strafverfahren eingeleitet wurde, fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz.

 

Zu Frage 20:

Die Beantwortung dieser Frage liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.


 

Zu Frage 21:

Für Trafiken werden – wie auch für andere Geschäfte und Banken – kriminalpolizeiliche Beratungen angeboten. Sicherheitskonzepte werden für jedes Geschäft bzw. jeden Kleinbetrieb spezifisch nach Analyse vor Ort erstellt. Die kriminalpolizeiliche Beratung berät hier kostenlos und selbstverständlich auch vor Ort.

 

Zu Frage 22:

Die Anzahl dieser durchgeführten Beratungen wird nicht zentral erfasst.